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Das jüdische Echo · 1926-07-09 · 28 (9.7.1926) · p. Seite 443

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
13 (1926)
Issue
28 (9.7.1926)
Date
1926-07-09
Page
Seite 443 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 28 443 Das Jüdische Echo gemein hat. Es dürfte auch recht schwer fallen, hinter dieser Einstellung eine Spur von Idealismus für Körpererziehung im allgemeinen zu entdekken. Deutlich erweist diese Massenflucht zum Dollar, daß ein Berufsspielertum jüdischen Geist und Treue weder zu schaffen noch zu erhalten vermag. Vielleicht können die Herren vom Präsidium des Makkabi-Weltverbandes jetzt auch schon einsehen, daß selbst aus propagandistischen Gründen der Professionalismus nicht zu rechtfertigen ist und daß der erstrebte Zweck genau das Gegenteil erreicht hat. Hätten sie das auf der letzten Weltverbandstagung in Wien begreifen können, so wäre es sicherlich nicht so weit gekommen. Bemerkenswert ist, daß die Nachrichten über die Ankunft der Hakoah-Spieler in Amerika auch schon im großen jüdischen Publikum der Neuen Welt bekanntgeworden sind und dort lebhaften Unwillen erregt haben. Unter vielen anderen Veröffentlichungen heben wir nur die Mitteilung des New-Yorker „Jewish Morning Joujrnal“ hervor, wo Chefredakteur F i s h m a n därlegt, daß das Blatt täglich eine Flut von Zuschriften aus dem jüdischen Publikum bekommt, in denen die Gerüchte von dem Engagement von Hakoah-Spielern in Amerika mit Entrüstung aufgenommen werden. In den Briefen wird ausgeführt, daß die Juden Amerikas zu den Hakoah- Spielen gegangen sind, nicht um besondere individuelle Fußballkunst zu sehen, sondern um das Antreten einer rein jüdischen Mannschaft gegen andere zu nationalen Zwecken zu würdigen. Man würde jenen, welche die Hakoah-Farben verlassen, in Amerika keineswegs Sympathie entgegenbringen. Diese Meldungen bilden sicherlich keinen guten Auftakt für ein Debüt von Hakoah-Spielern bei amerikanischen Vereinen. Sprechsaal Wir erhalten folgende Zuschrift: Sehr geehrte Redaktion! Nicht allzuhäufig befassen sich die als „öffentlich“ angekündigten Sitzungen der Münchener Israelitischen Kultusgemeinde - Vertretung mit Fragen, die über die Abwicklung der Verwaltungsgeschäfte hmausgehen. Es war daher nicht zu verwundern, daß die Besprechung der ,Schächt-Angelegenheit‘ und der Anfrage Lichtenauer und Genossen4, die sich mit einem Vorkommnis beschäftigte, das vor kurzem die Öffentlichkeit, weit über den Rahmen der jüdischen Gemeinschaft hinaus, stark erregte, in der Vertreter-Sitzung vom 6. d. M. auch den für dieses Haus seltenen Besuch von jüdischen Gemeindemitgliedern brachte. Beide Angelegenheiten sind — was einer weiteren Beweisführ Maximilianstraße 40 rung nicht bedarf — von vitalem Interesse für das religiöse und das innere Leben der Münchner jüdischen Gemeinde. Aus diesem Grunde werden Sie hoffentlich in Ihrem Blatte einem dieser Zuhörer den Platz nicht verweigern, wenn er sein Bedauern ausspricht, daß die partei-politische Mehrheit der Gemeinde-Vertretung den Ausschluß der Öffentlichkeit bei der Beratung dieser beiden wichtigen Punkte beschlossen hat. Unter solchen Umständen nimmt es nicht wunder, daß das ohnehin nicht allzu große Interesse, das bei den Gemeindemitgliedern für die jüdischen Gemeindeangelegenheiten vorhanden ist, zur völligen Apathie erzogen wird. // Hochachtungsvoll! / Th. H. Briefkasten Dr. F. Wir wissen nicht, nach welchen Gesichtspunkten die Personalnachrichten im amtlichen Teil der „Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung“ zusammengestellt werden. Jedenfalls sind wir gerne bereit, die Personalliste der letzten Nummer der Gemeindezeitung dahin zu ergänzen, daß am 31. Juli Julius Stoib erg seine Bar-Mizwah-Feier in der Synagoge Ohel Jakob begeht. Wir tun dies um so lieber, als die Unterlassung gerade dieser Mitteilung besonders empfindlich ist, da es sich um eine Doppelwaise handelt. Entwurf einer Verfassung des Jüdischen Reichs verbandes (Nach den Beschlüssen des Verfassungsausschusses vom 6. Juni 1926.) Auflösung des Reichsverbands. §26. Zur Auflösung des Reichsverbands ist eine Mehrheit von je drei Viertel der Mitglieder des Rats und der bei der Beschlußfassung anwesenden Abgeordneten der Reichstagung notwendig. Der hierauf gerichtete Antrag darf nur dann bei der Reichstagung eingebracht werden, wenn dies von dem Rat beschlossen oder von der Hälfte der Abgeordneten oder von Landesverbänden, die mindestens den dritten Teil der Seelenzahl des Reichsverbands umfassen, beantragt wird. Im Falle der Auflösung ist über die Verwendung des Vermögens durch Verbandsbeschluß zu bestimmen. Das Vermögen soll jüdisch-gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden. Übergangsbestimmungen. §27. Die Verfassung tritt am 1. Januar 1927 in Kraft. Damen- Schneiderei Herren- Schneiderei Auserlesene Qualitätsstoffe Erstklassige Verarbeitung Niedrigste Kalkulation J

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