Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1922-07-28 · 30 (28.7.1922) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
9 (1922)
Issue
30 (28.7.1922)
Date
1922-07-28
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/9072829-9103027-9145563--05113-9077781
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Das Jüdische Echo Nummer 30 28. Juli 1922 9. Jahrgang Das jüdische Palästina Das Mandat vom Völkerbund bestätigt London, 24. Juli. Die zionistische Exekutive teilt mit: Der Text des Palästina-Mandates ist mit einer teilweisen Abänderung des Artikels 14 (Schutz der heiligen Stätten) bestätigt worden. Die zionistische Jahreskonferenz ist auf den 25. August nach Karlsbad einberufen. Hierzu meldet die „Wiener Morgenzeitung“: London, 23. Juli. Der Rat des Völkerbundes hat gestern in geschlossener Sitzung das englische Mandat über Palästina gemäß dem Antrag der britischen Regierung ratifiziert. Der Beschluß wird morgen. Montag, den 24. ds.. in öffentlicher Sitzung proklamiert werden. * Der Mandatsentwurf beruft sich auf die Artikel 32, 95 und 132 des Frieden Vertrages von Sevres (10. August 1920) und immatrikuliert in der Einleitung den Wortlaut der Balfour-Deklaration vom 2. November 1917 betreffend die Errichtung einer nationalen Heimstätte in Palästina für das jüdische Volk. Das Mandat, das im März 1920 vom Obersten Rat in seiner Konferenz von San Remo bestätigt wurde, anerkennt die historische Verbindung des jüdischen Volkes mit Palästina und die Grundlage für die Wiedererrichtung einer nationalen Heimstätte in diesem Land. In Artikel 2 wird die Verantwortlichkeit des Mandatars für die politische, administrative und wirtschaftliche Verwaltung im Sinne dieser jüdischen Ansprüche unter Wahrung der vollen Rechte der nicht jüdischen Bevölkerung ausgesprochen. Artikel 4 spricht die Anerkennung der zionistischen Organisation als öffentliche Körperschaft aus. welche der Verwaltung Palästinas in allen das Interesse der jüdischen Nation berührenden Angelegenheiten mit Rat und Mitarbeit zur Seite steht. Artikel 6 bezieht sich auf die Erleichterung der jüdischen Einwanderung und die geschlossene jüdische Siedlung im Lande mit Einschluß der nicht für öffentliche Zwecke erforderlichen Staatsländereien. Artikel 7 normiert die Annahme der palästinensischen Staatsbürgerschaft durch Juden, die ihren dauernden Aufenthalt in Palästina nehmen. Artikel 13 und 14 behandeln den Schutz der heiligen Stätten. Auf diese Bestimmungen bezog sich der Einspruch des Vatikans, der, wie es scheint, durch ein Sonderübereinkommen mit England geordnet wurde, welches eine gemischte Kommission zur Verhandlung aller aus diesem Titel entstehenden Differenzen vorsieht, die übrigens auch im Artikel 14 angekündigt wird. Artikel 22 erklärt englisch, arabisch und hebräisch als offizielle Sprachen. Der ratifizierte Mandatsentwurf wird durch den Generalsekretär des Völkerbundes allen Signatarmächten des Friedensverträges mit der Türkei übermittelt. Manifest an die Zionisten Im Bulletin Nr. 643 der Zionistischen Exekutive in Jerusalem findet sich nachfolgendes Manifest Ein großer Tag in der Geschichte unseres Volkes naht heran — am zweiten Tag des Monats Elul werden 25 Jahre verstrichen sein seit der Eröffnung des 1. Zionistenkongresses in Basel durch Theodor Herzl, jenes Kongresses, der eine neue Epoche für unser Volk über den ganzen Erdkreis Mn verkündet hat. Dieser Tag hat nach Ablauf einer Anzahl von Jahren jenen politischen Sieg heraufgeführt der i)n der Balfour-Deklaration und in der Entscheidung von San Remo verbrieft erscheint. Der allmähliche Aufbau unseres Landes in politischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht und die nationale Wiedergeburt unseres Volkes in allen Siedlungen der Diaspora, das sind die Ergebnisse der am Kongreß begründeten Zionistischen Weltorganisation. Erst die kommende Generation wird dieses historische Ereignis voll erfassen und einscihätzen können. Uns. dile wir inmitten der Geschehnisse leben, fehlt die nötige Perspektive. Dieser große Tag darf nicht Vorbeigehen ohne öffentliche Feier in jedem Lande, wo unsere Brüder leben. Wir, die Unterfertigten, denen es vergönnt war, vor 25 Jahren als Delegierte am ersten Kongreß teilzunehmen, und denen es jetzt vergönnt ist, itn unserem Mutterland zu leben, rufen alle Zionisten iin der ganzen Welt auf, diesen Tag durch Veranstaltung öffentlicher Feiern würdig zu begehen. An diesem Tage laßt den Freund dem Freunde erzählen und die Eitern ihren Kindern von allem, was unsere Bewegung durchgemacht und überwunden hat, und von der Bedeutung dieser Stunde. An diesem Tage laßt unser Volk nicht vergessen unserer volkstümlichsten Institution, des Keren Kajemeth Lejisrael, den Herzl selbst geschaffen hat. Wir sind überzeugt, daß die ganze zionistische Welt unseren Appell beherzigen wird und daß der 2. Elul (25. August) als ein nationaler Festtag von Millionen Juden in der ganzen Welt beobachtet werden wird. M. M. Ussischkin (Jekaterinoslaw) Jerusalem, J. L. Goldberg (Wilna) Tel-Awiiw, Wilhelm Groß (Jerusalem) Jaffa, Leon Horoditsch (Brest Litowsk) Tel-Awiw, Markus Kahan (Hornel) Jerusalem, J. Seidener (Wien) Tel-Awiw, T. Zlocisti (Berlin) Tel-Awiw, Frau Zlocisti (Berlin) Tel-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.