Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- 28 (9.7.1926)
- Date
- 1926-07-09
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Das Jüdische Echo Nummer 28 9. Juli 13. Jahrgang Der Jüdische Reichsverband Von Justizrat Dr. Emil Fränkel (München) Zu den in Nummer 26 des „Jüdischen Echos“ und Nummer 50 der „Jüdischen Rundschau“ veröffentlichen Äußerungen zum Entwurf einer Verfassung des jüdischen Reichsverbands von Dr. Elias Straus seien folgende Bemerkungen gestattet: Über die Notwendigkeit der Schaffung dieses Verbands und über die ihm zuzuweisenden Aufgaben dürfte wohl in allen Kreisen der in Deutschland lebenden Juden Einmütigkeit bestehen. Hingegen dürften wohl gegen den geplanten Entwurf einzelne begründete Bedenken erhoben werden können. Im allgemeinen ist zwar demselben beizupflichten; allein die Zusammensetzung der Reichstagung läßt allzusehr die Anwendung des demokratischen Prinzips vermissen. Hatte man schon bisher bei den das ganze oder fast das ganze Reich umspannenden jüdischen Organisationen den Eindruck, daß hier eine reine Notabeln-Versammlung gegründet wurde, so soll dieser Zustand wieder, und zwar gesetzlich dadurch festgelegt werden, daß die Abgeordneten im allgemeinen von der Vertreterversammlung der Landesverbände gewählt werden sollen. Schon jetzt muß es als Mißstand bezeichnet werden, daß vielfach in der Tagung der Landesverbände auch wieder nur die von den Gemeinden in ihren Vertretungskörpern gewählten Delegierten sitzen. Dieser Zustand wird noch weniger erträglich, wenn jetzt auch noch die Landesverbände die Abgeordneten zum Reichsverband bestimmen sollen, wobei es doch allzunahe liegt, daß diese Landesverbände die Wahl nur aus den Reihen ihrer eigenen Mitglieder treffen werden. Es genügt vollkommen, wenn das Prinzip der möglichsten Anlehnung an die Landesverbände bei Aufstellung der Vertreter für den Rat des Reichsverbands zur Durchführung kommt. Aber wenn nun wirklich einmal ein jüdischer Reichsverband gegründet werden soll, so muß doch wenigstens für die Tagung die Möglichkeit bestehen, daß jeder einzelne jüdische wahlberechtigte Gemeindebürger die Person seines Vertrauens wählen kann. Auch hier wird wohl ohnehin in vielen Fällen die Wahl auf besonders hervorragende, in den Landesverbänden sich nicht nur durch ihr äußeres Ansehen und die ökonomische Geltung, sondern durch das Maß ihrer wirklichen jüdischen Arbeit auszeichnenden Personen fallen. Aber gerade wenn der Reichsverband anders aussehen soll wie eine Konferenzgemeinschaft der Landesverbände — denn sonst wäre die Gründung eines Reichsverbandes wohl durchaus überflüssig —, muß die Zusammensetzung dieser Tagung auf dem Wahlrecht aller jüdischen Gemeindebürger begründet sein. Das Bedenken, daß das Wahlgeschäft dadurch besonders bei der erstmaligen Wahl sehr schwierig und mit großen Kosten verbunden sein wird, darf dabei keine Rolle spielen, wenn der Gedanke eines wirklichen jüdischen Reichskongresses verwirklicht werden soll. Weiterhin erscheint aber auch besonders mit Rücksicht auf die schwache Vertretung aller Minoritäten die Zahl von 6 000 Seelen für einen Abgeordneten zu hoch gegriffen zu sein. Ein deutschjüdisches Parlament von 100—420 Personen (einschließlich der vom Rat delegierten Abgeordneten) dürfte nicht groß genug sein im Hinblick auf das Ansehen, das eine solche Tagung genießen soll und auf die Möglichkeit einer entsprechenden Vertretung aller bedeutenden Interessen- und Parteigruppen. Wenn die Tagung nur alle 3 Jahre zusammentreten soll, so darf der Kostenpunkt nicht ausschlaggebend sein. Es sollte daher die Zahl der Abgeordneten mindestens in der Weise erhöht werden, daß für je 4500 Seelen ein Abgeordneter gewählt wird. An dem Grundsatz der Verhältniswahl ist selbstverständlich nicht zu rütteln, aber es wäre dringend zu wünschen, um die Wahl von hervorragenden jüdischen Persönlichkeiten auch außerhalb der bisherigen Parteigrenzen zu erreichen, daß die Parteibildung im deutschen Judentum weitere Fortschritte in der Richtung zeitigt, daß außer den bisherigen mehr oder minder extremen Flügelparteien auch Mittelparteien entstehen, welche die stark jüdisch interessierten Neutralen in ihre Reihen aufzunehmen bestimmt wären. * * * Eine Erklärung der konservativen Fraktion im Verbände Bayerischer Israelitischer Gemeinden. Wir werden um Veröffentlichung der folgenden Erklärung ersucht: Die konservative Fraktion im Verbände Bayerischer Israelitischer Gemeinden war am Sonntag, dem 4. Juli, in Nürnberg zur Besprechung von Verbandsfragen zusammengekommen. Eine Tags zuvor erschienene Presseäußerung, welche den bayerischen Verband im allgemeinen und die bayerische Orthodoxie im besonderen angeht, veranlaßte die Fraktion zu folgender Feststellung (welche den jüdischen Zeitungen zur Veröffentlichung übergeben werden soll): „Die geistige Einstellung eines Teiles der deutschen Orthodoxie ist in ihrer Ablehnung jeder Gemeinschaftsarbeit mit Andersdenkenden in Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Genüge bekannt. Aus dieser Einstellung heraus ist der Artikel des Herrn Rabbiners Dr. Breuer (Aschaffenburg) in Nr. 27 des „Israelit“, in welchem er den bayerischen Verband und seine Einrichtungen bekämpft, erklärlich. Die konservative Fraktion des Gemeindeverbandes vertritt demgegenüber in Gemeinschaft mit den ihr zugehörigen Rabbinern die Auffassung, daß innerhalb des Verbandes eine Gemeinschaftsarbeit möglich ist, ohne damit in Widerspruch mit dem Religionsgesetz zu geraten, wie dies die Geschichte des bayeri-