Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1926
- Issue
- 7/8 (9.7.1926)
- Date
- 1926-07-09
- Page
- Seite 15 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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15 Mitteilungen des Israel. Lehrervereins für Bayern Nr. 6/7 der vielseitigen Tätigkeit für jüdische Angelegenheiten fand Strauß noch Zeit, sein tiefes Wissen in den Dienst des öffentlichen Lebens der Stadt und des Bezirkes zu stellen. So betätigte er sich hervorragend bei der Errichtung des Heimatmuseums in Uffenheim, wozu seine ausgezeichnete Sachkenntnis ihn ganz besonders befähigte. Seine Verdienste fanden stets entsprechende Würdigung, was unter anderem in der Verleihung des Titels Hauptlehrer seitens der Regierung wie der Ernennung zum Ehrenmitgliede des Heimatmuseums zum Ausdruck kam. Kollege Strauß gehört seit 1893 unserem Verein an und ist seit 1903 ununterbrochen Mitglied der Verwaltung. Einer der eifrigsten Mitarbeiter, hat er stets opferfreudig seine ganze Kraft in den Dienst unseres Vereins gestellt. Mit besonderem Danke sei seiner wertvollen Mitarbeit an unseren „Mitteilungen" gedacht. Strauß hatte auch das Glück, einen Teil der Ziele unserer Bestrebungen verwirklicht zu sehen. Die Verwaltung sendet ihm und seiner treuen Lebensgefährtin die herzlichsten Glückwünsche zum bevorstehenden Ehren- und Jubeltag und wünscht, daß dem Jubilar an der Seite seiner Gattin ein langer, glückgesegneter Ruhestand beschieden sein möge. Wir hoffen, uns noch recht lange seiner Mitarbeit an den Zielen und Aufgaben des Lehrervereins erfreuen zu können. Aus vergilbten Schulakten Von A. Strauß (Uffenheim) (Schluß.) 2. Die unter öffentlicher Versammlung dem Lehrer vorgelegten Schikane, worüber viel Lächerliches und Auffallendes angeführt werden könnte. Bemerkenswert ist aber folgendes: Nachdem vor 2 Monate die hiesige Vorsängerstelle eine Zeit lang vakant blieb, ließen mich aufrührerische Leute auf die Gemeindestube holen, um mir den Dienst aufzubürden. Ausgehend von dem Gedanken, dadurch wird der Mensch vertrieben, weil der Vorsänger nur eingeführte beliebte Töne zu machen hat; welches ich aber nicht tun würde, denn der Staat will nur vorgebetet nach Silben, Wort und Ton haben, das gäbe in der Synagoge öffentlichen Spektakel und brächte die noch allenfalls unbestimmten Meinungen über einen Leist, nämlich auf die Seite des Empörers. Der Zweck der Regierung ist es, zur Erleichterung der Gemeinde und dem Wohle des Lehrers, wenn Lehrer und Vorsänger sich in eine Person vereinigen. Hier wäre die Last der Gemeinde erschwert, da sie einen besonderen Schächter mit theuerem Gelde ernähren müßten; dem Lehrer hingegen würde man schlechterdings keine Zulage billigen. Kurz, die gehässigsten Stimmen hörte man in alphabethischer Ordnung. Bald darauf hieß es; Wenn er auch einen Sabbat die Stelle in der Synagoge versiehet und in der göttlichen Verehrung keine Störung körnt; so legen wir ihm eine Prüfung vor. Welcher schiefer Gedanke! Ein Vorsänger bedarf einer Prüfung! Gründe dafür und dagegen: 1. Eine durch die k. Regierung des Obermainkreises veranstaltete Kommission prüfte mich nach dem Austritte aus dem Seminar, als Lehrer und Vorsänger; 2. Braucht der Kirchner auch nicht vom Staate erprobt sein; Nicht lange stand es an, bis eine kränkelnde Stimme lautbar wurde: wir tragen an auf eine besondere Schulkommission. Welcher alberner Vorschlag! Als wolle der eine oder der andere christliche Bürger zu W. die Schulbehörden dieses Landgerichts für den Lehrer selbst verneinen und einen aus Marokko beschreiben. Sogar soll der Lehrer selbst unter vorher genommener Erlaubnis sich keinen Sommertag zum Vergnügen wählen dürfen, ja schief aufgeweckte Köpfe bemühten sich schon sehr, dem Jugendbildner Vorschriften zur Anwendung der Zeit außer der Schule zu geben. Alle weltlichen Zerstreuungen würde man wohl billigen, nur nicht das Studieren in den langen Winterabenden, weil der Lehrer weiter und die Kinder zurückkämen!? Man denke ja nicht, daß die dadurch bezweckende Fortschritte des Lehrers, die man ohnehin mit schiefen Augen ansiehet, allein Ursache dieser aufrührerischen Äußerung sey; sondernder Eigennutz im Abkargen der Beheitzung den Winter über und also hinsichtlich des Holzmaaßes ob mehr oder weniger zu gebrauchen, ist, bestehet; um nun für die Folge dergleichen Hindernisse beseitigt haben zu wissen, bittet der Suplikand die Königl. Lokalschulkommission dahin zu arbeiten, daß das nach allerhöchster Vorschrift dem Lehrer zukommende Holzbedürfniß (der auch mit freibeheitztem Zimmer dekrediert ist) genau und zwar in Geld bestimmt werden. Aus folgenden Beweggründen: l.Da bey heranschreitung des Winters aus der Gemeinde sich niemand für das Holzanschaffen vorfinden will, der Barnaß, dessen Sache es eigentlich nicht ist und doch schon oft lange in dieser Hinsicht an der Gemeinde ausgelegtes Geld zu fordern hatte, will es auf die Gemeindepfleger verschieben, diese aber wollen sich durch verschiedene Ränke davon entledigen, oder wenigstens die Sache lange in Zögerung bringen, so könnte leicht durch Mangel an Beheitzungsmittel Störung des Unterrichts bewirkt werden; 2. Geschiehet es auch, daß man Holz anschafft; so wird in der Regel nur für die höchste Not gesorgt, abgesehen von dem irrigen Wahn, nur die Schule bedürfe der Beheitzung, der Lehrer aber außer der Schule nicht, welchem doch von einer K. Regierung laut Dekret freie Wohnung nebst Beheitzung zugetheilt ist. Hierzu kommt noch: 3. Die Herabwürdigung des Lehrers in Wirthshäusern, wo der Schule abgeneigte Subjekte, die öfters Anträge des Lehrers in dieser Beziehung ausposaunen und dazu gleich öffentlich ihre Urtheile fällen, ohne Berücksichtigung der zugegen seyenten Personen. Die über des Holzgebrauches zu bestimmende Geldsumme, sey der weit umfaßenden Einsicht der königl. Schulbehörde, die gewiß alle Verhältnisse in Erwägung bringt, überlassen. Zum Schlüsse möchte ich noch gebeten haben, die Rülpen und ausgearteten Zöglinge (folgen 6 Namen von Schülern) und deren Verübten Fehler ins Auge zu fassen, auf daß diese andere in der Folge zur Strafwarnungslehre dienen. Aber auch die zur Aufrechterhaltung der Schule und zum Wohle des Lehrers (als einwirkende Person auf eine ganze Generation) dienenden Beförderungsmittel, wovon einige angedeutet sind, mögen in Erfüllung gebracht; hingegen die dem Lehrer und der Schule entgegengesetzten vergiftenden Einschreitungen, wo möglich aus dem Wege geschafft werden. Hochachtungsvoll verharret Einer Königl. Schulkommission ganz gehorsamer N. N. Religionslehrer. Welchen Erfolg diese Beschwerde hatte, ist aus den Akten nicht ersichtlich.