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Das jüdische Echo · 1926-02-04 · 5 (4.2.1926) · p. Seite 78

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
14 (1927)
Issue
5 (4.2.1926)
Date
1926-02-04
Page
Seite 78 (sequence 14)
Language
German
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78 Das Jüdische Echo Nr. 5 Gemeinden- und Vereins-Echo Bayreuth, 17. Januar 1927. Freispruch eines unschuldig angeklagten Juden. Der Viehhändler Sigmund Strauß von Kulmbach hatte vor zweieinhalb Jahren mit dem Bauern Johann Orth von Autengrün ein Pferdegeschäft getätigt und Blankowechsel in Zahlung genommen. Als Orth einen Wechsel nicht einlöste, verklagte ihn Strauß. Orth wendete ein, Strauß habe den Wechsel auf einen höheren Betrag als den vereinbarten ausgefüllt. Strauß, der religiöser Jude ist, wollte wegen der verhältnismäßig harmlosen Angelegenheit nicht schwören. Er schob dem Orth den Eid zurück. Nach Einvernahme mehrerer Zeugen kam Orth zum Schwur und gewann den Prozeß. Für den „Stürmer“ war der Prozeß Strauß-Orth ein willkommener Anlaß zu einem Hetzartikel. Freilich konnte diesmal der „Stürmer“ nicht wieder mit seinem alten Ladenhüter kommen, daß der Jude, um einen „Goy“ zu betrügeneinen Meineid schwören dürfe, — Sigmund Strauß hatte ja durch sein Verhalten das Gegenteil bewiesen! Aber das konnte sich ein Blatt vom Genre des „Stürmer“ natürlich nicht versagen, den Juden als den Wechselfälscher, Betrüger und Wucherer zu bezeichnen. Natürlich war für den „Stürmer“ der Bauer Orth, der sich mittlerweile unter die Nationalsozialisten begeben hatte, der „Ausgebeutete“ und der Jude Strauß der „Ausbeuter“ gewesen. Die Folge: ein Strafverfahren gegen Strauß wegen Blankettfälschung und Betrugs. Die erste; Verhandlung spielte vor dem Schöffengericht Bayreuth und gab Anlaß genug zum Kopfschütteln. Dem Bruder des Angeklagten wurde nicht geglaubt; ein unbeteiligter Zeuge, der Strauß entlastete, wurde wegen des Verdachtes der Begünstigung einfach nicht beeidigt. Und die Krone des Schöffengerichtsurteils bildete endlich das Argument: hätte Strauß ein gutes Gewissen, so hätte er Orth wegen Meineids angezeigt; weil er das nicht getan hat, ist er schuldig. Strafe: ein Monat Gefängnis! In der vor der Strafkammer Bayreuth angesetzten Berufsverhandlung, in der der Angeklagte von den Rechtsanwälten Dreßl (Klumbach) und Dr. Weichselbaum (Bamberg) verteidigt wurde, erfuhr Sigmund Strauß eine glänzende Rechtfertigung. Es stellte sich heraus, daß er das Pferdegeschäft in erster Linie um deswillen getätigt hatte, um dem Orth einen Gefallen zu tun: Strauß nahm dem Orth ein Pferd ohne Entschädigung zurück, das Orth nachweislich in seinem Wert gemindert hatte. Ein unbeteiligter Bankdirektor stellte dem Angeklagten das Zeugnis eines streng reellen, rechtlich denkenden Mannes aus. dessen Unschuld unter seinen Bekannten allgemein außer Frage stehe. Selbst ein sogenannter „Belastungszeuge“ mußte bei seiner Vernehmung schließlich zugeben, daß Orth und Strauß sich vielleicht über den Preis nur mißverstanden hätten. Nachdem die Entlastungszeugen des Strauß diesmal ordnungsmäßig beeidigt worden waren, sprach das Gericht nach etwa siebenstündiger Verhandlung den Angeklagten frei unter der ausdrücklichen Betonung, der Angeklagte werde nicht mangels Beweises freigesprochen, das Berufungsgericht sei vielmehr bei der Persönlichkeit des Angeklagten und angesichts des glaubwürdigen Eindruckes, den der mitanwesende Bruder gemacht habe, von der völligen Unschuld des Angeklagten überzeugt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Mit diesem Urteil der Bayreuther Strafkammer ist nicht nur der Persönlichkeit des Unschuldigen die wohlverdiente Rechtfertigung widerfahren; es ist auch ein unverständliches Urteil des Erstrichters mit einer entschiedenen Geste beseitigt worden, die der deutschen Rechtsprechung zur Ehre gereicht. Spenden-Ausweis Münchener Spendenausweis Nr. 12 vom 18.. bis 31. Januar 1927 Allgemeine Spenden: Dr. E. Straus grat. zur Hochzeit K. Silber M. 3.—; Meta und Theo Harburger beglückwünschen herzl. Karola und Erich Lorch 2.—; Dr. Joseph Schäler und Frau grat. Karola Silber 3.—; Jak. Reich grat. Herrn und Frau .1. Goldmann zur Geburt ihres Sohnes l.—; Dr. E. Kretschmer kond. Dr.. B. Nußbaum (uni. verspätet) 2..— M. 11.—. Spendenbuch: S. Silber anl der Vermählung seiner Tochter Karola mit Herrn Erich Lorch 10.—; B. Wadler dankt auf diesem Wege herzl. für die zahlreichen Achtungsbeweise zu seinem 70. Geburtstag von Vereinen und ihren Vorstehern und Einzelpersonen 5.—; Herr und Frau J. Goldmann anl. der Geburt ihres Sohnes 10.— M. 25..—. Goldenes Buch s. E.. Rabbiner Dr. Ehrentreu s. A. Theodor Feuchtwanger 10.—; Jakob Feuchtwanger 10.—■; Dr. Leo Feuchtwanger 10;.—; Frl. Rosl Feuchtwanger 10.—; Dr. J, Spanier 10.—; Jakob Fischer 5—; J. F. —■ N. N. 5.—; Ilse und Edwin Feist (Frankfurt) 25.—; Dr. Gottfried Fraenkel (Neapel) 10.—■ M.. 105.—. Jubiläums-Aktion: a) durch Haussammlung: gesammelt durch W. Hönigstein: Ullmann Frank 10.—■; F. Bernhard1 10.—; W, Feuer 3.—; F. Zeilberger 3.—; S. Engelberg 2.— M. 28— Gesammelt durch I. Straus: Thormann 2.—; Regensteiner 10..—•; Macholl 10.—; Ehrlich 1.—; J Herlinger 5.—; H. Löwenthal 5.— M. 33— Jubiläums-Aktion b) durch Blocks: gesammelt durch Herrn Max Landmann: M.. Salzer 5.—; Leo Riesenfeld 5.— M. 10.—.. Gesammelt durch Herrn J. Goldmann: J.. Goldmann 5.—; N. N. 5.— M. 10— J. Krämer M,. 15.—. Büchse: G. Friedländer M. 5,41; Sa. M. 242,41. Gesamtsumme seit 1. Oktober 1926 M. 3359,76. Nürnberger Spendenausweis vom 28. Jan. 1927. Spendenbuch: Herr und Frau Max Gutmann anl. Barmizwah ihres Sohnes 20.—; Herr und Frau Karl Halle anl. Barmizwah ihres Sohnes 20.—. Jubiläums-Aktion : Durch Frau Edith Steinhardt (Franz Steinhardt 10.—; Adolf Steinhardt, Dr.. S. Steckelmacher, Dr. Rafa Allenstein (Riga), N. N. je 5.—) M. 30..— Durch Frau Oskar Rosenfelder (Siegfr. Bergmann, Gebr. Manes, Emil Rosenfelder. Paul Rosenfelder je 5.—) M. 25.—. Durch Dr. Löwenthal (Dr.. L. Heussinger, Dr. L. Frank, Dr. A. Löwenthal je 5.—) M.. 15.— Durch Frl. Lilly Bonnee (Frau Hichenberg, Frau Dr. Neuburger je 5..—) M. 10.—.. Durch Herrn Moses Wilpred (Meller, Wilpred je 2.—; Ceslansky, Ansbach 1.—) M. 5,—. Durch Herrn Rapaport (Taubmann, Fürth 2.—; Weil 1,.—) =± M. 3.—. Summe: M. 128— Seit 1. Oktober 1926 aufgebracht M. 12 878.86.

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