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Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern · 1924-03-26 · 7 (26.3.1924) · p. Seite 22

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Journal
Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
Volume
1924
Issue
7 (26.3.1924)
Date
1924-03-26
Page
Seite 22 (sequence 2)
Language
German
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22 Mitteilungen des Israel. Lehrervereins für Bayern Nr. 8 Hn die Mitglieder des Vereins Das Verbot des „Echo" hat uns die Herausgabe unserer Mitteilungen mehrere Monate lang unmöglich gemacht. Wir waren deshalb veranlaßt, durch ein Rundschreiben, das durch die Bezirksvereinigungen unseren Mitgliedern zugestellt wurde, über die wichtigsten Vorgänge zu unterrichten. In Anlehnung an das Rundschreiben sei hier nochmals ausgeführt: 1. Infolge des Beamtenabbaues wird die Zahl unserer jüdischen Volksschulen mit dem neuen Schuljahre weiter eine bedeutende Verringerung erfahren, nachdem die Kinderzahl in vielen Schulen unter die vom Gesetz verlangte Mindestzahl herabgesunken ist. Während bisher das Kultusministerium eine milde Praxis walten ließ, werden nunmehr unter dem Druck der Verhältnisse staatliche Mittel nur dann gewährt werden können, wenn die §§ 149 und 150 des Volksschullehrergesetzes und § 36—38 des Schulbedarf sgesetzes erfüllt sind. Gleichwohl können die Schulen, wie wir in einer Rücksprache mit dem Ministerialreferenten feststellen konnten, als Privatvolksschulen erhalten bleiben, wenn die Gemeinden den Personalbedarf selbst aufbringen. Im Interesse des Wiederauflebens der jüdischen Elementarschulen, die bei wachsender Schülerzahl wieder in öffentliche umgewandelt werden können, empfehlen wir den Kollegen, nichts unversucht zu lassen, selbst unter persönlichen Opfern, um die gefährdeten Volksschulen zu retten. Wir glauben, daß auch die Gemeinden in ihrem eigensten Interesse an der Erhaltung ihrer Volksschulen mitwirken werden. 2. Im Vollzug des Art. 2 Ziff. X des Gesetzes vom 1. Aug. 1923 wurden die Kultusgemeinden, soweit sie jüdische Volksschulen unterhalten, aufgefordert, den in diesem Gesetze verlangten Jahresbeitrag von 20 Prozent zum Diensteinkommen des Stelleninhabers zu entrichten. Wie wir an zuständiger Stelle erfahre« haben, wurden die von den Gemeinden beim Ministerium eingereichten Gesuche um Erlaß oder Ermäßigung der Beiträge den Kreisregierungen zur Vorentscheidung übergeben. Es steht demnach den Gemeinden das Recht zu, gegen die Regierungsentscheidung Berufung an das Ministerium zu ergreifen. Solange ein endgültiger Bescheid nicht erfolgt ist, kann die Stundung der angeforderten Beiträge beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. 3. Der Verband bayerischer israelitischer Gemeinden hat den bereits auf der 2. Tagung gestellten Antrag des Vorsitzenden des Lehrervereins auf Volleingruppierung der Beamten, dem damals aus finanziellen Erwägungen nicht Folge gegeben werden konnte, neuerdings der Beschlußfassung unterstellt und folgenden Antrag an die Mitglieder des Rats und des ständigen Ausschuses hin ausgegeben: „Die infolge der Sparmaßnahmen des Reiches und der Länder herabgedrückten Gehaltssätze der Beamten lassen es geboten erscheinen, von der in den Leitsätzen für Verband und Gemeinden vorgesehenen Dreiviertel-Besoldung abzugehen und mit Wirkung vom 1. Januar 1924 für Rabbiner und Beamte die vollen staatlichen Sätze zu gewähren. Es wird darum vorgeschlagen, unter entsprechender Abänderung der Leitsätze die Zu« Schüsse des Verbandes auf der Grundlage der vollen staatlichen Sätze zuzubilligen." Inzwischen ist der Antrag bereits zum Beschluß erhoben worden. Für den Monat März wurden die Verbandszuschüsse auf der Grundlage der Volleinreihung ausbezahlt, ebenso die Nachzahlungen für Januar und Februar auf dieser Grundlage geleistet. Wir möchten auch an dieser Stelle der Verbandsleitung unseren wärmsten Dank zum Ausdruck bringen. Mit diesem Beschluß ist ein langgehegter Wunsch unseres Vereins in vorbildlicher Weise erfüllt worden. 4. In der letzten Zeit kamen vereinzelte Klagen über v erspäte te Auszahlungen der Verbandszuschüsse. Wir bemerken dazu, daß durch den Verband die Zuschüsse regelmäßig und rechtzeitig an die Distriktskassiere abgeführt werden. 5. Bezüglich der staatlichen Vergütungen für den Religionsunterricht nach § 29 des Schulbedarfsgesetzes sind nunmehr die Ausführungsbestimmungen erschienen, welche weiter unten, soweit sie für uns in Betracht kommen, zum Abdruck gelangen. Hervorgehoben wird, daß auf Antrag der Kultusgemeinden die Vergütungen unmittelbar an die Lehrer ausgezahlt werden können. 6. Wünschen von Kollegen entsprechend, haben wir dem Verband Antrag auf Neuregelung der Schächtgebühren unterbreitet. Der Antrag wurde der zuständigen Kommission übermittelt. 7. Der Jahresbeitrag pro 1924 wurde für aktive ordentliche Mitglieder mit 10 GM., für Gewerkschaftsmitglieder mit 7 GM. und für Pensionisten mit 5 GM. festgesetzt. In diesem Betrag ist das Jahresabonnement für das „Echo" eingeschlossen. Die Jahresbeiträge sind laut Satzungen im Januar mit dem vollen Betrage fällig, auf Ansuchen kann Ratenzahlung bewilligt werden. Trotz unserer Mahnungen in Nr*. 5 und 6 der Mitteilungen von 1923 und in 2 Rundschreiben vom November 1923 und vom 9. Januar 1924 sind mehrere Mitglieder mit ihren Beiträgen vom Vorjahre noch im Rückstände. Wir fordern die treffenden Kollegen zum letzten Male auf, die rückständigen Beiträge im Betrage von 3 GM. Nachzahlung pro 2. Semester 1923, bezw, 6 M. für das ganze Jahr unverzüglich an den Kassier abzuliefern. Die Beträge wollen auf das Postscheckkonto des Israel. Lehrervereins Nr. 6179 beim Postscheckamt Nürnberg eingezahlt werden. 8. Wie wir aus den Mitteilungen einiger Kollegen ersehen haben, sind die Versammlungen in den Bezirksvereinigungen in den letzten Monaten unterblieben. Wir würdigen die Gründe für diese durch die Notlage hervorgerufene Unterbrechung, würden es aber begrüßen, wenn durch das Wiederaufleben der Konferenzen mit der beruflichen und allgemeinen Fortbildung auch das Interesse an Standes- und Vereinsfragen wieder gehoben würde. 9. Für die diesjährige satzungsgemäße M i tgliederversammlung schlagen wir schon jetzt Montag, den 14. Juli und als Tagungsort* Kitzingen vor. Wir ersuchen die Mitglieder der Verwaltung über Zeit und Ort abzustimmen und innerhalb 14 Tagen ihre Aeußerung einzusenden. Eine Anzahl Fürther Kollegen hat als Thema für die Versammlung vorgeschlagen: „Ideelle und wirtschaftliche Ziele des israelitischen Lehrerstandes".

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