Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- 6 (11.2.1927)
- Date
- 1927-02-11
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Jüdische Echo Nummer 6 il. Februar 14. Jahrgang Redaktionsschluß für die nächste Nummer: Dienstag abend Das neue Jewish-figency-ftbkoinmen Die JTA. veröffentlicht nunmehr den genauen Text der von Weizmann und Louis Marshall am 17. Januar Unterzeichneten Vereinbarungen. Das Abkommen, das von Wei-zmann in einer großen Versammlung am 17. Januar in Neuyork bekanntgegeben wurde, lautet: Die neuerlichen Verhandlungen zwischen der Zionistischen Organisation und den Repräsentanten der ,»Unparteiischen Konferenz zur Erörterung der Palästina-Probleme“ betreffend die Bildung der Jewish Agency für Palästina haben jetzt ein Stadium erreicht, in welchem es notwendig erscheint, die Ergebnisse aller gepflogenen Unterhandlungen der Öffentlichkeit zu unterbreiten. Es soll zunächst daran erinnert werden, daß die am 17. Februar 1924 im Hotel Astor zu Neuyork abgehaltene „Unparteiische Konferenz zur Erörterung der Palästina-Probleme“ die folgenden Entschlüsse angenommen hat: In Anbetracht dessen, daß das Palästina-Mandat des Völkerbundes in Artikel 4 bestimmt, daß die Zionistische Organisation bei der Durchführung der Bestimmungen des Mandats die Mitwirkung aller Juden erstreben soll; in Anbetracht ferner, daß die Zionistische Organisation vorgeschlagen hat, daß Nichtzionisten in die Jewish Agency eintreten — wird beschlossen, daß der Vorsitzende ein aus sieben Personen bestehendes Komitee ernennen solle, mit der Vollmacht, sich durch andere Personen zu ergänzen; das Komitee hat die Aufgabe, die Frage der Jewish Agency zu studieren und einen Plan auszuarbeiten, laut welchem die amerikanischen Juden der Jewish Agency beitreten. Dieses Komitee hat die Vollmacht, mit der Zionistischen Organisation und mit anderen Körperschaften zu verhandeln und eineii die Erreichung des Zieles ermöglichenden Plan auszustellen. Es wird ferner beschlossen, daß dieses Komitee in einer zweiten Sitzung dieser Konferenz oder auf entsprechendem anderen Wege über die Ergebnisse Bericht erstattet. In der am 1. März 1925 abgehaltenen zweiten Konferenz, die den Bericht des von der ersten Konferenz (Februar 1924) ernannten Komitees entgegennehmen sollte, wurden die folgenden Entschlüsse gefaßt: In Anbetracht des Artikels 132 des Friedensvertrages, unterzeichnet in Sevres am 10. August 1920, laut welchem die Türkei auf alle ihre Rechte in Palästina zugunsten der alliierten Mächte verzichtet, sowie in Übereinstimmung1 mit Artikel 95 des Vertrages, wonach England als Mandatsmacht die Verwaltung Palästinas anvertraut wurde, mit der Verpflichtung, die Balfour-Deklaration gemäß der im Vertrag anerkannten historischen Verbindung zwischen dem jüdischen Volke und Palästina zu verwirklichen; in Anbetracht ferner, daß gemäß Artikel 4 des Palästina-Mandats die Anerkennung einer Jewish Agency als öffentliche Körperschaft vorgesehen ist, deren Aufgabe es ist, mit der Palästina-Administration zusammenzuarbeiten, um solche ökonomischen, sozialen, nationalen und andere Bedingungen zu schaffen, die die Gründung eines jüdischen nationalen Heims in Palästina fördern sollen; im ferneren Betracht, daß die Zionistische Organisation als Jewish Agency anerkannt worden ist mit der Direktive, im Einvernehmen mit der Mandatsregierung ein Zusammenwirken aller Juden, die an dem Aufbau des jüdischen nationalen Heims mitzuwirken bereit sind, herbeizuführen; in Anbetracht weiter, daß die Zionistische Organisation in Übereinstimmung mit Artikel 4 des Mandats die Bildung einer erweiterten Agency vorgeschlagen hat, in der den Nichtzionisten eine entsprechende Vertretung zugesichert wird in der Weise, daß sie au den Privilegien und Verpflichtungen der Jewish Agency teilhäben; sowie im Hinblick darauf, daß auf einer am 17. Januar 1924 in Neuyork abgehaltenen Konferenz amerikanischer Juden beschlossen worden ist, einen Plan der Teilnahme der amerikanischen Judenheit an der Agency aufzustellen und ein Komitee zu ernennen, welches die Verhandlungen mit der Zionistischen Organisation führen soll, — inzwischen haben auch die jüdischen Gemeinden Europas Schritte zur Erreichung dieses Zieles unternommen —; in Anbetracht endlich, daß die Unparteiische Konferenz wieder zusammengetreten ist und den Bericht ihres Komitees entgegennahm und erörterte, — wird beschlossen: Erstens: Der Bericht des Komitees und seine Vorschläge werden im Prinzip angenommen; Zweitens: Zwecks Durchführung des im Bericht vorgesehenen Planes ernennt die Konferenz ein aus zwölf Personen bestehendes Organisationskomitee, dessen Mitglieder der Zionistischen Organisation nicht angehören, die aber mit der Zionistischen Organisation zusammenzuarbeiten bereit sind, zu dem Ziele, die volle Beteiligung der amerikanischen Judenheit an der Jewish Agency herbeizuführen. Das Komitee wird instruiert, seine Arbeit nach folgenden Gesichtspunkten zu führen: a) Es wird eine Jewish Agency in Überein^ Stimmung mit dem Mandat geschaffen, die aus einem Rat und einer Exekutive besteht, in der Weise, daß in beiden Körperschaften Vertreter von Nichtzionisten und verantwortlichen jüdischen Organisationen Amerikas nach dem folgenden Verhältnis vertreten sein sollen: b) 50 Prozent der Mitglieder des Agency-Rates werden durch die Zionistische Weltorganisation und 50 Prozent der Mitglieder durch nichtzionistische Körperschaften, die an der Jewish Agency im Geiste des Mandats mitzuwirken bereit sind, ernannt. c) Von den nichtzionistischen Mitgliedern des Agency-Rates sollen 40 Prozent das amerikanische Judentum vertreten, wobei jene Ameri-