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Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern · 1923-09-28 · 5 (28.9.1923) · p. Seite 14

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Journal
Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
Volume
1923
Issue
5 (28.9.1923)
Date
1923-09-28
Page
Seite 14 (sequence 2)
Language
German
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14 Mitteilungen des Israel. Lehrervereins für Bayern Nr. 5 Eigenschaft. Ihre Besoldung soll vor allem durch den Art. 29 sichergestellt werden. Für den Vollzug des Gesetzes gilt wie bisher als Grundsatz, daß staatliche Leistungen nur gewährt werden, soweit es sich um besonders aufgestellte Religionslehrer handelt. Dabei begründet es an sich keinen Unterschied, ob hauptamtliche oder nebenamtliche, dann ob geistliche oder weltliche Lehrkräfte in Frage stehen. Weitere Voraussetzung für die Anweisung staatlicher Bezüge nach Art. 29 ist, daß es sich um die Erteilung des lehrplanmäßigen Religionsunterrichtes in der Volksschule handelt. Eine Unterrichtstätigkeit, die über den Rahmen des lehrplanmäßig Vorgeschriebenen hinausgeht, ist nicht vergütungsfähig. Endlich ist die Gewährung solcher Bezüge davon abhängig, daß die Aufstellung besonderer Religionslehrkräfte nach Lage der Verhältnisse erforderlich ist, also für ihre Verwendung tatsächlich ein Bedürfnis besteht. In Anwendung dieser Grundsätze sind für den israelitischen Religionsunterricht bis jetzt zwei hauptamtliche Lehrer, und zwar in München, aufgestellt worden. Die Bestellung eines solchen Lehrers in Nürnberg ist noch nicht erfolgt. Anträge auf Anstellung solcher Lehrkräfte in weiteren Orten wäre wohl Sache der Kultusgemeinden. Ob nicht auch Lehrer für mehrere Gemeinden zusammen als Bezirkslehrer, ähnlich wie in Hessen, aufgestellt werden könnten, dürfte noch eigens erörtert werden. Soweit dies nicht der Fall ist, müssen die israelitischen Religionslehrer jedenfalls als nebenamtliche Lehrkräfte angesprochen werden, die Stundenvergütungen nach Maßgabe der für den Fachunterricht an staatlichen Unterrichtsanstalten festgesetzten Vergütungssätze erhalten. Die Vergütungen fließen auf Grund der neuen Bestimmung nicht mehr wie bisher den Religionsgesellschaften — Kultusgemeinden — als solchen zu, sondern werden den Religionslehrern unmittelbar ausbezahlt. Es wird Sache jedes einzelnen Lehrers sein, durch Antragstellung dafür Sorge zu tragen, daß die festgesetzten Vergütungen regelmäßig und rechtzeitig zur Auszahlung kommen. Bemerkt sei schließlich noch, daß die neue Fassung des Art. 29, soweit es sich um die Aufbringung der Vergütungen für die Religionslehrer handelt, mit Rückwirkung vom 1. Januar 1920 in Kraft tritt, so daß ein Rückersatz der seit diesem Zeitpunkt an die Religionsgesellschaften überwiesenen staatlichen Vergütungen für Religionslehrer unterbleibt. Auf einige sonstige Bestimmungen des neuen Gesetzes wird in der nächsten Nummer zurückzukommen sein. Neujahrs Wunsch-Enthebung II. Liste: Wolf, Lendershausen; Gundersheimer, Brückenau; Schwarzenberger, Bödigheim; Uhlfeider, Wilhermsdorf; Strauß, Uffenheim; Gottlieb, Mellrichstadt; Hammelburger, Würzburg; Rosenbaum, Sulzbürg; Lion, LandstuhJ; Edelstein, Sugenheim; Heß, Nürnberg; Anfänger, Würzburg; Berlinger, Poppenlauer; Dr. Bamberger, Nürnberg; Gutmann, Heidingsfeld; Blumenthal, Neustadt a. Aisch; Gutmann, Oettingen; Kirschner, München; Eisfeld, München. W ü r z b u r g , 16. IX. 1923. Einzahlungen bis 23. VIII. 1923 Von: Gutmann, öttingen, 50 000.—; Rosenblatt, Memmingen, 100 000.—; E. u. L. Bloch, Tirschenreuth, 20 000.—; Morgenroth, Offenbach, 5 000.—; Blatt, Obbach, 62 000.—; Adler, Leipzig, 15 000.—; Stern, Halberstadt, 100 000.—; Nußbaum, Dahn, 50 000.—; Sommer, Wittelshofen, 20 000.—; Goldstein, Würzburg, 5 000.—; Blumenthal, Rimpar, 5 000.—; Hellmann, Würzburg, 70 000.—; N. N. Würzburg, 20 330.—. Durch: M. Bamberger, W7ürzburg, 114 000.—; Dr. Stein, Schweinfurt, 1 000 000.—; Rosenfeld, München, 325 000.—; Rosenberger, Hammelburg, 20 000.—; Schottland, Frankenthal, 1 000 000.—; Massenbacher, Niederwerrn, 201 100.—; Nußbaum, Dahn, 300 000.—; Kissinger, Ermershausen, 30 000.—; Sommer, Wittelshofen, 25 000.—; Strauß, Uffenheim, 750 000.—; Gutmann, Heidingsfeld, 400 000.—; Frl. S. Hellmann, Bad Tölz, 7 400 000.—. M. H e 11 m a n n. Einzahlungen bis 16. IX. 1923 Von: Senger, Würzburg 500; Blumenthal, Unsleben 10 000; Stern, Frankfurt 12 000; Gundersheimer, Brückenau, 50 000; Fr. L. Gutmann, Würzburg 500 000; Sonn, Großlangheim 6850; Kissinger, Urspringen 5000; Schwarzenberger, Bödigheim 50 000; Rosenfeld, München 160 000; Müller, München 100 000; Fränkel, Hofheim, 250 000; Fr.Fulder, Hildesheim 100000; Uhlf eider, Wilhermsdorf 100000; Goldstein, Würzburg 50 000; Gottlieb, Mellrichstadt 100 000; Hammelburger, Würzburg 700 000; Frank, Würzburg 50 000; N. N., Würzburg 12 000; Hellmann, Würzburg 500 000; Mandelbaum, Würzburg 500 000; Stoll, Würzburg, 1 000 000; Fr. D. Neumann, Würzburg 500 000; Rosenberger, Hammelburg 50 000; Frank, Straubing 100 000; Fulder, Treuchtlingen 510 000; Freudenstein, Frankfurt 20 000 000; Freudenberger, Thüngen 1000 000. Durch: Frl. Hellmann, Bad Tölz 125 000; Grünfeld, Heidingsfeld 5000; Schottland, Frankenthal 500 000; Samuel, Homburg 1000 000; Hof mann, Rothenburg 120 000; Neustädter, Maßbach 140 000; Heymann, Rodalben 40 000; Gundersheimer, Brückenau 301 000; Rosenblatt, Memmingen 100 000; Wolf, Lendershausen 1000; Mannheimer, Dettelbach 855 000; Weichselbaum, Adelsberg 200 000; Strauß, Eichstätt 500 000; .Rosenberger Hammelburg 250 000; Goldstein, Würzburg 500 000; Gutmann, Oettingen 500 000; Leopold, Ingolstadt 300 000; Lautmann, Nürnberg 1 000 000; Ochsenmann, Frankfurt 2 200 000; Ottensoser, Würzburg 3 000 000; Mandelbaum, Würzburg 5 000 000; Sonn, Buttenwiesen 6 000 000; B. Stern, Frankfurt 1 000 000; Frl. Edelstein, Ellingen 1500 000; Kirschner, München 4 750 000; Hellmann, Würzburg 19 000 000; Rosenfeld, München 166 020 000. W ü r z b u r g , 16. IX. 1923. M. H e 11 m a n n. Mitteilung des Vorstandes 1. Die Verwaltung hat eine weitere Nacherhebung von Mitgliederbeiträgen beschlossen und zwar haben aktive Mitglieder 50 000 M., Pensionisten 20 000 M. und Gewerkschaftsmitglieder 40 000 M. zu zahlen. Die Beträge wurden mit Rücksicht auf die gering besoldeten Kollegen in dieser geringen Höhe festgesetzt, doch darf erwartet werden, daß alle besser gestellten Vereinsangehörigen freiwillig höhere, der Geldentwertung entsprechende Beiträge einsenden. Alle Mitglieder aber werden ersucht, die Beträge sofort auf unser Postschekkonto (Anschrift: Israel. Lehrerverein für Bayern [Sitz Würzburg] in Würzburg, Konto Nr. 6479, Postscheckamt Nürnberg) einzuzahlen. 2. Laut Mitteilung des Kassiers sind eine Anzahl von Mitgliedern noch mit den im Januar bezw. Mai beschlossenen Beiträgen im Rückstände. Die Säumigen werden hiermit zur sofortigen Zahlung aufgefordert, widrigenfalls die in den Satzungen vorgesehenen Maßnahmen zur Anwendung kommen. Berichtigung. Die in voriger Nummer erschienene Notiz, wonach Lehrer Reinhold aus dem Berufe ausgetreten sei, ist unzutreffend; der Kollege ist noch Lehrer in Demmelsdorf.

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