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Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern · 1924-05-30 · 9 (30.5.1924) · p. Seite 28

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Journal
Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
Volume
1924
Issue
9 (30.5.1924)
Date
1924-05-30
Page
Seite 28 (sequence 3)
Language
German
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28 Mitteilungen des Israel. Lehrervereins für Bayern Nr.9 Eingabe an das Kultusministerium Münc h e n , 10. März 1924 Israelitischer Lehrerverein für Bayern. An das Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Betreff: Israelitische Volksschullehrer. Da in nächster Zeit infolge des Beamtenabbaues damit zu rechnen ist, daß einer Anzahl jüdischer Volksschulen die bisherigen Personalleistungen aus Staatsmitteln entzogen und die Stelleninhaber in den Ruhestand versetzt werden, so gestatten wir uns, folgende Bitten zu stellen: 1. Für unwiderrufliche israelitische Volksschullehrer, die nach Art. 39 Abs. 3 bezw. Art. 150 des Volksschullehrergesetzes ohne Ansuchen in den Ruhestand versetzt werden, wolle die Vergünstigung des Art. 150, nach der der Ruhegehalt ZU des versorgungsfähigen Diensteinkommens ohne Rücksicht auf die Dienstjahre beträgt, zugebilligt werden. Wir stellen diese Bitte mit Rücksicht darauf, daß die wenigsten der betroffenen Lehrer Aussicht auf Wiederverwendung im Volksschuldienst haben. 2. Es dürften auch einige widerruflich angestellte Lehrer unter den in den Ruhestand zu versetzenden sich befinden. Wir bitten, daß ihnen gleichfalls *U des versorgungsfähigen Diensteinkommens nach Art. 150 Abs. II als Ruhegehalt gewährt werde. 3. Es ist anzunehmen, daß in manchen Fällen die treffenden Volksschulen als Privatschulen fortgeführt werden, oder daß die bisherigen Stelleninhaber in ihren Gemeinden die Funktionen eines Religionslehrers und Vorbeters übernehmen. Wir erlauben uns die Bitte, es möge die Bestimmung des Art. 58 des Volksschullehrergesetzes, wonach das Einkommen aus dem kirchlichen Chordienst und der Gemeindeschreiberei nicht in den Ruhegehalt eingerechnet wird, für israelitische Lehrer in der Weise Anwendung finden, daß durch die Entlohnung für privaten Volksschulunterricht bezw. für Religionsunterricht und Vorbeterdienst der Ruhegehalt nicht gekürzt wird. Verwaltung des israelitischen Lehrervereins für Bayern. S. D i n g f e 1 d e r , M. Rosenfeld,. 1. Vorsitzender. Schriftführer. Antwort. Nr. IV 9057. Münc h e n , den 25. April 1924 Staatsministerium für Unterricht und Kultus. An die Verwaltung des Israelitischen Lehrervereins für Bayern, z. H. des Herrn Oberlehrers Dingfelder in München. Betreff: Israelitische Volkssc',iullehrer. Zur Eingabe vom 10. März 1924 Die israelitischen Volksschullehrer, die auf Grund der Maßnahmen zur Verminderung der Personalausgaben in den Ruhestand versetzt werden, können hinsichtlich der Bemessung des Ruhegehalts nur nach den bestehenden Bestimmungen behandelt werden. Maßgebend hiefür ist nunmehr Art. 1 Ziff. III mit Art. 2 Ziff. VIII der Verordnung zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 29. III. 1924 (GVB1. S. 128). Wegen der Kürzung des Ruhegehaltes bei Bezug eines anderweitigen Einkommens gilt Art. 58 des Volksschullehrergesetzes in der Fassung nach Art. 3 Ziff. III des Gesetzes vom 29. VIII. 1923 (GVB1. S. 309) und Art. 4 der angeführten Verordnung vom 29. III. 1924. Von dem Vollzug dieser Bestimmungen kann nicht abgesehen werden. gez.: Dr. Matt. Vereinsnachrichten. Nach Beschluß der Verwaltung findet die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung am Montag, dem 14. Juli in Würzburg statt. Die Sitzung der Verwaltung wird am Sonntag, dem 13. Juli, nachmittags 3 Uhr abgehalten. Hauptreferat: Aufgaben des Wiederaufbaus. Berichterstatter: Seminarleiter Jakob Stoll in Würzburg. Anträge zur Versammlung müssen satzungsgemäß 3 Wochen vor dem Termin schriftlich dem Vorsitzenden eingereicht werden. Einladung und Tagesordnung folgen in der nächsten Nummer. Kollege Krämer-Speyer ist an Stelle des verdienten Oberlehrers a. D. Waldbott zum Vorsitzenden der Pfälzer Lehrer- und Kantorenvereinigung gewählt worden. Von der Konferenz Ansbach ist uns folgende Zuschrift zugegangen: Ansbach, den 5. Mai 1924. An die Vorst'indschaft des israelitischen Lehrervereins Bayern. Unsere heutige Maikonferenz gedenkt dankbarst Eurer vielen Erfolge und Bemühungen um den Verein, einerseits der rentierlichen Reise ins wirkliche Dollarland, wodurch wieder ein Grundstock zu einem Vereinsvermögen gelegt werden konnte, anderseits aber auch der hervorragend tüchtigen Geschäftsführung während der abgelaufenen Inflationszeit. Wir sprechen Euch hiefür unseren wärmsten Dank aus und geloben treue Mitarbeit zum Wiederaufbau des Vereinsvermögens. Mit kollegialer Wertschätzung und Begrüßung die Kollegen: Strauß (Uffenheim), Hofmann (Rothenburg), Hubert (Windsbach), Fulder (Treuchtlingen), Rosenstein (Schopfloch), Fuchs (Cronheim), Schapiro (Bechhofen), Neumann (Feuchtwangen), Fränkel (Erlangen), Levite (Günzenhausen), Adler, Schriftführer.

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