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Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern · 1923-08-31 · 4 (31.8.1923) · p. [Seite]

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Journal
Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
Volume
1923
Issue
4 (31.8.1923)
Date
1923-08-31
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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MITTEILUNGEN des Israelitischen Lehrervereins für Bayern S c h r i i 11 c i t u n g: M. Rosenfeld, München Nr. 4 München, 31. Äugust 1923 In letzter Stunde Eine Welle der Erregung geht durch den jüdischen Lehrerstand wie kaum je zuvor. Erbitterung, Trost- und Hoffnungslosigkeit, ja helle Verzweiflung greifen Platz. Wie ein Lauffeuer eilt schon die Losung durch das Land: Heraus aus dem Beruf. So schreibt mir ein junger Kollege: „Es ist wohl eine Gemeinde so schlechten Willens wie die andere; was^kann somit von einem Stellenwechsel erwartet werden? Es gibt nur ein Mittel: Rette sich, wer kann. Mit Jubel im Herzen werde ich meinem Beruf Adieu sagen." Und ein anderer Kollege schreibt aus tiefster seelischer Bekümmernis heraus: „Bald wird auch der „Verband", dem wir Lehrer so großen Dank schulden und für den wir immer eingetreten sind, nichts mehr zu sorgen haben, denn es wird keine Lehrer mehr geben." Selbst im Dienst ergraute Beamte tragen sich mit dem Gedanken des Berufswechsels. Ja, es wird mir mitgeteilt, daß sich schon eine Organisation gebildet habe, um Kräfte aus dem Lehrerstande in Masse — in einem Jahre sollen fünfzig Existenzen geschaffen werden — in geschäftlichen Berufen unterzubringen. Ist noch ein Wort über die Ursache dieser Erscheinung zu verlieren? Kennt man die große und entsetzliche Not im Lehrerstande nicht? Vielleicht, daß es in den Großgemeinden noch Kreise gibt, die es nicht wissen, daß die jüdischen Beamten selbst hier nur Dreiviertel ihres Gehaltes erhalten, aber in den Klein- und Mittelgemeinden, von woher zumeist die Notrufe kommen, und wo die Beamten vielfach kaum ein Zehntel der ihnen zustehenden Besoldung erreichen, ist auch der letzte Kaufmannslehrling über die Not des Lehrers unterrichtet. Mit einer geradezu brutalen Gewissenlosigkeit geht man aber darüber hinweg. Wochen- und monatelang werden die Gehaltsregelungen verschleppt, eine Gemeinde in Unterfranken brachte es sogar fertig, ihrem Lehrer 7 Monate lang überhaupt keinen Gehalt auszuzahlen, um ihn schließlich im August in völlig entwertetem Gelde mit einer ganzen Million abzufinden. Doch es ist heute nicht mehr an der Zeit, sich mit Einzelfällen zu beschäftigen. Es handelt sich um Sein oder Nichtsein des Lehrerstandes und damit um die Erhaltung der jüdischen Gemeinden. Und da möchte ich hier einen Nichtlehrer, Herrn Ludwig Lazarus in Würzburg, zu Wort kommen lassen, der durch einen bereits in der letzten Nummer der „Mitteilungen" angeführten Aufruf schon einmal gezeigt hat, wie sehr ihm die Frage zu Herzen geht. Nach längeren Ausführungen über die Verhältnisse der Gemeinde Würzburg, aus welchen hervorgeht, daß diese Gemeinde sich stets die größte Mühe gegeben hat, ihren Beamten die ihnen tariflich zustehenden Gehälter zu zahlen, und die Zuversicht zum Ausdruck kommt, daß Würzburg auch nach der katastrophalen Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse in den letzten Tagen alles aufbieten wird, um die völlig berechtigten Ansprüche der Beamten zu befriedigen, fährt Herr Lazarus fort: „Was ich an anderer Stelle schon sagte und was ich so tief beklage, das ist die entsetzliche Gleichgültigkeit, mit der in den meisten Gemeinden diese Frage behandelt wird. Es ist die heiligste Pflicht der Verwaltungen der israelitschen Kultusgemeinden, ihre Mitglieder aufzuklären, aus allen Kreisen der Gemeinde Männer herbeizuziehen, die bereit sind, zur Erhaltung der Kultusgemeinde ihre ganze Kraft zur Verfügung zu stellen. Mit tiefem Bedauern muß man feststellen, daß sehr viele große Gemeinden aber schon ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, in einer Zeit, in der das möglich gewesen wäre. Man kann einfach nicht Beamte in eine bestimmte Gehaltsklasse einreihen und ihnen eine diesbezügliche Mitteilung schriftlich zugehen lassen, um dann bei Nichteingang der Steuern, wegen eines veralteten Steuersystems die Gehaltsempfänger Monate hindurch und in vielen Gemeinden schon über ein Jahr nach Belieben zu bezahlen. Wenn man über dieses Problem der Beamtenbeazhlung in den jüdischen Gemeinden Deutschlands nachdenkt und wenn man daran denkt, daß fast in jeder Gemeinde bis zum heutigen Tag nur wenige Firmen imstande wären, den ganzen Etat der Kultusgemeinde leicht zu decken (das gleiche gilt von den Verbindlichkeiten des Verbandes, Schriftleitung), dann fragt man sich immer wieder, wie es überhaupt zu einer so katastrophalen Entwicklung der jüdischen Gemeinden kommen konnte. Eines fehlt den meisten Gemeinden, die Achtung vor dem Beruf des Lehrers und Rabbiners. Wenn eine solche Ehrfurcht vorhanden wäre, dann wäre es ein Ding der Unmöglichkeit gewesen, wie eine ganze Anzahl von größeren Gemeinden im wahrsten Sinne des Wortes mit ihren Beamten umgesprungen sind. Ich sagte schon an anderer Stelle, wollen die Gemeinden ihren Untergang, dann sollen sie wenigstens den Mut haben, ihren Beamten den Bankerott der Gemeinde zu erklären, aber nicht Männer, die in dem Dienst einer für uns heiligen Sache stehen, schlimmer behandeln, wie man sich irgend einem kaufmännischen Angestellten gegenüber benimmt. Alle Worte, so glaube ich, sind vergebens, weil die Judenheit Deutschlands nur an sich dachte und ihr eigenes materielles Wohl, aber nicht an ihr Judentum. Treffend hat gerade in einer der letzten Nummern des „Jüdischen Echo" Herr Dr. Hanover die Zustände geschildert, aber ich glaube, jeder Ruf kommt zu spät, weil der deutsche Jude nichts hören will und nicht eine ruhige Stunde Rast machen kann in seiner Erwerbstätigkeit." Ich habe diesen Worten kaum mehr etwas beizufügen. „Zu spät!" Man hätte die Gemeinde retten und ihre Beamten erhalten können, wenn der Wille dazu vorhanden gewesen wäre. Werden „in letzter Stunde" sich noch beherzte Männer finden, dem drohenden Untergange einen Damm entgegenzustellen? Oder nimmt das Schickasl seinen Lauf? Änderung des religionsgesell* schaftlichen Steuergesetzes Art. I. Das religionsgesellschaftliche Steuergesetz vom 27. Juli 1921 (GVB1. Seite 459) in der Fassung des Gesetezs vom 21. Dezember 1922 (GVB1. Seite 13) wird abgeändert wie folgt:

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