Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- 32 (7.8.1925)
- Date
- 1925-08-07
- Page
- Seite 624 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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624 Das jüdische Echo Nr. 32 sie nicht persönlich am Kongreß teilnehmen können, eingehend über den Verlauf der wichtigen Tagung informiert werden. Die Berliner „Jüdische Rundscha u“ hat daher ein Abkommen mit dem Kongreß-Büro getroffen, wonach sie eine größere Auflage der Kongreß-Zeitung fest bestellte. Der Verlag der „Jüdischen Rundschau“ lädt hierdurch zum Abonnement auf die vorgesehenen 15 Kongreß-Nummern zum Bezugspreise von M. 3.— ein und bittet um sofortige Aufgabe der Bestellung. Adresse: Verlag „Jüdische Rundschau“, Berlin \V. 15, Meinekestraße 10. Postscheckkonto: Berlin 17 392. Aus der jüdischen Weit Völkischer Akademikertag. Die „Frankfurter Zeitung“ (Nr. 558 vom 29. 7.) beschäftigt sich mit dem zweiten deutschen Akademikertag in Elberfeld. Das Blatt meint, die mit Jubel angenommenen Leitsätze des Ausschusses für Rassenfragen hätten mehr durch ihren unakademischen Ton als durch ihren Inhalt Verwunderung erregt. „Chinese, Neger und Jude werden auf gleiche Stufe gestellt. Als Jude gilt auch, wer sich mit Juden ehelich vermischt. Universitätslehrer jüdischer Abstammung dürfen nicht mehr berufen werden usw. Ähnliches hat man schon oft gehört. Aber mit Erstaunen liest man am Anfang, daß zu dieser so hoch politischen und gegen die bestehende Verfassung gerichteten Versammlung vier deutsche Universitäten offizielle Vertreter gesandt hatten (darunter drei Rektoren), daß sogar einer von diesen beim Begrüßungsabend eine Rede gehalten hat und daß der Rektor einer fünften Universität sein Fernbleiben entschuldigte. Ich nehme an, daß diese Vertreter des Gesamtlehrkörpers ihrer Universität nicht wußten, was dort verhandelt wurde und daß sie den Verhandlungen selbst, in denen ein Teil der Universitätslehrer in der bekannten Weise der Völkischen geschmäht wurde, nicht mehr beigewohnt haben, denn sonst hätten sie wohl kollegialer Weise protestiert.“ Völkische Erpressung an Georg Bernhard. — Drei Monate Gefängnis für den Reichsführer der „Deutschvölkischen Studentenschaft“. Berlin. (J.T.A.) Vor der Strafkammer des Landgerichts V unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Schmidt-Blanck fand am 29. Juli die Berufungsverhandlung in Sachen des Studenten der Rechte, Lutz, statt, der zu Anfang des vorigen Jahres den Chefredakteur der „V o s s i s ch e n Zeitung, Georg Bernhard, in einem „offenen Briefe“ schwer beleidigt und in einem an Chefredakteur Bernhard gerichteten Schreiben diesen „gewarnt“ hat, gegen Lude n d o r f f weiter Stellung zu nehmen, da er „andernfalls Bernhard den Glauben nehmen“ müsse, „daß sich die Deutschvölkische Studentenvereinigung“ (deren „Reichsführer“ der damals noch nicht 20jährige Lutz ist) „künftig mit dieser Form der Zurechtweisung begnügen“ werde. In erster Instanz war der Angeklagte. hinsichtlich der versuchten Nötigung freigesprochen, wegen formaler Beleidigung zu 200 Mark Geldstrafe verurteilt worden.- Zu der Berufungsverhandlung war der Angeklagte nicht erschienen. Er sandte dem Gericht einen eigenhändigen Enlschuldigungsbrief, in welchem er mitteilte, daß er, als er zum Termin fahren wollte, sich beim Auf steigen auf die Straßenbahn eine Gehirnerschütterung zugezogen habe, die ihn verhandlungsunfähig mache. Das Gericht erachtete diese Entschuldigung als nicht überzeugend. In der Verhandlung machte der als Nebenkläger zugelassene Chefredakteur Bernhard Angaben über seine politische Stellung zu Ludendorff, gegen den er persönliche Angriffe stets abgelehnt habe. Er, Bernhard, sei Ziel völkischer Bedrohungen seit langem. Er hege keinen Zweifel, daß mit dem Privatbriefe des Angeklagten an ihn eine Nötigung versucht worden sei. Der Vertreter der Anklage, Staatsanwalt Burc h a r d i, forderte eine den Angeklagten persönlich treffende Freiheitsstrafe, nicht eine Geldstrafe, die von den Verbänden bezahlt wird. Im Sinne des staatsanwaltlichen Antrages verurteilte das Gericht den iVngeklagten Lutz wegen Beleidigung in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu drei Monaten Gefängnis. Antisemitischer Gesinnungs-Ausverkauf. Breslau. (J.T.A.) Die „Jüdische Zeitung für Ostdeutschland“ schreibt: „Wie wir von zuverlässiger Seite hören, wandte sich das deutschnationale Blatt „Die Schlesische Tagespost“ mündlich und schriftlich an eine Reihe jüdischer Firmen in Breslau und Oberschlesien mit der Mitteilung, daß es nach einem Wechsel in der Redaktion keine antisemitischen Artikel mehr veröffentlichen werde und mit Rücksicht darauf um Inserate jüdischer Firmen bitte. Dasselbe Manöver hat die gleiche Zeitung, wie wir uns erinnern, schon vor einigen Jahren versucht, vermutlich, als ihre Kassenbestände besonders schlecht waren, und hat in der Tat für kurze Zeit antisemitische Artikel unterdrückt, allerdings nur, um das Versäumte in verstärktem Maße später nachzuholen. „Deutsch sein, heißt eine Sache um ihrer selbst willen tun.“ Und was heißt nach dieser Probe deutschnational sein? Wir erwarten, daß jeder aufrechte jüdische Geschäftsmann dieses Angebot dorthin tut, wohin es gehört, nämlich in den Papierkorb. Eine einheitliche Ablehnung muß den Die echt jfyffföpQP* WjfschüV* Vör minderwertigen Nachahmungen wird gewarnt. enthalten nur feinste Mischungen der edelsten bulgarischen Qualität stabakt