Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1924
- Issue
- 8 (9.5.1924)
- Date
- 1924-05-09
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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MITTEILUNGEN des Israelitischen Lehrervereins für Bayern Schriftlcitung: M. Rosenfeld, München_ Nr. 8 München, 9. Mai 1924 Leitsätze zum israelitischen Religionsunterricht Aufgestellt vom Rabbinat und Lehrerkollegium der Israelitischen Kultusgemeinde München Februar 1919—April 1924 Die im Unterricht zu behandelnden Lehrgegenstände sind etwa folgendermaßen einzuteilen: 1. Unterstufe: Biblische Geschichte in Lebensbildern. — Religiöser Anschauungsunterricht. — Anfänge des Hebräischen. 2. Mittelstufe: Biblische Geschichte.— Religions¬ und Sittenlehre im Anschluß an den biblischen Lehrstoff. — Übersetzung von sprachlich leichten Gebet- und Pentateuchstücken. 3. Oberstufe (insbesondere in Mittelschulen): Nachbiblische Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der Literatur. — Jüdische Religionslehre und Ethik im Anschluß an Gebet- und Bibellektüre. — Übersetzung von Gebet- und Pentateuchstücken. 4. In den Abschlußklassen der Mittelschulen vornehmlich systematische Religionslehre und Ethik, Apologetik, vergleichende Religionskunde sowie Einführung in die Probleme des modernen Judentums. — Ubersetzung ausgewählter Psalmen und Prophetenstellen. Wahl und Anordnung dieser Lehrgegenstände sind erwachsen — außer aus rein pädagogischen Rücksichten — vor allem aus den Lehr - und Erziehungszielen, die dem Religionsunterricht seiner Natur nach gestellt sind. Diese sind: 1. Kentnis der Geschichte, des Lehr- und Glaubensinhaltes, der religiösen und sozialen Pflichten, der Einrichtungen und der Sittenlehre des Judentums. 2. Vorbereitung zur Teilnahme am Gottesdienst in Haus und Synagoge, sowie am Gemeindeleben. 3. Erziehung zu glaubenstreuen Juden und charaktervollen Persönlichkeiten. Die Reihenfolge der genannten Ziele ist bestimmt durch die notwendigerweise von Punkt zu Punkt sich steigernde Mitwirkung des Elternhauses. Während diese Lehrziele keine wesentliche Veränderung erfordern und dulden, können die Wege dahin verschieden sein, je nach dem Stande t der pädagogisch - methodischen Voraussetzungen und den durch Staat und Schulbezw. Gemeindebehörden gebotenen Möglichkeiten. So unterliegt naturgemäß jeder Lehr plan einer stets fortschreitenden Verbesserung. „Vorbedingung für einen gedeihlichen Unterricht ist die Persönlichkeit der Lehrer in ihrer Überzeugungstreue" *), in ihrer fachwissenschaftlichen, methodischen und pädagogischen Eignung und in ihrer opferfreudigen Hingabe an den Beruf. Religiöser Sinn und Anteilnahme der Erziehungsberechtigten an der Arbeit der Religionslehrer, Beratung der Eltern in den Fragen der religiös-sittlichen Erziehung tragen zum Erfolg des Religionsunterrichtes wesentlich bei. *) die in „......." stehenden Sätze sind dem Frankfurter Lehrplan von 1908/09 entnommen., Zu den einzelnen Lehrgegenständen ist folgendes zu bemerken: 1. Die biblische (und nachbiblische) Geschichte soll die Kenntnis der wichtigsten geschichtlichen Ereignisse und das Verständnis religiöser Gedanken vermitteln. Ein biblisches Geschichtsbuch soll in erster Linie kindertümlich sein, die Bemühungen des Lehrers um eine der kindlichen Auffassungsgabe entsprechende Darbietung unterstützen und dadurch die Freude am Gegenstand steigern helfen. In den ersten Schuljahren werden am besten einfache und abgerundete Lebensbilder dargeboten. Auf den höheren Stufen soll sich die Darbietung mehr an das Bibelwort anschließen, den Blick für geschichtliche Zusatn*. menhänge schärfen und — besonders in Mittelschulen — auf den profanen Geschichtsunterricht hinweisen. Dem an verschiedene Unterrichtsgegenstände sich anschließenden religiösen Anschauungsunterricht („Jüdische Heimatkunde") sollen vermehrte und verbesserte Anschauungsmittel (Fibel und Wandbilder), sowie Führungen (Synagoge, Sukkoh u. ä.) dienen. Durch ihn soll die Kenntnis und Übung des religiösen Lebens vermitelt bezw. vertieft werden. Die Geographie Palästinas wird auf der Unterstufe im Anschluß an die Biblische Geschichte (etwa bei Josua), auf der Oberstufe bei den Palästinafragen zu behandeln sein. Als Lehrmittel wird eine Schulbibel nachdrücklichst empfohlen, schon deswegen, weil durch den hebräischen Bibelunterricht auch im günstigsten Falle die Kenntnis der Bibel nicht ausreichend gefördert werden kann. Eine Benutzung der Schulbibel dient nicht nur den eben genannten Zwecken, sondern läßt auch erwarten, daß die hohe Schätzung der Bibel in ihren religiösen, sittlichen und ästhetischen Werten, die erst ein reiferes Alter würdigen kann, auch nach der Schulzeit fortdauert. Endlich bietet sie die wertvollste Grundlage für den Unterricht in der 2. Glaubens- und Sittenlehre, deren Quellen durch die Schulbibel in erweitertem Umfange den Schülern bekannt werden; der Zusammenhang mit der Biblischen Geschichte und den religiösen Einrichtungen darf jedoch keinesfalls vernachlässigt werden. Religions- und Moralunterricht kann erst auf der Oberstufe, losgelöst von konkreten Grundlagen, behandelt werden, da er sonst erfahrungsgemäß das Interesse der jüngeren Schüler nicht genügend erweckt. „Kinder lernen nicht von Begriffen auf Menschen, sondern von Menschen auf Begriffe schließen..(Gottschalk). Zur inneren religiösen Festigung wird auf der Oberstufe besonderes Gewicht auf eine tiefergehende systematische Darstellung zu legen sein. Der Wert der israelitischen Religion und Sittenlehre anderen Systemen gegenüber ist nachdrücklichst zu betonen. Damit betreten wir das Gebiet der