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Das jüdische Echo · 1925-10-12 · 42 (12.10.1925) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
42 (12.10.1925)
Date
1925-10-12
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Das Jüdische Echo Nummer 42 12. Oktober 12, Jahrgang Ein Judenprozeß Seit vier Tagen wird in Lemberg, der Hauptstadt der ehemaligen österreichischen Provinz Galizien, vor dem Geschworenengericht ein Prozeß gegen den jüdischen Studenten Stanislaus Steiger verhandelt, der weit über die Grenzen Polens die Aufmerksamkeit der jüdischen Welt und auch der nichtjüdischen öffentlichen Meinung erregt. Stanislaus Steiger wird beschuldigt, am 5. September 1924 gegen den polnischen Staatspräsidenten durch Bombenwurf ein Attentat verübt zu haben, das nur durch Zufall mißglückt ist, und dementsprechend des Meuchelmordes angeklagt. Im Anklageakt der polnischen Staatsanwaltschaft in Lemberg, der am ersten Tage verlesen wurde, wird dargetan, daß Steiger in einem Verhör vor dem Untersuchungsrichter die Ansicht bekundet hätte, es wäre am besten, wenn die nationalen, religiösen und politischen Grenzen verschwänden, und daß er darum den Staatshegriff als solchen negiere und deswegen geradezu prädestiniert erscheine, in praktischer Durchführung seiner Überzeugungen gegen die Personifikation dies Staates, das Staatsoberhaupt, ein Attentat begangen zu haben. Diese Argumentation der Anklagebehörde dient als psychologisches Fundament für die Anklage, welche sonst, zieht man die unbestimmten und fadenscheinigen Angaben der angeblichen Belastungszeugen in Betracht, kaum haltbar wäre. Der ganze Prozeß gewinnt darum eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung, weil er nicht einem jüdischen Individuum, sondern einem Juden gemacht wird in der Absicht, durch einen Schuldspruch zu erhärten, daß die Juden destruktiv und staatsverneinend sind. Dieser Vorwurf der polnischen Judenhasser ist den Juden in allen Ländern der Welt bekannt, weil er in verschiedenster Form von den Antisemiten aller Nationen gegen die Juden erhoben wird. Aus diesem Grunde gewinnt der in Lemberg vor sich gehende Steiger-Prozeß für die Juden der ganzen Welt, abgesehen vom mittelbaren Interesse an dem Schicksal der in Polen lebenden, drei Millionen zählenden Judenheit, unmittelbare Bedeutung, denn es ist die gleiche judenhetzerische Fratze, die in Lemberg, wie hierzulande, in den Äußerungen der Nationalsozialisten und Hakenkreuzler, der jüdischen Öffentlichkeit entgegengrinst. Als die Steiger-Affäre einsetzte, handelte die Lemberger Polizei weniger in Durchführung eines wohlüberlegten Planes, die Judenheit zu belasten, als instinktiv in Betätigung eines dauernd wirksamen Judenhasses, der geneigt ist, jederzeit, wenn irgend etwas passiert, in dem Juden den Schuldigen zu erblicken. Vorerst handelte es sich bei den polnischen Behörden in Lemberg um eine Vertuschung der in Polen herrschenden nationalen und sozialen Spannungen, die die Fundamente des Staates erschüttern. Als ukrainische revolutionäre Organisationen sofort durch Briefe an Zeitungen sich als die Veranstalter des Attentates deklarierten, ging die Lemberger Polizei geflissentlich über diese Angaben hinweg und hielt sich an das zufällig erwischte Opfer, an Stanislaus Steiger. Allmählich erkannten die antisemitischen Parteien Polens, daß ihnen der Zufall der Verhaftung Steigers ein Atout gegen die Juden in Polen in die Hände gespielt hatte. Und nun begann ein Satyrspiel, das über ein Jahr dauert und durch die fahrlässige Duldung der polnischen Zentralbehörden und der polnischen öffentlichen Meinung, die Ruhe und Sicherheit der polnischen Judenheit bedroht und jetzt seinen Höhepunkt in dem Lemberger Monstreprozeß findet. Zweiundsechzig Zeugen, Sachverständige auf den verschiedensten Gebieten, Gutachten mannigfaltigster Art — all das wird auf geboten, um einen der ganzen Sachlage nach als völlig unschuldig zu betrachtenden Menschen wegen eines. Verbrechens zu verurteilen, das er nie begangen hat und dessen er gerade als Jude, dem vorwiegend jüdische Interessen am Herzen lagen, gar nicht fähig gewesen wäre. Nach verläßlichen Informationen geht es der polnischen Anklagebehörde und der polnischen politischen Polizei garnicht darum, die Person Steigers zu verurteilen und für Jahre hinter Schloß und Riegel zu setzen. Man ließ vielmehr die jüdische Öffentlichkeit sozusagen im Vertrauen wissen, daß Steiger im Falle einer Verurteilung zweifellos durch einen Gnadenakt befreit werden würde. Und dagegen muß gerade die gesamte jüdische Öffentlichkeit den schärfsten Einspruch erheben! Denn damit wäre erst recht dargetan, daß nicht Steiger, sondern das Judentum als solches gemeint ist. Gegen das Märchen, daß die Juden in ihrer Eigenschaft als Juden daran interessiert sind, jede bestehende Ordnung zu erschüttern und zu vernichten, muß auf das entschiedenste protestiert werden. Die zerstörerischen Tendenzen des Judentums existieren nur in der Vorstellung der Judenhasser und nicht in Wirklichkeit. Wenn Juden sich gegen die bestehenden Verhältnisse auflehnen, so geschieht es nur darum, weil sie als Juden fast überall in der Welt ungerecht behandelt und der Gleichstellung mit anderen Staatsbürgern beraubt sind. Wenn also von judenhasserischer Seite darauf hingewiesen wird, daß Juden in starker Weise an revolutionären Parteien Anteil nehmen, so ist der Grund hierfür die Tatsache, daß die einzelnen Staaten die Juden ausdrücklich oder stillschweigend als Bürger zweiter Klasse behandeln. Die Schuld für diese Erscheinung liegt also bei den Staatsvölkern und nicht bei den Juden. Doch kommt diese Frage im Falle Steiger garnicht in Betracht. Steiger hat niemals einer revolutionären Partei angehört; er hat sich niemals irgendwie politisch betätigt; seine Einstellung, der er nicht einmal praktisch tätigen Ausdruck verlieh, war vielmehr eine jüdische und schon darum hielt er sich von allgemein-umstürzlerischen Bewegungen vollständig fern. Er ist, liest man die ganze Anklageschrift und berücksichtigt man die politischen Verhältnisse in den polnischen Randgebieten, völlig unschuldig und steht; der ganzen Affäre, deren Opfer er ist, aktiv ganz fern. Er ist ein Jude; das ist seine Schuld. Und darum, ist es allgemein-jüdische Pflicht, an seinem Schicksal Anteil zu nehmen, denn als Jude leidet er für alle Juden. m.w.

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