Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 9 (1922)
- Issue
- 39 (29.9.1922)
- Date
- 1922-09-29
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Das Jüdische Echo Kummer 39 29. September 1922 9. Jahrgang Weltkongrefl oder Volkskongreß? Die Karlsbader Jahreskonferenz der Zionistischen Organisation hat den Beschluß gefaßt, die Vorbereitung und Einberufung eines jüdischen Weltkongresses zur Aufgabe der zionistischen Leitung zu machen. Der einzige Parteitag eines Landes, der seit Beendigung der Jahreskonferenz stattfand, der 18. Delegiertentag der Zionistischen Vereinigung für Deutschland, der vor etwa 3 Wochen in Kassel abgehalten wurde, hat eine einmütige Resolution angenommen, in der dieser Karlsbader Beschluß warm begrüßt und seine schleunige Durchführung für dringend notwendig erachtet wird. Es ist eine allgemein bekannte Tatsache, daß seit dem Jahre 1897 in regelmäßigen Zeitabständen von der Zionistischen Exekutive Kongresse einberufen werden, bei denen Zionisten aus allen Ländern, in denen es überhaupt Juden gibt, Zusammenkommen, um über die Probleme des Aufbaues Palästinas und der Verbreitung des nationalen Gedankens unter der Judenheit der Welt zu beraten. Diese Konferenzen, die natürlich auch in Zukunft nicht aufhören sollen, sind bis jetzt häufig „Weltkongresse“ genannt worden. Und nun hören wir von der Prägung eines neuen termini technici „Weltkongreß“, der doch sicherlich von den bisher üblichen Weltkongressen, die von der Zionistischen Organisation einberufen wurden, verschieden sein soll. Was versteht man denn eigentlich unter einem Weltkongreß? Im Leben der Völker belegt man mit dieser Bezeichnung eine Tagung, zu der Vertreter aus allen Ländern der Welt geladen werden, eine Versammlung von Abgeordneten der verschiedenen Nationen, die jeweils den Standpunkt ihres Heimatlandes darzulegen haben, also eine internationale Angelegenheit. Auf den Zweck dieser Zusammenkunft kommt es dabei nicht ani Es spielt keine Rolle, ob kulturelle oder politische, wissenschaftliche oder technische Fragen den Gegenstand der Beratungen bilden. Man kann einen Esperanto- und einen Sozialistenweltkongreß abhalten. Entscheidend ist allein die Frage, ob es sich um eine internationale Zusammenkunft handelt. Wenden wir dieses Kriterium der Zwischenstaatlichkeit auf die bisher veranstalteten zionistischen Kongresse an, so erkennen wir sofort, daß hier etwas nicht stimmt. Denn wenn wir uns auf unseren Kongressen in Basel, Karlsbad usw. treffen, so finden wir uns ja gerade als Vertreter eines Volkes aus aller Herren Länder zusammen, nicht also um eine internationale, nein im Gegenteil, um eine nationale Zusammenkunft zu haben. Und so zeigt es sich, daß auch diese jüdischen „Weltkongresse“, wie so vieles andere eine typische Galuthsache sind, Weltkongresse nur in einem äußerlichen Sinn, Volkskongresse ihrem Wesen nach. Wie verhält es sich nun mit der neuen Einrichtung, die nach den Karlsbader Beschlüssen ins Leben gerufen werden sollen, mit dem neuen „Weltkongresse“? Wer soll an ihm teilzunehmen berechtigt sein, worin wird seine Tätigkeit, sein Aufgabenkreis bestehen? Eine große Anzahl von Juden steht immer noch, wie wir wissen, auf dem Standpunkte, daß Jude sein keine nationale Gemeinsamkeit bedeutet, daß wir nicht durch Bande des Blutes, sondern nur durch gewisse religiöse und eventuell noch geschichtliche Gemeinsamkeiten verbunden seien. Im übrigen sei der in Deutschland lebende Jude nicht nur rechtlich, als Staatsbürger, sondern auch der Volkszugehörigkeit nach Deutscher, der französische Jude Franzose usw. Mit der Aufgabe des jüdisch-religiösen Bekenntnisses habe das Kapitel Judentum sein Ende gefunden, könne ein restloses Auf gehen in die Volksmasse der Wirtsvölker erfolgen. Es soll hier nicht unser in jeder Hinsicht entgegengesetzter Standpunkt vertreten werden, die Tatsache, daß immer noch eine große Anzahl jüdischer Menschen so denkt, besteht. Es kann infolgedessen nicht zweifelhaft sein, daß man, würden solche Deutsche, Engländer, Franzosen usw. jüdischen Glaubens aus den verschiedenen Ländern Zusammenkommen etwa um religiöse Probleme miteinander zu diskutieren, von einem Weltkongresse der Anhänger des jüdischen Bekenntnisses sprechen könnte, da eben die einzelnen Delegierten sich restlos als Vertreter der Anschauungen ihrer jeweiligen Länder betrachten würden. Es wäre denkbar und zweifellos warm zu begrüßen, wenn diejenigen Juden, die den Aufbau Palästinas erstreben, ohne irgendwie ein eigenes politisches Bekenntnis mit diesem Wunsche zu verbinden, die vielleicht gerade aus nationalen Erfordernissen des Landes der Diaspora, in dem sie wohnen, die Kolonisation Palästinas fördern wollen, allein oder zusammen mit den anderen, denen Palästina „Erez Israel“ bedeutet,, auf einem Kongreß zusammenkämen, um über die geeignetsten Wege und Mittel des Aufbaues zu beraten und auch eine solche Versammlung wäre als „Weltkongreß“ im eigentlichen Sinne des Wortes anzusehen. Kommen wir nun aber zur Beantwortung der Fragen nach dem Zwecke des von der Jahreskonferenz beschlossenen Kongresses, so kann sie nur lauten: nach Artikel 4 des nunmehr durch den Völkerbund ratifizierten Mandates soll eine Jewiislh agency die Vertretung der Interessen des jüdischen Volkes wahrnehmen. Sie soll also mit anderen, Worten ein jüdisches Volksparlament mit allen Aufgaben eines solchen bilden. Diese Jewish agency soll nun nach dem Karlsbader Beschlüsse durch den Weltkongreß formiert werden, ihr will die zionistische Organisation, obwohl sie nach dem Mandatstexte auch allein berechtigt wäre sicihi als Jewish agency zu konstituieren, das in 25jährigem schweren Kampfe errungene Mandat zu treuen Händen übergeben, sie soll die Sachwalterin jüdischer Wünsche dem Mandatar gegenüber sein. Es ist natürlich nicht möglich, jetzt schon einen festumrissenen Arbeitsplan für den Kongreß auizustellen. Wenn er überhaupt einen Sinn haben soll — und er wird ihn haben —, dann muß ihm das autonome Recht zusteihen, sich die Ziele seiner Arbeit selbst zu setzen. Aber einen gewissen Rahmen vermögen wir doch heute schon anzugeben, in welchem sich das Leben dieses neuen