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Das jüdische Echo · 1922-06-16 · 24 (16.6.1922) · p. Seite 309

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
9 (1922)
Issue
24 (16.6.1922)
Date
1922-06-16
Page
Seite 309 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 24 Das Jüdische Echo 309 tragen, daß die einzelnen Richtungen — unbeschadet der Rücksichtnahme auf das Ganze — ihre Existenzbedingungen finden und sich frei auiswirken können, daß sie sich nicht in inneren Kämpfen aufreiben und dadurch die Kraft des Ganzen lähmen: es gilt die Gegensätze produktiv zu gestalten und dadurch die Kraft des Ganzen zu erhöhen. Als ich vor einem Jahre Ihr ein Rufe gefelgt bin und die Ehre hatte, meine Anschauungen Ihnen an dieser Stelle darzulegen, bezeichnete ich als eine , der wichtigsten Aufgaben der gemeindlichen Politik und als eine Voraussetzung für meine Amtsführung: die Wahrung der Gewissensfreiheit gegenüber der strenggläubigen Richtung. Ich habe damals ausgeführt, daß diese Aufgabe einmal gestellt war, daß sie grundsätzlich geleistet ist, nicht nur bei uns, sondern in der ganzen kultivierten Welt. Ich habe darauf hingewiesen, daß der Kulturkampf der 70er Jahre bei uns abgefärbt hat und daß es vielleicht einmal eine Zeit gegeben hat, in der die Anschauungen religiöser Minderheiten von der Mehrheit unterdrückt wurden, in der die politischen Körperschaften glaubten, durch Mehrheitsbeschluß Weltanschauungen korrigieren zu können. Ich erklärte: diese Zeiten sind vorüber. Es ist das Gemeingut der geistig und sittlich hochstehenden Menschen: geworden, daß die religiösen Anschauungen der Minderheit zu achten und zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich ist die Gewissensfreiheit anerkanntes Kulturgut auch bei uns geworden, allein „hart im Raume stoßen sich die Sachen“. Der Grundsatz der Gewissensfreiheit wird von allen Seiten hochgehalten. Eine Ordnung der Dinge aber kann nur erfolgen, wenn von den verschiedenen Richtungen billige Anforderungen gestellt werden, die ein Zusammenleben in der Gemeinschaft ermöglichen. Und damit gelange ich unmittelbar zum Gegenstand der heutigen Tagesordnung, zu der Abmachung zwischen unserer Gemeinde und einem Teil unserer Gemeindemitglieder, die in der Religionsgesellschaft Ohel Jakob zusammengeschlossen sind. Die Vereinbarung von 1907 ist außer Kraft getreten. Die Schranken, welche die staatliche Gesetzgebung dem Bestehen mehrerer Religionsgemeinden im Bezirk einer bürgerlichen Gemeinde entgegenstellte, sind gefallen, und frei haben wir heute zu entscheiden, ob wir an der Einheitsgemeinde festhalten oder mehrere Gemeinden differenzierter religiöser Art einrichten wollen. Meine Damen und Herren! Frei können wir entscheiden. Allein das Korrelat zum Begriff der Freiheit ist die Verantwortlichkeit. Dieser Verantwortlichkeit waren wir im Jahre 1907 enthoben. Das Gesetz hat uns damals zum Zusammenleben genötigt. Heute stehen wir vor dem Wendepunkt in der Geschichte der jüdischen Gemeinde München. Im Bewußtsein der Verantwortlichkeit vor uns selbst, vor unseren Vätern und vor unseren Glaubensgenossen in deutschen Landen haben wir zu entscheiden: Wollen wir die Religionsgemeinschaft in der einen Gemeinde fortsetzen? Sind solch schwerwiegende Gründe vorhanden, die es rechtfertigen, daß wir die Gemeinschaft in Leid und Freud, verankert in dem Glauben an den einen, einzigen Gott aufgebem daß wir in der Zeit, wo bedrängende Gewalten von allen Seiten auf uns einstürmen, unsere Geschlossenheit preisgeben zur Freude unserer Gegner, daß wir unsere Kräfte zersplittern, wo ihre Zusammenfassung und Steigerung uns bitter not tut und uns allein befähigt, unser Selbstbewußtsein zu behaupten und die einheitliche Front nach außen zu bilden. Wenn wir überzeugt sind, daß die Einheit der Gemeinde eine unerläßliche Forderung ist zur Behauptung unser selbst nach innen und nach außen, und wenn oberster Grundsatz unseres Handelns einzig das Wohl dieser Gemeinde ist die weithin, über die Grenzen Bayerns hinaus als mustergültig und richtunggebend angesehen wird, dann werden wir den richtigen, Maßstab finden für die Beurteilung des Ihnen vorliegenden Vertrags. Wir werden die großen Dinge als groß und die kleinen Dinge als klein beurteilen. Wir werden vor allem die Wahrheit uns zu n’gen machen: daß Gewissensbedenken einer Minderheit nicht nach den Grundsätzen der Mehrheit sondern aus dem; Anschauungskreis der Minderheit heraus beurteilt werden müssen, wie der Geschichtsschreiber *v. Sybel bei den Beratungen des jüdischen Austrittsgesetzes in Preußen 1876 hervorgehoben hat. Dann wird es aber auch Sache der Minderheit sein, den guten Willen der Mehrheit, wie ihn der vorliegende Entwurf in so evidentem Maße ausweist, anzuerkennen und nicht durch Anforderungen in der Ausgestaltung und Fortführung ihres grundsäzlichen Standpunktes die Einigung zu gefährden. In diesem Sinne legt Ihnen der Vorstand den Entwurf einer Abmachung der Gemeinde mit der Religionsgesellschaft Ohel Jakob vor. Der Entwurf sieht von jeder Mehrheitspolitik ab und beruht auf der weitestgehenden Anerkennung des grundsätzlichen Standpunktes der strenggläubigen Richtung in religiösen Dingen% Er beruht auf der weitestgehenden und vornehmen Beurteilung der orthodoxen Notwendigkeiten seitens des Gemeinderabbinats. Er beruht auf der völligen Gleichstellung der orthodoxen Funktionäre mit den Beamten der Gemeinde. Und wenn zu den erheblichen Lasten, welche der Gemeinde hiedurch erwachsen, die Beteiligten in einem bestimmten Maß beitragen, so erscheint dies eben als der billige Ausgleich für das Interesse, das die Angehörigen des Vereins an dieser Neugestaltung ihrer Angelegenheiten haben. Wenn Sie nunmehr an die Beratung der Vorlage herantreten, die Ihnen der Vorstand unterbreitet, an eine Vorlage, welche die Gemeinde in ruhige Bahnen führt und die Fortentwicklung ihrer religiösen und kulturellen Interessen sicherstellt, die eine geschlossene Abwehrfront verbürgt und der Gemeinde Ansehen und Ehre nach außen schafft, wenn Sie an die Beratung dieser Vorlage herantreten, dann mögen Sie des alten Wortes eingedenk sein: Salus publica supreme lex esto, das Gesamtwohl der Gemeinde möge unser Leitstern sein, und in diesem Sinne vertraue ich, daß die heutige Beratung und Beschlußfassung zum Segen gereiche unserer geliebten Gemeinde München, deren Wohl uns von unseren Mitbürgern anvertraut ist, und die wir über alle Gefahren einer glücklichen und gedeihlichen Zukunft entgegenführen wollen. Schachklub Lask©r. Nächster Spielabend im Restaurant Weiß (beim Volkstheater) Montag, den 19. Juni, abends 8 Uhr. Figuren mitbringen. Jüd. Arbeitsgemeinschaft München. Nächste Zusammenkunft Sonntag, den 18. Juni, abends 8 Uhr Peterhof, Marienplatz. MÜNCHEN Äinmillerstr. 35/111 Statt Karten. KATHRYN RIESER Dr. med. M. J. GUTMÄNN Verlobte MÜNCHEN Siwan 5682 Maximilianstr. 33 GUNZENHÄUSEN

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