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Das jüdische Echo · 1921-12-30 · 52 (30.12.1921) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
8 (1921)
Issue
52 (30.12.1921)
Article
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Date
1921-12-30
Page
[Seite] (sequence 64)
Language
German
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590 Das Jüdische Echo Nr. 46 Art. 16. Steuernachlässe bewirken die entsprechende Minderung oder Aufhebung der religionsgesellschaftlichen oder religi'onsgemeindlilchen Umlagenpflicht. Art. 17. I Die Niederschlagung von Umlagen aus Billigkeitsgründen oder wegen Aussichtslosigkeit der Beitreibung bleibt der Vertretung des Steuerverbandes Vorbehalten. Im Falle der Übertragung der Umlagenverwaltung können wegen der Zuständigkeit zur Niederschlagung besondere Vereinbarungen mit den Behörden getroffen werden, welche die Verwaltung übernehmen. II Entlegen wohnhaften Religionsgenossen können zur Deckung der Kosten der für sie bestimmten besonderen Einrichtungen auch besondere religionsgesellschaftliche oder religionsgemeindliche Umlagen auferlegt werden. Art. 18. I Unbeschadet ihres Einzelfortbestandes kann Vereinigungen von Religionsgesellschaften öffentlichen Rechtes zu einem weiteren religionsgesellschaftlichen Verbände, dann Veireinimgungen von Religionsgemeinden öffentlichen Rechtes oder Teilen solcher Religions gern ein den zu einem weiteren religionsgemeindlichen Verbände auf Antrag vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Eigenschaft eines religionsgesellschaftlichen oder eines religionsgemeindlichen Steuerverbandes nach Art. 2 des Gesetzes und zwar mit allgemeiner oder beschränkter Umlagengemeinschaft verliehen werden. II Die bisherigen Gesamtkirchengemeinden und ortskirchlichen Konkurrenzverbände gelten als Steuerverbände. III Die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes kommen in den Fällen des Abs. I und II entsprechend zur Anwendung. IVDem Staatsministerium für Unterricht und Kultus bleibt Vorbehalten, in besonderen Fällen die Befugnisse der Staatsaufsichtsbehörden (Art. 3 Abs. III) auch gegenüber religionsgememdlichen Steuerverbänden selbst wahrzunehmen oder einer Regierung zu überweisen. Art. 19. Ob und inwieweit die Vorschriften dieses Gesetzes auf Religionsgemeinden öffentlichen Rechtes anzuwenden sind, zu denen auch nichtbayerische Gebiete gehören, bemiißt sich nach den Staatsverträgen und den besonderen Rechtsverhältnissen. Abweichende Regelung nach Einvernahme der Beteiligten bleibt Vorbehalten. Art. 20. *Das Gesetz tritt rückwirkend mit dem 1. April 1920 in Kraft. 11 Vorbehaltlich des Gesetzes vom 18. März 1921 über die Forterhebung der religionsgesellschaftlichen Steuern und religionsgemeindlilchen Umlagen für die Zeit vom 1. April 1920 bis 31. März 1921 werden aufgehoben 1. das Gesetz, die Kirchensteuern für die protestantischen Kirchen des Königreiches Bayern betreffend, vom 15. August 1908, 2. soweit sie mit dem religionsgesellschaftlichen Steuergesetze in Widerspruch stehen, die Bestimmungen der Kirchengemeindeordnung vom 24. September 1912 und der Verordnung betreffend die israelitischen Kultusgemeinden der Pfalz vom 27. März 1872. Vom 1. April 1921 ab wird als Rechnungsjahr auch der Kiirehenstiftungen die Zeit vom 1. April bis 31. März bestimmt. III Soweit an Stelle der erhöhten Grund-, Haus¬ und Gewerbesteuer und der Steuer vom Gewerbebetrieb im Umherziehen die bisherigen Normalsteuem und Zuschläge hierzu erhoben werden, erstreckt sich das Recht der Religilonsgesellsdiaft und der Religioiisgemeinde, Umlagen zu diesen Steuern zu erheben, bis zum Inkrafttreten der neuen Ertragssteuergesetze auch auf die Zuschläge. IV Vom Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes an werden die bisherigen Presbyterien (Kiirchenverwaltungen) der evangelisch-christlichen Kirche der Pfalz ersetzt durch die nach der Verfassung dieser Kirche vom 20. Oktober 1920 gewählten Presbyterien. vDie Vollzugsvorschriften zu diesem Gesetz erläßt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Benehmen mit den übrigen beteiligten St aatsmini ste r i en. VI Die Einführung dieses Gesetzes für die Gebietsteile des ehemaligen Freistaates Coburg erfolgt durch Entschließung des Staatsmiiiisteriums für Unterricht und Kultus im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen. München, den 27. Juli 1921. Im Namen des Landtags: Königbauer. Präsident. Das Gesamtministeriium: Dr. v. Kahr. Dr. Roth. I. V. Dr. Schweyer. Dr. Matt. Dr. Krausti e c k. Oswal d. Wutzlhofer. Hamm. Gemeindenu. Vereins-Echo Aus der Münchner Gemeindevertretung Die letzte Sitzung am 10. November galt in der Hauptsache der Beratung über die der Vertretung vorgelegene Geschäftsordnung. Von einem hiezu bestimmten Ausschuß ausgearbeitet, fand dieselbe in einzelnen Teilen nicht die volle Zustimmung der Vertretung, doch war es nicht möglich, einige notwendige Änderungen gegenüber einer für die Vorlage stimmenden Mehrheit durchzusetzen. Von grundsätzlicher Bedeutung war für unsere Freunde die Änderung des § 11, der bestimmt, daß auf schriftlichen Antrag von mindestens 8 Mitgliedern ein Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen ist. Für eine Körperschaft von insgesamt 24 Mitgliedern ist die vorgesehene Mindestzahd entschieden zu hoch und hier im besonderen Falle schon mit Rücksicht auf die Parteigruppierung. Es kann in den Sitzungen nicht immer mit der Anwesenheit aller Vertreter gerechnet werden, sodaß es die angenommene Geschäftsordnung nur der größten Fraktion möglich macht, auf Grund des §11 Einfluß auf die Tagesordnung zu gewinnen. Wir nehmen an, daß diese aus der Geschäftsordnung sich ergebende Tatsache nicht beabsichtigt war, denn es wäre bedauerlich, wenn der Minderheit die Beachtung versagt bleiben sollte, auf die im Interesse einer ersprießlichen Zusammenarbeit nicht verzichtet werden kann. Die weitere Beratung galt Gehaltsfragen und dem Verkauf gemeindlicher Betstühle. Nach Schluß der Tagesordnung nahm der Vorsitzende des Vorstandes, Herr Oberlandesgeriichtsrat Dr. Neumeyer, Veranlassung, dem Vorstandsmitglied Herr Dr. E. Straus für seine unbestreitbaren Verdienste zu danken, die er sich um das Zustande- Nr.44 Das Jüdische Echo 591 kommen der Gemeindebibliothek erworben hatte. Verdiente Anerkennung aus gleichem Munde fand auch der würdige Verlauf des Jugendgottesdienstes an den hohen Festtagen. Das Lob, das Herrn Fritz Bloch für das Gelingen dieses Gottesdienstes gezollt wurde, wurde von der Vertretung sehr beifällig aufgenommen und mit gleichem Beifall die Mitteilung, daß der Jugendgottesdienst künftig von der Gemeinde veranstaltet wird. Bar Kochba München. Die Leichtathletikabteilung hat ihre Winterarbeit unter der Leitung des in der jüdischen Turnerschaft nicht unbekannten jüdischen Sportsmannes Hans Kuhn aus dem Bar Kochba Kattowiitz (O.-S.) aufgenommen. Das Wintertraining findet jeden Mittwoch von 7.30—10 Uhr in der Halle des Turnvereins Sendling, Plinganserstraße, statt, und wir hoffen in nächster Zeit bei der Bedeutung, die das Wintertraining für den Erfolg der Sommermonate hat und die wohl heute unumstritten ist, über eine erhebliche Steigerung des Hallensportbetriebes berichten zu können. Die Veröffentlichung des Turnplanes findet in der nächsten Nummer statt. ( Turnabteilung. Der Verein hat seinen Turnbetrieb unter Leitung des ehemaligen Turnwartes des Bar Kochba, Berlin und Kattowitz, Herrn Siegbert Riesenfeld, wieder aufgenommen. Der Betrieb wird vollständig neu organisiert und da auch genügend Vorturner vorhanden sind, ist reichlich Gelegenheit zu turnerischer Betätigung geboten. Der Turnbesuch hat sich auch schon in kurzer Zeit unter der neuen Leitung wesentlich gehoben. Der Vorstand Turn plan. Halle in der Schwind-Sehule, Schellingstraße. Herren-Abteilung: Montag von 7.30—9 Uhr; Damen-Abteilung: Donnerstag von 7.30—9 Uhr; Mädchen-Abteilung: Donnerstag von 6—7.30 Uhr. — Halle im neuen Realgymnasium Klenzestraße: Zöglinge von 6—8 Uhr. Sportplan. Halle des Turnvereins Sendling, Plinganserstraße 84. Sämtliche Abteilungen: Mittwoch 7.30—10 Uhr Hallentraining. Sämtliche Abteilungen: Donnerstag ab 8 Uhr Waldlauf. Start ab Halle Sendling. Blau-Weiß München. 2. Zug: Samstag 3.30 Uhr Zugsversammlung bei Erich Deutsch, Glückstraße 3/1. Sonntag 8.30 Uhr Thalkirchen, Endhaltestelle Linie 6. (Gries, Zucker.) Montag 8 Uhr Botanikkurs für Größere im Heim. Mittwoch 5.45 Uhr Heimabend für Ältere im Heim. Israel. Frauenverein München dankt Farn. Kornhäuser für Spende von Mk. 100.— zur Barmizwah, Familie Jolles zur Brüh Miloh Mahler 100.—, Kluger-Wagowsky 300.—. Spendenausweis Münchener Spendenausweis. Nationalfonds. David Horn gratuliert zur Barmizwah Spatz 5.—, desgl. zur Verlob. Gittler 5.—, desgl. zur Verlobung Schönmann 5.—, M. Schneuer gratuliert zur Verlobung Davidsohn- Gittler 20.—, Rosa Nassilewitsch anl. der Verlob, ihrer Schwester 15.—. Gold. Buch Gruppenverbandstag München 1921. David Hess 50.—, Theodor Mendle 50—, Julius Beiner 30.—. Aus dem Münchener Spenden buch. Ludwig Davidsohn anläßl. der Verlobung seiner Tochter Regina mit Herrn Norbert Gittler 100.—,, Norbert Gittler anl. seiner Verlobung mit Frl. Regina Davidsohn 50.—, N. N. anl. der Geburt seiner Tochter 100.—. t ♦ HEINRICH RODOFF | ROSÄ RODOFF 1 geb. Landmann Vermählte Leipzig / München / November 1911 Junges Mädchen aus gutem Hause zu 2 Kindern von 2 u. 4 Jahren gesucht; gute Bezahlung u. Familienanschluß. Zuschriften unter E. 1L. an die Redaktion. Welelie jüdische Familie vergibt an junges religiöses Ehepaar ab Februar od. März möblierte Wohnung mit 2 Zimmern und Küchenbenützung. Gef. Angeb. unter Nr. 1883 an das „Jüdische Echo“! ^ussiaiiuaosnaus lar WoDDäedaii I Münchner Möbel-u. Raumkunst Rosen8fr.3(R°«ipft]fc«uB) I Frei rug&ngliche Ausstellung „Das befeac|lS«S»© Halm“ LMaMMmaBMBMmARjaBNMwnnMiimwwuMMnincwMMMnBaMMn |IDA BERGER | Glückstraße 9 E | Damenhüte Ausführung es %Umarbeiten und Umfassonieren bei billigster Berechnung §1 illillllll!!lllimilll!ill!lllllll!lllUlll!llll!lllllllll!IIIIIIIIII!l!llll!llllinilllllllllllllllllllinilllllilllll!ll[T= Privater Schreibunterricht von Wilhelm Arnim Sonnenstraße 27/3. 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