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Das jüdische Echo · 1922-07-21 · 29 (21.7.1922) · p. Seite 374

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
9 (1922)
Issue
29 (21.7.1922)
Date
1922-07-21
Page
Seite 374 (sequence 10)
Language
German
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374 Das Jüdische Echo Nr. 29 mit schmeichelhaften Leitartikeln bombardiert und mir jeden Aufsatz in zwei Exemplaren zuschickt. 6. März. In der „Münchner Allgemeinen Zeitung“ ist der bisher niederste Angriff von A. Betteiheim erschienen. Meine Schrift wird als „Gründerprospekt einer jüdischen Schweiz“ bezeichnet. Der Inhalt wird unter Verkoppelung heterogener Zitate wiedergegeben. 7. März. Bacher ist jetzt gegen mich charmant. Es fällt in der Redaktion auf, und macht offenbar gute Stimmung für mich. * In der Berliner „Allgemeinen Jsraelitischen Wochenschrift“ fällt Klausner vom Börsen-Kurier über mich her und „verreißt“ mein Buch ungefähr im Radauton der Berliner Theaterhyänen, die eine Premiere heruntermachen. Der Herausgeber dieser Wochenschrift lädt mich ein, darauf so scharf es mir beliebt zu antworten. Ich gebe gar keine Antwort. 7. März. Die Zionisten hier wollen Kundgebungen für meine Schrift veranstalten. 9. März. Der Berliner Verein „Jung-Jsrael“ fordert mich zu einem öffentlichen Vortrag vor großem Publikum auf. — Abgelehnt, wie andere ähnliche Einladungen. 10. März. Die Zeitung „Haam“ in Kolomea stellt sich mir zur Verfügung. Begeisterter Brief von Dr. BiCrer aus Sofia. Der dortige Großrabbiner hält mich für den Messias. Am Pessahfeste wird vor einer großen Versammlung ein Vortrag in bulgarischer und spanischer Sprache über meine Schrift gehalten werden. Gemeindenu. Vereins-Echo München. Nr. 7 der Mitteilungen des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden vom 15. Juli 1922 enthält u. a. den Bericht über die Sitzung des Rats und Ständigen Ausschusses vom 20. März 1922, über welche bereits in Nr. 12 des „Jüd. Echo“ eingehend berichtet wurde. Ferner enthält die Nummer Leitsätze für die Gewährung von Zuschüssen durch den Verband an die Gemeinden zur Besoldung von Beamten sowie die Vereinbarung zwischen Verband und Rabbiner, worüber das „Jüd. Echo“ ebenfalls schon berichtete. Auch die Vereinbarungen zwischen den orthodoxen Religionsgesellschaften München und Nürnberg und den Kultus gemeinden daselbst, deren wir auch schon erwähnten, werden hier bekannt gegeben. Erfreulicherweise hat die Leitung des Verbands jetzt auch eine Schäohtordnung veröffentlicht, deren wesentlicher Teil, abgesehen von der Gebührenordnung. Interesse für unsere Leser haben dürfte. Er lautet: I. Schächten von Geflügel 1. Für das Schächten von Geflügel werden von den Schächtbeamten im Benehmen mit dem Gemeindevorstande und dem Distriktsrabbiner Schächtstunden eingeführt. Wird das Schächtamt durch den Volksschullehrer ausgeübt, so soll die Schächtzeit in der Regel täglich auf eine halbe Stunde am Vormittage, im Bedarfsfälle auch auf eine halbe Stunde am Nachmittage bemessen werden. Außerhalb der Schächtstunden soll der Beamte nur in Ausnahmefällen, insbesondere bei Krankheiten in Anspruch genommen werden. Die Schächtstunden müssen, sofern der Schächter zugleich Lehrer ist, außerhalb der Schulzeit liegen. Jede Störung des Schulbetriebs durch die Tätigkeit des Lehrers als Schächtbeamten ist strengstens zu vermeiden. 2. Geflügel soll über die Straße nur in geschlossenen Behältnissen (Korb oder Sack) zum Schächten gebracht und von dort geholt werden. 3. Der Sehächtraum soll abgeschlossen sein und einen Einblick von der Straße aus nicht zulassen. 4. An den bügerliehen (gesetzlichen) Feiertagen wird nicht geschächtet, außer in Notfällen, oder wenn der Rüsttag zu einem jüdischen Feiertag auf einen solchen Tag fällt. II. Schächten! von Groß-und Kleinvieh 1. Die Bestellung zum Schächten hat in der Wohnung des Schächtbeamten (nicht im Schullokal) zu erfolgen; sie muß so rechtzeitig geschehen, daß der Schächtbeamte eine geeignete Zeit hierfür bestimmen kann. 2. Bei dem Schächten nicht beschäftigte Personen dürfen dem Akte nicht beiwohnen. Kinder sind in keinem Falle zuzulassen. Artikel III handelt von den Schächtgebühren. Auch der im Verbandsblatt enthaltene nachfolgende Aufruf wird hoffentlich nicht ungehört bleiben: Das „Jsraelitische Siechenheim in Bayern“ (Herrmannsohe Stiftung) ist an den Verband Bayerischer Jsraelitischer Gemeinden herangetreten mit der Anregung, die Schaffung eines Siechenheims zu fördern. Es besteht die Absicht, ein solches Heim in einer Landgemeinde zu errichten und tunlichst die Möglichkeit zu schaffen, daß die jüdischen Altersheime, die zur Zeit in den Großstädten bestehen, mit dem Heim vereinigt werden. Landgemeinden, in denen sich geeignete Baulichkeiten befinden, die für derartige Anstalten freigemacht werden können (Unterbringung von mindestens 50—100 Personen), werden gebeten, sich mit dem Sekretariat des Verbands (München, Herzog Maxstraße 7) baldigst in Verbindung zu setzen. Schließlich sei noch erwähnt, daß die Tagung des Verbandes in diesem Jahre voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Oktober nach München einberufen wird. Nürnberg. Am Donnerstag, den 6. Juli d. Js„ sand im unteren Saal der Rosenau eine öffentliche Versammlung der hiesigen Ortsgruppe statt, zu der auch dile nichtzionistischen Kreise eingeladen worden waren. Herr Karl Glaser sprach über: Rathenau, die antisemitische Welle und die deutschen Juden. Seine wesentlichsten Gedankengänge seien im Folgenden wieder- 11 Habe meine Praxis nach { Adalbertstr. 43 (Ecke Barerstr.) verlegt. H.ULLMANN, Dentist München / Telefon 25904 Spezialität: Laboratorium für feine Zahntechnik llllllllillllllllllllllllllllllllllllllllllHIIIllllllllllllM

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