Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1923
- Issue
- 6 (30.11.1923)
- Date
- 1923-11-30
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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MITTEILUNGEN des Israelitischen Lehrervereins für Bayern Schriltlcitung: M. Rosenfeld, München Nr. 6 München, 30. November 1923 Vorbemerkung. Die heutige Nummer liegt seit nahezu 5 Wochen druckfertig vor. Infolge der verspäteten Ausgabe ist ihr Inhalt teilweise überholt; eine Umstellung konnte jedoch ans technischein Gründen nicht erfolgen. Ich habe bereits in einem Rundschreiben an die Bezirksobmänner neuerdings Bericht erstattet und nehme an, daß die Mitglieder in den Bezirksvereinigungen hiervon Kenntnis erhalten. Auf weiteres wird in der nächsten Nummer zurückgegriffen werden. M. R. Zwischen Furcht und Hoffnung In einer Zeit, da die Tagesereignisse wie lähmend auf die Gemüter wirken, auch nur das Wort „Hoffnung" in den Mund zu nehmen, ist schon ein Wagnis, mehr als ein solches ist es, wenn für einen Stand von floffungen gesprochen werden soll, der unter der Not der Zeit wie kaum ein zweiter zermürbt und zerrieben ist so daß auch von Außenstehenden seine baldige völlige Auflösung als unabwendbares Schicksal hingenommen wird. Und dennoch soll dieses Wagnis hier unternommen werden! Es hat sich gezeigt, daß der Wille zur Aufreehterhailtung unserer Glaubensgemeinden — und ihre Erhaltung ist ohne einen lebensfähigen, berufstüchtigen Beamtenstand undenkbar — nicht völlig erloschen ist. Nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen in Gemeinden, Distriktsausschüssen und Verband, sowie zwischen Instanzetn, ist die Einreihung einer größeren Anzahl von Lehrern gemäß den Verbandsbestimmungen durchgeführt worden. Freilich ist hier sofort eine Differenzierung notwendig. Während in einigen Distrikten mit vielen Gemeinden sämtliche Beamten eingruppiert wurden, konnte in anderen Bezirken mit einer oder nur wenigen Gemeinden ein Erfolg bis jetzt nicht erzielt werden. Und noch eine Feststellung muß gemacht werden: Die betreffenden Beamten sind nur mit dreiviertel der staatlichen Besoldungssätze eingereiht. Die dreiviertel Einigruppierung, die sicher nur als Notstandsmaßnahme gedacht war. darf aber nicht zur Dauereinrichtung werden. Dies wäre wirtschaftlich und ethisch unmöglich. Wirtschaftlich, weil sonst die jüdischen Beamten doch zugrunde gehen würden, ethisch, weil die Nicht-Vollauszahlung letzten Endes nichts anderes als eine Verdunkelung von Tatsachen darstellt; wie unzureichend dieser Modus ist, wird sich erst recht zeigen, wenn einmal die Umwandlung in Goldmark erfolgt. Es ist ferner ungerecht, daß der Beamte ein Viertel des ihm rechtlich zustehenden Gehaltes für die Gemeinde opfert und somit weit mehr leistet als selbst die bestsituierten Steuerzahler. Leider ist infolge des neuerdings eingetretenen entsetzlichen Währungsverfalles selbst die dreiviertel Einreihung in manchen Verbandsgemeinden gefährdet. Die Gemeinden glauben sich außerstande, die jetzt erforderlichen Milliardentbeträge aufzubringen. Allerdings ist es wahr, daß der Staat seine Bedürfnisse immer noch zum großen Teile durch Anwendung der Notenpresse deckt, die Glaubensgemeinden aber sind auf wirkliche Steuerleistungen angewiesen. Abhilfe wäre in den ländlichen Gemeinden am ersten durch Naturalleistungen möglich, wie solche in den katholischen und protestantischen Kirehengemeinden schon seit langem üblich sind. Denn es ist undenkbar, daß die Beamten wiederum vor die nackte Not gestellt werden und eine kaum getroffene Regelung zunichte gemacht würde. Nicht weniger schwieriger ist die Lage für den Verband. Es ist ein öffentliches Geheimnis, daß dieser seine Mittel im wesentlichen durch Kredite aufgebracht hat Die Steuereingänge waren bisher geradezu nichtssagend; zudem erfolgte die Ablieferung der Steuern durch die überlasteten Finanzämter meist so spät, daß die Beträge völlig entwertet waren. Nachdem jetzt durch das in Kraft getretene religiongesellschaftliche Steuergesetz die gesetzliche Grundlage gegeben ist, wird der Verband wohl zu einem der Zeit angepaßten Steuerausschreiben kommen. Die katholischen und protestantischen Kirchenverwaltungen haben sich schon im September in öffentlichen Aufforderungen zur Steuerentrichtung nach Maßgabe des Reichssteuergesetzes an ihre Glauensgenossen gewandt. Gleichviel welche Maßnahmen der Verband ergreifen wird, eins ist mir gewiß, daß die jüdichen Zeniten in Stadt und Land in dem Willen, die Gemeinden und ihre Beamten zu erhalten, ihre Stuerpflieht in vollem Umfange erfüllen und so den Verband in die Lage versetzen werden, eine segensreiche Tätigkeit fortzusetzen, seine große Aufgabe ganz zu erfülleriw Infolge der Unmöglichkeit, Steuern nach ihrem wahren Werte zu erheben, konnte ein wichtiges Aufgabengebiet des Verbandes, auch nach der sozialen und kulturellen Seite tätig zu sein, ohnehin kaum in Angriff genommen werden. Die nach einem glänzenden Referate auf der vorjährigen Tagung gefaßten Beschlüsse sind bis heute auf dem Papier stehen geblieben. Freilich sollten die Mittel hierfür wesentlich aus freiwilligen Zuwendungen bestritten werden und es ist vielleicht dem Mangel eines regelmäßig erscheinenden und allgemein verbreiteten Verbandsorgans zuzuschreiben, daß von dem schönsten Rechte, aus freien Stücken für solche Zwecke zu opfern, dem Verbände gegenüber (noch fast kein Gebrauch gemacht worden ist. Bezeichnend bleibt es jedenfalls, daß mit der einzige größere Beitrag für den Wohltätigkeitsonds des Verbandes von — einem Lehrer überreicht worden ist. Werden die zu erwartenden Steuern, werden etwaige freiwillige Zuflüsse genügen, um die täglich steigenden Bedürfnisse zu befriedigen? Wer vermöchte heute eine Voraussage machen? Zweifel werden auch die jüdischen Gemeinden auf Staatszuschüsse angewiesen bleiben, insbesondere ist zu erhoffen, daß Verband und Gemeinden auch in Bayern recht bald die auf Grund des Reichsfinanzausgleichsgesetzes in Aussicht stehenden Zuwendungen aus Reiehsmittln erhalten werden. Gleichviel, aber, wie dem sein mag, entscheidend für den Bestand unserer Gemeinden bleibt die Opferwilligkeit der Glaubensgenossen. Ein unsäglicher Druck lastet auf jedem einzelnen, wie die politische Lage auf die Glaubensgemeinden und ihre Erhaltung wirken wird, kann hier kaum angedeutet werden. Umsomehr sind Einheit und Geschlossenheit oberstes Gesetz. Möge ein kom-