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Das jüdische Echo · 1925-08-07 · 32 (7.8.1925) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
32 (7.8.1925)
Date
1925-08-07
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Das Jüdische Echo Nummer 32 7. August 12, Jahrgang Die polnischen Deutschenausweisungen Die gesamte deutsche Öffentlichkeit wird in diesen Tagen von dem neuen Konflikt in Atem gehalten, der zwischen Deutschland und Polen ausgebrochen ist. Die Ausweisung vieler Tausender Deutscher aus Polen hat mit Recht die Teilnahme des deutschen Volkes für das traurige Schicksal dieser Verstoßenen hervorgerufen und große Erbitterung gegen diese Maßnahme der polnischen Regierung erzeugt. Alle Hinweise auf die vertragsmäßige Berechtigung des polnischen Staates zu diesem für so viele Tausende verhängnisvollen Schritt vermögen den Eindruck der Tatsache, daß hier ein ganzes Heer von treu zu ihrem bisherigen Staate stehenden Menschen eben um dieser ihrer Treue willen von Haus und Hof verjagt wurde, nicht abzuschwächen. Es ist daher geradezu eine Ehrenpflicht des gesamten Deutschlands, alles daran zu setzen, um das Los dieser Unglücklichen nach Möglichkeit zu mildern und ihnen beim Aufbau einer neuen Existenz in der Heimat mit bereitwilliger Kraft zur Seite zu stehen, um ihre anhängliche Treue zum Vaterland in Dankbarkeit anzuerkennen. Selbstverständlich ist es auch, daß die deutsche Reichsregierung Wege gesucht hat, um das rigorose Vorgehen des polnischen Staates zu verhindern oder abzuschwächen. Wie die Presse meldet, hat die deutsche Regierung gegen die polnischen Ausweisungen Vergeltungsmaßnahmen in der Weise getroffen, daß auch von deutscher Seite Ausweisungsbefehle an die polnischen Optanten in Deutschland erlassen worden sind. Dies zeigt, daß man deutscherseits den Ereignissen nicht müßig gegenüber gestanden ist. Es war daher einigermaßen überraschend, daß am letzten Dienstag im Münchner S t a d t r a t auf einen Dringlichkeitsantrag der Nationalsozialisten eine Resolution unter Zustimmung sämtlicher Parteien (mit Ausnahme der Kommunisten) angenommen wurde, die folgendermaßen lautet: „1. Polen ist bis auf weiteres die Begutachtung der Einbürgerung durch den Stadtrat zu verweigern. 2. Eine Aufforderung an die bayerische Staatsregierung hat in dem Sinn zu ergehen, daß a) Polen vorerst nicht mehr eingebürgert werden, b) in Bayern lebende Polen sofort ausgewiesen werden möchten. 3. Dem Bayerischen und Deutschen Städtetag ist von dem Beschlüsse zur Kenntnis und zum Anschluß Mitteilung zu machen.“ Ferner hat der völkische Block im Bayeris c h e n L a n d t a g folgende kurze Frage an die Staalsregierung eingebracht: ,,Die polnische Regierung hat nach Zeitungsmeldungen von den etwa 150 000 deutschen Optanten in Polen alle bis auf rund 27 000 aus Polen ausgewiesen. Die Gegenmaßnahme der deutschen Regierung besteht in der Ausweisung von etwa 15000 bis 15 000 polnischen Optanten in Deutschland. Diese Gegenmaßnahme ist völlig unzureichend. Dagegen besitzen die einzelnen Länder die Möglichkeit, die in ihrem Gebiet wohnenden Polen und insbesondere polnischen Juden auszuweisen. Ist die bayerische Regierung bereit, von dieser Möglichkeit entschiedenen und weitgehendsten Gebrauch zu machen? Von bayer. Behörden wurden bereits früher Ausweisungen lästiger Polen und polnischer Juden ausgesprochen, doch wurden die Ausweisungen größtenteils nicht vollzogen. Wie verlautet, ist das auf Eingreifen des Auswärtigen Amtes zurückzuführen, das befürchtete, daß der Vollzug derartiger Maßnahmen bayerischer Stellen die Ausweisung von Deutschen aus Polen zur Folge haben würde. Der Grund für die Befürchtungen des Auswärtigen Amtes kann nunmehr nicht mehr als stichhaltig angesehen werden. Ist die bayerische Regierung nunmehr bereit, diese bereits äusgesprochenen Ausweisungen zu vollziehen?“ Während die Resolution im Münchner Stadtrat es vorsichtig vermeidet, direkt diejenigen beim Namen zu nennen, deren sofortige Ausweisung verlangt wird, spricht die völkische Anfrage im Landtag mit unverhohlener Offenheit aus, daß sie insbesondere die Ausweisung der in Deutschland befindlichen polnischen Juden meine, so daß der antisemitische Charakter der ganzen Aktion außer Zweifel steht. B?s ist kein Geheimnis, daß von den hier zur sofortigen Ausweisung empfohlenen „Polen“ der größte Teil Juden sind, und zwar Juden, die seit Jahrzehnten in Deutschland ansässig sind und deren plötzliche Austreibung einen Akt größter Ungerechtigkeit und unmenschlicher Grausamkeit darstellen würde. So sehr wir die Erregung der deutschen Öffentlichkeit über die rigorose Durchführung vertraglicher Bestimmungen durch Polen für berechtigt halten, und es begreiflich finden, daß die Regierung alles anwendet, um das Los der Verjagten zu erleichtern und weitere Austreibungen zu verhüten, so wenig können wir in der durch den Münchener Stadtrat und die Völkischen im Landtag empfohlenen Repressalie einer sofortigen Ausweisung der in ganz Deutschland lebenden Polen das geeignete Mittel erblicken. Eine derartige Maßnahme würde nur wiederum die polnische Regierung zu weiteren Repressalien treiben. Mit Recht hat einer der volksparteilichen Stadträte auf eine derartige Erfahrung, die man zur Zeit Kahrs gerade in Bayern mit Polen gemacht habe, hingewiesen. Wir sind keineswegs der Meinung der Völkischen, daß „die Befürchtungen des Auswärtigen Amtes nunmehr nicht mehr stichhaltig seien“ und ebensowenig stimmen wir dem volksparteilichen Redner im Stadtrat zu, wenn er meint, „daß wir auf die Repressalien pfeifen“ können, die von polnischer Seite angedroht werden. Repressalien sind stets ungeeignete Mittel zur Verhinderung von ernsteren Konflikten. Sie verhetzen die Völker gegenseitig noch mehr, anstatt sie zu einer friedlichen Klärung der Differenzen zu führen. Wir können uns keineswegs denken, daß die von nationalsozialistischer und völkischer Seite in Vorschlag gebrachte Gegenmaßnahme zu einem gewünschten Erfolg führen kann. Sie würde nur unschuldige Menschen, die mit dem polnischen Konflikt auch nicht das Geringste zu tun haben, in namenloses Unglück stürzen, aber zur Behebung des Übels so gut wie nichts beitragen. M. M.

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