Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 10 (1923)
- Issue
- 35 (31.8.1923)
- Date
- 1923-08-31
- Page
- Seite 421 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/9072829-9103029-9148086--05826-9078513- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 35 Das Jüdische Echo 421 mir kommt vor als sei das für uns erledigend, wenn wir sie im Stiche lassen. Sie brauchen Boden, auf dem ihm zu arbeiten und später, wie wir hoffen, ihm zu leben. Es gibt einen Fond, geschaffen, ihnen diesen Boden zu erwerben, den Keren Kajeneth Lejisrael, den man mit einem irreführenden und häßlichen Namen Jüdischen Nationalfonds genannt hat, und der Jüdische Landgabe heißen sollte. Wir sollten uns seiner Bestimmung und seiner Existenz oft erinnern. Wir sollten daran denken, daß er kein Wort und kein Geld darstellt, sondern daß er die Benennung ist für eine Wirklichkeit, die sich aus jungen Arbeitern in schweren Bedingungen, hartem und notvollem Boden unter starker Sonne, und all den Werten um die einzige strenge und befreiende Zukunftshoffnung unserer und der nächsten Generation zusammensetzt; diese Wirklichkeit hinter der Fassade des Namens sollten wir uns manchmal eindringlich vors geistige Auge stellen. Und dann wollten wir erwägen, was hier über das Freiwillige und das Jüdische gesagt svurde; daß es nicht von einem Menschen und seinen Worten ausgeht, sondern daß es in der Natur der Dinge und der menschlichen Seele so beschlossen liegt. Und in Betracht ziehen sollten wir schließlich, daß wir Juden keinerlei Macht und innere Organisation haben, nur vom Erwerb des Einzelnen dem Volke, der Ganzheit, einen Anteil zuzuführen, wie es als Pflicht des Menschen von jeher anerkannt worden ist, daß jeder dankbar einem Ganzen anzugehören, nicht als Einzelner in der Welt verloren zu sein, ihm zinse; und daß es lediglich von uns Einzelnen, von jedermann, abhängt, ob daraus eine unheilbare Schwäche oder eine unvergleichliche Kraft unseres Volkswesens ersichtlich werden soll. Denn das, in die geistige Wirklichkeit übersetzt, verraten die Zahlenausweise des Keren Kajemeth Lejisrael -rnicht weniger. Arnold Zwei g. Aus der Jüdischen Welt Hitler klagt nicht. Unter dieser Spitzmarke haben wir in Nr. 29 unseres Blattes eine Notiz der Frankfurter Zeitung“ wiedergegeben, in der festgestellt wurde, daß das Amtsgericht München einen von Hitler gegen den Herausgeber der christlich - sozialen Wochenschrift: „Das neue Volk“, Heller, angestrengten Privatklageprozeß wegen der von diesem aufgestellten Behauptung, die national-sozialistische Partei erhalte ausländische Gelder, eingestellt habe, weil der Privatkläger die ihm zur Vorlage eines Nachweises gesetzte Frist nicht eingehalten habe. Herr Hitler läßt uns nun auf Grund des § 11 des Pressegesetzes folgende Berichtigung zugehen, die in ihrem Umfange zwar weit über das nach § 11 zulässige Maß hinausgeht, die wir jedoch loyalerweise vollinhaltlich veröffentlichen wollen. „Ich habe Vitus Heller, den Redakteur des „Neuen Volks“ in Würzburg beim Amtsgericht München, Schöffengericht, verklagt wegen der von ihm frei erfundenen Behauptungen, ich hätte Geld von der Schwerindustrie und dem feindlichen Ausland bekommen. Heller war nicht in der Lage, einen Beweis für seine unwahren Behauptungen zu erbringen, er hat deshalb die Durchführung des Prozesses verhindert mit der Behauptung, sein Blatt sei in München nicht verbreitet und das Münchener Gericht sei nicht zuständig. Das Gericht hat von mir die Vorlage eines Nachweises eingefordert, daß das „Neue Volk“ in München verbreitet ist, einen solchen Beleg konnte ich aber nicht beibrjngen und das Verfahren wurde deshalb eingestellt. Es ist also unrichtig, wenn Sie schreiben, Hitler klagt nicht; ich habe geklagt, Heller hat die Führung des Prozesses gescheut und deswegen sich mit der Einrede der Unzuständigkeit des Gerichtes der Unmöglichkeit des Nachweises seiner unwahren Behauptungen entzogen.“ Jeder unvoreingenommene Leser dieser „Berichtigung“ wird zugeben müssen, daß sie alles andere als eine Berichtigung darstellt. Wenn man das manche „Berichtigung“ verdienende Deutsch dieser Erklärung kritisch würdigt, so wird man zu keinem anderen Schlüsse kommen können, als zu dem von der „Frankfurter Zeitung“ gezogenen. Hitler hat, wie er ja selbst schreibt, die ihm gesetzte Frist nicht eingehalten. Daß er einen Nachweis dafür, daß die Zeitschrift „Das neue Volk“ in München gelesen wird, nicht erbringen konnte, berührt schon merkwürdig. Daß aber dieser rein formale Umstand ihn, dem man doch sonst Mangel an Aktivität nicht vorwerfen kann, veranlaßt haben sollte, nicht nur die Kosten des Verfahrens auf sich zu nehmen, sondern auch darauf zu verzichten, die Erhebung der Klage vor einem zuständigen Amtsgericht, z. B. Würzburg, zu veranlassen, scheint uns wenigstens eine starke Handhabe dafür zu bieten, daß er das Fundament seiner Klage doch nicht fest genug gegründet glaubte, um einen zweiten Gang mit seinem Gegner zu wagen. Wenn einer Partei, die keine geringere Ambition hat, als die, das wahre Deutschtum einzig und allein für sich gepachtet zu haben, die alle anderen Parteien des „Internationalismus“ beschuldigt, der Vorwurf gemacht wird, mit französischen Geldern zu arbeiten, dann darf sich ihr Führer nicht durch derartig leicht zu überwindende, in fast jedem Prozesse geltend gemachte Formalia, wie es der Einwand der Unzuständigkeit des Gerichtes ist, davon abhalten lassen, die Ehre seiner Partei hoch zu halten, selbst auf die Gefahr hin, daß er einen Rechtsanwalt damit beauftragen muß, einen neuen Schriftsatz zu verfassen und gehörig frankiert an das Amtsgericht in Würzburg zu übersenden. D. Red. Literarisches Echo Im Verlag des Berliner Büros der Zionistischen Organisation ist das vor kurzem angekündigte Zionistische Handbuch erschienen. Die Herausgabe besorgte Gerhard Holdheim. Die Namen der Mitarbeiter, von denen wir unter anderen Blumenfeld, Rosenbliith, Berger, Lichtheim, Tartakower und Davis Trietsch erwähnen, bürgen für eine sachliche und maßgebende Behandlung der von ihnen bearbeiteten Themen. Der Stoff des Buches umfaßt nicht nur Fragen der Organisation und der zionistischen Politik im weitesten Sinne, sondern liefert auch zur Frage der zionistischen Ideologie grundlegende Beiträge. Es ist bemerkenswert, daß die Beiträge bei aller Sachlichkeit und Nüchternheit, die mitunter durch das Thema geboten ist, in einheitlichem Stil den jüdischen Erneuerungsgedanken des Zionismus in seiner ganzen Würde erleben lassen. Hierin liegt unseres Erachtens ein dauerndes wertvolles Verdienst, das über dem Wandel der soziologischen Tatsachen hinaus, diesen, den gesamten nationaljüdischen Lebens- und Gedankenkreis erfassenden Darstellungen, eine eindringliche Resonanz sichert. Wir werden noch auf die Einzelheiten der im Zionistischen Handbuch vermittelten Problemstellungen und ihrer Lösungen demnächst zurückkommen. .