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Das jüdische Echo · 1922-09-01 · 35 (1.9.1922) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
9 (1922)
Issue
35 (1.9.1922)
Date
1922-09-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Nummer 35 1. September 1922 9. Jahrgang Gedanken über die Aufgaben zionistischer Gemeindevertreter Der Breslauer Delegiertentag der Z.V.f.D. im Jahre 1908 hat fünf Thesen aufgestellt, die für den Zionismus zum ersten Male die Stellung zu den jüdischen Gemeinden klar zum Ausdruck brachten. Und man kann sagen, daß sich diese Grundsätze in der Praxis als tragfähig erwiesen und infolgedessen in vielen Gemeinden Deutschlands seitdem Verwirklichung gefunden haben in einer Weise, von der auch die Nichtzionisten sagen und gerne zugestehen, daß all die Gespenster, die man von einer zionistischen Gemeindepolitik fürchtete, sich als unberechtigt herausgestellt haben. Ohne Überhebung können die Zionisten sagen, daß sie den Gemeinden vielfach tüchtige Arbeitskräfte zugeführt haben, oft in einem Maße, daß die zionistische Organisation darüber klagt, daß ihr selbst dadurch viel Arbeitskraft verloren geht. Auch das ist falsch nach der ersten jener fünf Thesen. Nach dieser These soll den Zionisten kein jüdisches Interesse fernbleiben und hier ist ihnen die stärkste Möglichkeit gegeben, nationaljüdische Kultur zu fördern. Nie ist die Gelegenheit dafür günstiger gewesen als jetzt. Das deutsche Judentum hat in seiner überwiegenden Mehrheit für den Aufbau Palästinas sich entschieden. Es hat damit die Fäden wieder aufgenommen, die es mit Erez Israel von jeher verknüpft hatten. Da ist es eine ganz natürliche Sache, daß auch die jüdische Gemeinde als öffentliche Vertreterin auch ihrerseits diesen Zusammenhang herstellt und sich für den Aufbau Palästinas erklärt durch eine Beteiligung am Keren Hajessod. Schon ist der pfälzische Verband der jüdischen Gemeinden hierin mit gutem Beispiel vorangegangen und wir sind überzeugt, daß es nur eine Frage der Zeit ist, daß ihr darin die rechtsrheinischen Gemeinden, speziell in Bayern folgen werden; denn gerade hier haben sich weitblickende und verständnisvolle Führer der Großgemeinden für den Keren Hajessod eingesetzt. Da sind unsere zionistischen Gemeindevertreter dazu berufen, dafür den Boden zu ebnen, daß sich die jüdischen Gemeinden solch gesamtjüdischen Angelegenheiten zuwenden. Der psychologische Moment ist sicher dafür gegeben, mögen auch da und dort einzelne Heißsporne sich noch dagegen wenden, die die Zeichen der Zeit immer noch nicht verstehen. Die 2. These von 1908 hat bereits ihre restlose Erfüllung gefunden. Sie forderte eine selbstständige Verwaltung der Kultus- und Gemeindeangelegenheiten ohne jegliche Einmischung des Staates. Von der staatlichen Gesetzgebung wird lediglich die Schaffung der Organisationsformen und die Gewährung des Rechtes der direkten Steuereinziehung gefordert. Daß wir in Bayern das alles im Gemeindeverband und1 in den Einzelgemeinden durchgeführt haben, ist von zionistischen Vertretern in starkem Maße mitgefördert worden. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß diese Selbständigkeit der Gemeinden das Verantwortlichkeitsgefühl für das Judentum günstig beeinflußt und latente Kräfte zur Entwicklung bringt, sowohl bei den Gemeindevertretern als auch bei den -mitgliedern. All jene Befürchtungen, daß bei einer Freiwilligkeit der Zugehörigkeit zur Gemeinde sich die Bande rasch lockern werden, haben sich als irrig erwiesen. Das bayerische Judentum hat gezeigt, daß ihm sein Judentum höher steht als seine manchmal etwas hohen Kultussteuern. Wir Zionisten haben niemals daran gezweifelt und immer betont, daß man umso mehr bekommt, je höher man die Forderungen stellt; das gilt besonders auch in moralischen Dingen. Unablässig sollen die zionistischen Vertreter darauf hinwirken, daß jeder Jude aus innerer Anteilnahme, nicht aus äußerem Zwange zur Gemeinde stehe. Sie sollen ihre Maßnahmen und Einwirkungen stets unter dem Gesichtspunkte treffen und auch ihre kritische Stellungnahme; Fördert diese Maßnahme das jüdische Gesamtinteresse und1 die Verinnerlichung der Jiidischkeit? Kein vernünftiger Gemeindevertreter wird sich der inneren Berechtigung einer solchen Fragestellung verschließen und mancher scheinbare Gegensatz wird sich unter diesem Gesichtspunkt ausgleichen und man wird manchen Schritt von da an gemeinsam vorwärts gehen. Die Verfassung und Verwaltung der Gemeinde und der Verbände soll in freiheitlicher Weise statuiert werden. Keine Privilegien; allgemeines, gleiches, geheimes Wahlrecht. Öffentlichkeit der Sitzungen. Direkte progressive Einkommens- und Vermögenssteuer. Nach Möglichkeit keine Gebühren für die Gewährung der Ritualien. Gleiches Recht für; Inländer und Ausländer. So lautet die 3. T h e s e. Vieles davon ist bereits verwirklicht; aber ein großer Teil davon harrt noch seiner Verwirklichung und drängt geradezu jetzt auf eine Lösung. Die einzelnen Vereine für Beerdigungs-, Wohltätigkeits-, Armenwesen usw. kämpfen mit schweren Unterbilanzem Das alte System hat sich überlebt, es müssen soziale Ausschüsse an deren Stelle treten, die alle Zweige dieser Tätigkeiten und eine Reihe anderer: Berufsberatung, Berufsvormundschaft, Hauspflege usw. organisch mit der Gemeinde verbinden, sie einheitlich zusammenfassen, ihr Budget zum Teil an die Gemeinde überweisen, da diese Dinge alle integrierende Bestandteile einer jüdischen Gemeinde sind und sein sollen. All diese Angelegenheiten sind auch in eminentestem Sinne religiös, da sie jüdisch sind. E s ist daher unverantwortlich, wenn man diese Forderungen als rein national, als Forderungen der Volks gemeinde zu diskreditieren sucht und Behörden scharf macht oder scharf machen will, daß sie Gemeinden und Gemeindeverbänden mit solchen Zielen das Korporations- und Steuerrecht nicht erteilen dürfe. Letzten Endes haben wir Juden selber zu bestimmen, was jüdisch sei in einer Gemeinde; hören wir doch endlich auf, den Staat anzurufen oder als Büttel zu benutzen in solchen Dingen. Diie zionistischen Vertreter in den Gemeinden können und werden in

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