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Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern · 1925-04-08 · 21 (8.4.1925) · p. [Seite]

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Journal
Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
Volume
1925
Issue
21 (8.4.1925)
Date
1925-04-08
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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MITTEILUNGEN des Israelitischen Lehrervereins für Bayern Schrittleitung: M. Rosenfeld, Mün c h e n Nr. 21_ München, 8. Äpril 1925 „. . . und führte uns aus der Knechtschaft zur Fieiheit, aus dem Kummer zur Freude, aus der Trauer zum Feste, aus dem Düster in helles Licht, aus Gebundenheit zur Erlösung. Aus Hermann, Chad Gadja, das Poßechbuch. | Abraham Hubert Lehrer in Windsbach, ist nach nur zweitägiger Krankheit Freitag, den 20. März, rasch und unerwartet, 63 Jahre alt, verschieden. Sonntag, den 22. März, wurde er unter ehrender Beteiligung der gesamten Bürgerschaft zu Grabe geleitet. An seiner Bahre rühmte der amtierende Rabbiner Dr. Brader aus Ansbach die große Gewissenhaftigkeit und Pflichttreue des Dahingeschiedenen als Lehrer und Kultusbeamter. Herr Rechtsanwalt Dr. Bär aus München dankte als ehemaliger Schüler des Verstorbenen für Unterricht und religiöse Unterweisung, Herr Hauptlehrer Strauß aus Uffenheim rief seinem Freunde und Kollegen die letzten Abschiedsgrüße des Bayr. Israelitischen Lehrervereins zu. Hubert war in Cronheim (bei Günzenhausen) geboren. Er absolvierte d!as israelitische Lehrerseminar in Würzburg mit gutem Erfolge, fand seine erste Anstellung in Sinsheim! (Baden), amtierte 6 Jahre in Ermetzhofen und vollbrachte sein Lebenswerk in der Kultusgemeinde Windsbach, woselbst er 33 Jahre ununterbrochen segensreich wirkte. Er war ein treues Mitglied unseres Vereins, um dessen Siftungs- und Unterstützungskasse er sich eifrig bemühte. Ehre seinem Andenken! Isch Jemini. Zur Frage der jüdischen Lehrerbildung In Nr. 13 der Blätter für Erziehung und Unterricht nimmt der Schriftleiter zur Frage der jüdischen Lehrerbildung und zur Würzburger Tagung des Verbandes Bayer. Israel. Gemeinden Stellung. Die beiden Aufsätze veranlassen mich zu folgenden Darlegungen. Soweit die Lehrerausbildung im allgemeinen berührt wird, stelle ich die bayerischen Verhältnisse den preußischen gegenüber. In Bayern ist in absehbarer Zeit mit einer Änderung in der Lehrerbildung wohl nicht zu rechnen. Die staatlichen Lehrerbildungsanstalten nehmen zu Beginn des neuen Schuljahres Schüler in die unterste Präparandenklasse auf. Dieser Tatsache gegenüber erübrigt sich eine theoretische Stellungnahme für oder gegen die Neuerung in der Lehrerbildung. Daß natürlich auch die Frage in den Kreisen der bayerischen Lehrerbildner eifrig ventiliert wird, liegt auf der Hand. Aus den Begründungen der Gegner der Neuerung sind wohl die Anschauungen nicht mit einer Handbewegung abzutun, daß die Frage eine eminente Finanzfrage sei, daß — siehe Sachsen — der Zugang zum Lehrerberufe zu gering sei, und endlich, daß kaum eine Hebung des gesamten geistigen Niveaus des Lehrerstandes erwartet werden dürfte, daß jedenfalls eine Auslese nach unten sich ergebe. Die gleichartige oder differenzierte Ausbildung der Volksschullehrer und Religionsschullehrer anlangend, wäre auch für mich das Ideal, der Religionslehrer sei vollausgebildeter Volksschullehrer, aber auch die Umkehrung: der Volksschullehrer sei vollwertiger Religionslehrer. Die daraus resultierenden Forderungen ergeben sich dem Denkenden von selbst. Aber auch, wenn die Differenzierung nötig würde, könnte es sich nur um gleichwertige Vorbildung handeln, die an Stelle der gleichartigen treten dürfte. In diesem Sinne fordert auch der Entwurf eines Beamtenrechtes, der anläßlich der Würzburger Tagung des Gemeindeverbandes beraten wurde: „Als Religionslehrer kann nur berufen werden, wer die Abschlußprüfung an einem israel. Lehrerseminar oder einem staatlichen Lehrerseminar, sowie die Prüfung in den Religionsfächern am Seminar nachweist." Im Zusammenhang damit möchte ich auf § 2, Abs. 6 des Entwurfs zum Beamtenrecht kurz zu sprechen kommen. Ich gestehe offen, daß die vom Schriftleiter der Blätter für E. u. U. beanstandete Bestimmung auch mich zuerst recht eigenartig berührte, daß aber längeres Nachdenken und der Versuch rein objektiven Urteils einerseits, die Verhandlungen anläßlich der Tagung andererseits mich beruhigten und die Sache ins rechte Licht rückten. Versuchen wir uns doch in die Lage eines Rabbiners hineinzudenken, dem die Wahrung der religiösen Belange ernsteste Gewissenssache ist. Dann ist „Einspruch" noch lange nicht „Amtsentsetzung". Da gibt es im Verbände noch weitere Instanzen und Schiedsgerichte, deren Zusammensetzung die vom menschlichen Standpunkte aus möglichsten Garantien für Gerechtigkeit bietet. Auf andere juristische Möglichkeiten zur Außerkraftsetzung der Bestimmung, die auch zur Sprache kamen, will ich nicht eingehen, Meine ersten Ausführungen stehen in einem wichtigen Punkte in absolutem Gegensatz zu den Worten des Herrn Schriftleiters in den genannten Blättern, wenn er schreibt: „. . . weil angesichts der immer noch trostlosen Lage so vieler jüdischer Lehrer sich überhaupt niemand mehr diesem Berufe widmen will." Ohne weiteres sei zugegeben, daß die Lage vieler jüdischer Lehrer noch immer trostlos ist. Nicht richtig ist aber, daß sich niemand mehr dem Berufe eines jüdischen Lehrers widmen will. Beweis: Die wachsende Schülerzahl der Lehrerbildunganstalt. Ganz abgesehen vom Zustrom der Mittelschule zum Seminar zeigt die Anmeldeziffer zür untersten Präparandenklasse so ziemlich wieder den guten Durchschnitt der Vorkriegszeit. Und das ist gut so, denn nur wenn gut vorgebildetes Lehrermaterial vorhanden sein wird, kann die geistige Not der jüdischen Diaspora behoben werden und die sich entwickelnden Verbände müssen eben auch

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