Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1924
- Issue
- 16 (5.12.1924)
- Date
- 1924-12-05
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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MITTEILUNGEN des Israelitischen Lehrervereins für Bayern mm^__mm_ Schrittleitung: M. Rosenfeld, München Nr« 16 München, S.Dezember 1924 Raphael Hdler hl Lehrer Raphael Adler ist uns in seinem 32. Lebensjahre plöztlich durch den Tod entrissen worden. Noch können wir es kaum fassen, daß Raphael Adler s. A. nicht mehr unter den Lebenden weilen soll. Vor wenigen Wochen erst verließ er seine Gemeinde Mittelsinn, in welcher er sehr geschätzt und angesehen war, um der Berufung an die hiesige jüdische Volksschule Folge zu leisten. Während der leider so kurzen Zeit seiner hiesigen Lehrtätigkeit hat er es verstanden, sich die Herzen der ihm anvertrauten Jugend zu gewinnen und die Zuneigung und Achtung all derer zu erlangen, die ihn durch sein bescheidenes Wesen und seine außergewöhnlichen Fähigkeiten, die zu den größten Hoffnungen für unsere Schule berechtigten, zu schätzen wußten. Doch der Allmächtige hat es anders gewollt und dem schaffensfreudigen Leben dieses Jugendbildners und wahren Freundes ein frühes Ziel gesetzt. Die große Beteiligung bei der Beerdigung, zu der auch die Stadt- und Bezirksschulbehörden erschienen waren, legte beredtes Zeugnis ab von der innigen Teilnahme an dem herben Verluste, der seine Familie und unsere Schule betroffen hat. An der Bahre brachte Se. Ehrw. Herr Rabbiner Dr. Ehrentreu zum Ausdruck, daß es dem bescheidenen, tiefreligiösen Empfinden des Dahingeschiedenen widersprechen würde, am Rosch-Chodesch, am Tage, an dem wir im Hallel-Gebet die Worte sprechen: „Seh Hajom osoh Haschern nogiloh wenismecho'h wo", Klage- und Trauerrede zu führen. Im Namen des Israel. Lehrervereins für Bayern zeichnete dessen I.Vorstand, Herr Oberlehrer S. Dingfelder, dem religiösen Brauch des Tages entsprechend, in kurzen, markanten Zügen ein Lebensbild des Verstorbenen, sein so junges inhaltschweres Dasein schildernd, wie es in schlichten Worten im Ehrenbuche für Kriegsteilnehmer unseres Vereins niedergeschrieben Stent Ein überaus großer Freundeskreis trauert mit Gattin und Familie. Möge 'y'WTl den Tiefgebeugten die Kraft geben, diesen schweren Schicksalsschlag zu überwinden. Unsere Schule und wir alle werden ihm ein stetes Andenken bewahren. München, 28. Nov. 1924. F. Kissinger. Beamter oder Schnorrer? Vorbemerkung der Schriftleitung: Zu dem Artikel „Rechtlich-soziale Stellung des Lehrers und Gemeindeverband'4 sind uns verschiedene Zuschriften zugegangen. Wir geben einstweilen einem unserer Mitarbeiter das Wort und behalten uns vor, auf die Frage zurückzukommen. Die Ausfuhrungen über Mischaberachgelder in der jüngsten Nummer der Vereinsmitteilungen haben Verwunderung ausgelöst. Nachdem durch die Beschlüsse des Verbandes, vor allem aber durch seine Zuschußleistung, die Eingruppierung in den bayerischen Kultusgemeinden durchgeführt ist, sollte nach dem Empfinden weiter Kreise der jüdischen Lehrerschaft die Frage der Matonaus überhaupt verschwunden sein. Jeder Beamte hat das Recht, Nebeneinkünfte, zu welchen seine Gemeinde gemäß den Feststellungen der Distriktsausschüsse zur Erzielung der vollen gruppenmäßigen Besoldung verpflichtet ist, in Form festen Gehaltsbezugs aus der Gemeindekasse zu verlangen. Wer sich noch Mischaberach-, Roschchodesch-, Purim- und andere Matonausgelder, welche ihm als Gehaltsteil innerhalb der Besoldungsziffer zustehen, als Spende von den Einzelnen in die Hand drücken läßt, beweist so wenig Verständnis für Würde und Standesgefühl, daß er nicht erwarten darf, daß der Verein sich um die Hebung seines sozialen Ansehens bemüht. Wo aber die volle Besoldung nach der zustehenden Gruppe aus der Gemeindekasse gedeckt wird, ist für Annahme von Matonaus keinerlei soziale Berechtigung mehr vorhanden. Insoweit von den Beamten besondere Dienstleistungen, wie etwa Vorbereitung zur Barmizwah, Schiurlernen und dergl. verlangt wird, kann die zeit- und standesgemäße Honorierung solcher Dienstleistungen nicht unter den Begriff der Matonaus fallen und das soziale Ansehen des Beamten auch nicht herabdrücken. Noch viel weniger gilt dies von Entgegennahme der durch Verbandsbeschluß festgesetzten Schächtgebühren. I'hre Entgegennahme kann das soziale Ansehen des Beamten so wenig beeinträchtigen wie die Entgegennahme eines Honorars durch den Arzt oder ähnliche freie Berufe, wenn auch in jenen Fällen, in welchen diese Einnahmen aus Gebühren einen Bestandteil aus der gruppenmäßigen Besoldung bilden, die Einkassierung durch den Beamten gewiß keinen idealen Zustand darstellt, dessen Beseitigung durch Pauschalierung und Deckung der Gebühren durch die Gemeindekasse zu erstreben ist. Ganz unverständlich ist es aber, wenn jüdische Angestellte, deren gruppenmäßiges Einkommen restlos aus der Gemeindekasse gedeckt wird, Einzelmitglieder der Gemeinde noch geradezu um Matonaus angehen. Aus leistungsfähigen und leistungswilligen mittleren und größeren Gemeinden, deren Verwaltungen aus Rücksicht auf die soziale Stellung des Beamten diese Matonaus durch Gewährung eines entsprechenden Einkommens längst abgeschafft zu haben glaubten, wurden mir in der letzten Zeit Klagen zugetragen, daß ihre jüdischen Beamten die Gemeindemitglieder durch nicht mißzuverstehende Hinweise, in einem Falle sogar durch ein Rundschreiben an die sämtlichen Gemeindemitglieder, zur Zahlung einer besonderen Gabe als Ablösung der früher üblichen Matonaus aufgefordert hätten. Nach meinem Empfinden hätte unser Verein die Aufgabe, einmal diese Frage der sozialen Würde