Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 9 (1922)
- Issue
- 43 (27.10.1922)
- Date
- 1922-10-27
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Jüdische Echo Nummer 45_ 27. Oktober 1922 9. Jahrgang Zur Tagung des Verbandes bayerischer Israelitischer Gemeinden (30. und 31. Oktober 1922 in München.) Zum zweitenmal kommen die auf Grund allgemeinen Wahlrechts gewählten Vertreter der bayerischen Gemeinden zu einer Tagung zusammen. Seit der im April 1920 erfolgten Gründung des Verbandes und seit der 1. Tagung, die im Juli 1921 in Nürnberg stattfand, hat der Verband eine Reihe für den Bestand und die Zukunft der bayerischen israelitischen Gemeinden wichtigsten Arbeiten geleistet. Die Schaffung des Verbandes, über die wir in diesem Blatte seinerzeit ausführlich berichtet haben, war notwendig geworden vor allem durch die äußere schwierige Lage, in welche die kleinen und zum Teil auch die Mittelgemeinden und ihre Beamten geraten waren. Die Schwierigkeiten, deren Überwindung der Verband sich zur Aufgabe setzte, haben in den letzten Jahren sich nicht nur nicht vermindert, sondern in ganz ungeahntem Maße an Umfang zugenommen. Weitaus der größte Teil der kleineren Gemeinden Bayerns ist heute nicht mehr in der Lage, aus eigenen Mitteln seinen Bedarf zu decken, insbesondere seinen Beamten ein menschenwürdiges Dasein zu gewähren. Lediglich durch ein Zusammenwirken der gesamten Gemeinden des Landes in dem Verband und der Heranziehung der Steuerkraft der wesentlich leistungsfähigeren Großstädte ist es möglich, die Landgemeinden vor dem Zusammenbruch zu bewahren und die Gehälter der Gemeindebeamten in einer Höhe zu halten, die ihnen wenigstens ein Existenzminimum sichert. Die seit der Gründung des Verbandes rapid fortschreitende Geldentwertung hat allerdings alle Berechnungen, auf denen man bei der Gründung und noch in der Tagung des Vorjahres die Verbandsarbeit aufbauen wollte, über den Haufen geworfen. Der Verband konnte und mußte, wenn er überhaupt etwas leisten wollte, sich nicht an das durch die Tagung aufgestellte Budget halten, sondern seine Leistung den veränderten Verhältnissen anpassen. Daß die Verbandsleitung dies erkannt und darnach gehandelt hat, ist ihr zu danken; und wir zweifeln nicht daran, daß die diesjährige Tagung zu den im Laufe des Jahres getroffenen Maßnahmen der Verbandsleitung, des Rats und des ständigen Ausschusses ihre Genehmigung geben wird. Die Einanzfragen des Verbandes, die auf der Tagesordnung stehen — Voranschläge für 1923, Festsetzung des Umlagesatzes für 1922, Besoldungsordnung für Rabbiner und Beamten — werden Gelegenheit geben zu einer ausgiebigen Aussprache über die bisherigen Leistungen und die künftigen finanziellen Aufgaben des Verbandes. Es scheint uns zweifellos, daß der Verband mit dem für 1921 beschlossenen U mlagensatz von 1,5% der direkten Reichs- und Landessteuer in Zukunft nicht wird auskommen können, wenn er seinen Aufgaben gerecht werden will. Es wird sich eine wesentliche Erhöhung des Umlagensatzes nicht vermeiden lassen. Allerdings wird verlangt werden müssen, daß neben den durch Umlagen aufzubringenden Mitteln dem Verband die Erfüllung seiner Aufgaben durch einen entsprechenden Staats Zuschuß erleichtert wird. Der für die beiden Jahre 1921/22 von dem Landtag dem Verband gewährten Zuschuß von 600 000 Mark ist nicht entferntest ausreichend und entspricht auch nicht verhältnismäßig den Leistungen, die der Staat für die christlichen Kirchen in sein Budget eingesetzt hat. Zeigt der Verband durch entsprechende Festsetzung seiner Umlagenhöhe die Bereitschaft zur erhöhten eigenen Leistung, so muß erwartet und gefordert werden, daß auch die staatliche Leistung hinaufgesetzt wird. — Eine Erhöhung der Verbandsumlage wird auch deshalb notwendig sein, weil der Verband, wenn er nunmehr seine Hauptaufgaben, die Regelung der Beamtenbesoldung, im wesentlichen erfüllt haben wird, auch an die weiteren ihm gesteckten Ziele herantreten muß. Hierzu gehören in erster Linie die sozialen Aufgaben. Die Wohlfahrtsanstalten innerhalb der Gemeinde und des Landes leiden heute, ebenso wie die Gemeinden selbst, unter der durch die Geldentwertung herbeigeführten Not. Ihre Kapitalzinsen und die freiwilligen Beiträge, aus denen sie bisher gespeist waren, sitid völlig unzureichend geworden. Die Gemeinden sind vielfach nicht in der Lage, die Fehlbeträge zuzuschießen. So besteht die Gefahr, daß segensreiche soziale Einrichtungen (Waisenhäuser, Erziehungsanstalten, Jugendheime, Altersheime usw.) ihren Betrieb einstellen oder wesentlich verkleinern müssen, zum Schaden der von ihnen geförderten Zwecke. Hier ist es zweifellos Aufgabe des Verbandes, einzugreifen. Eine Reihe wichtiger sozialer Aufgaben lassen sich überhaupt nur durch ein Zusammenwirken der verschiedenen Gemeinden des Landes lösen. Hierfür ist der Verband die gegebene Stelle. Auch soweit soziale Anstalten und Einrichtungen für die gesamte deutsche Judenheit geschaffen sind, wie die Anstalten des D. J. G. B., das Arbeiterfürsorgeamt, die Zentralwohlfahrtsstelle u. a. m., die heute ebenfalls mehr noch als früher auf die finanzielle Förderung aller Beteiligten angewiesen sind, wird der Verband als der Vertreter der bayerischen Gemeinden sich der Verpflichtung zur Mithilfe nicht entziehen dürfen. Daß der Verband auch an den gesamtjüdischen sozialen Aufgaben mitzuwirken berufen ist, hat die Verbandsleitung anerkannt, in dem sie aus Anlaß der Notlage in der Ukraine die Veranstaltung einer Landessammlung angeregt und durchgeführt hat. Der Verband wird sich auch in Zukunft diesen Gesamtheitsaufgaben gegenüber nicht untätig verhalten dürfen. Die großen Probleme, deren Lösung gerade die Gegenwart von der jüdischen Gesamtheit erheischt, Ostjudenfrage, Wanderungsprobleme, Palästinaaufbau — werden auch an den Verband herantreten. Wir dürfen die Hoffnung aussprechen, daß die Tagung auch für die soziale Seite der Verbandsarbeit Verständnis zeigen wird. Ihr ist ein besonderes Referat (Berichterstatter: Dr. Elias Straus,, München) gewidmet. —■ Eine gleichfalls für die Zukunft der bayerischen Judenheit äußerst wichtige Frage, die der Lehrerbildung, bildet einen weiteren Punkt der Tagesordnung (Berichterstatter: Oberlehrer Stoll, Würzburg, Distriktsrabbiner Dr. Stein, Schweinfurt). Die organisatorische Ausgestaltung der Rabbinatsdistrikte wird durch Referate der Herren Justizrat Dr. Hommel, Schweinfurt,