Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- 52 (30.12.1921)
- Article
- Original - Ungeschnitten
- Date
- 1921-12-30
- Page
- [Seite] (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
- section
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9072829-9103024--04583-9077242- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 43 Das Jüdische Echo 551’ Es sollen jährlich wenigstens 2 Vollsitzungen des Vorstandes stattfinden. § 8. Diie Vorstandschaft hat das Recht, Personen unter Übertragung eines bestimmten Aufgabenkreises zu kooptieren. Die Kooptierten haben bei Sitzungen der Vorstandschaft nur im Rahmen ihres Aufgabenkreises Sitz und Stimme. § 9. Der Gruppenverbandstag ist alljährlich durch dien Vorsitzenden einzuberufen. Die Einberufung erfolgt spätestens 3 Wochen vorher durch Bekanntmachung in der „Jüdischen Rundschau“ und im „Jüdischen Echo“ unter Angabe der Tagesordnung. § 10. Sitz und Stimme auf dem Gruppenverbandstag haben: 1. die Milglieder der Vorstandschaft, 2. eie Beauftragter der Zionistischen Vereinigung für Deutschland, 3. die gewählten Vertreter der Gruppen. Jede Gruppe kann mindestens einen Vertreter für den Gruppen verbandstag wählen. In Gruppen mit mehr als 25 Mitgliedern kann für je 25 Mitglieder ein Vertreter gewählt werden. Die Vertreter können mehrere Stimmen, jedoch nicht mehr als drei, in sich vereinigen. Irt Ortsgruppen mit mehr als 200 Mitgliedern kann die Wahl der Vertreter im Wege der Verhältniswahl erfolgen. § 11. Die Aufgaben des Gruppenverbandes sind: Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes, Entlastung der Vorstandschaft, Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses und Entgegennahme der Präsentation der von den Gruppen zu entsendenden Mitglieder der Vorstandschaft, Bestimmung der zu leistenden politischen Arbeit und Vorzeichnung der hiebei einzuhaltenden Richtlinien, Erledigung von Anträgen. § 12. Auf Beschluß der Vorstandschaft oder auf Antrag von mindestens drei Gruppen ist ein außerordentlicher Gruppenverbandstag einzuberufen, Für diesen gelten die Bestimmungen für den ordentlichen Gruppenverbandstag sinngemäß. § 13. Zur Deckung der Ausgaben des Gruppenverbandes haben die Gruppen für jedes ihrer Mitglieder und für die ihnen zugezählten Zionisten (§ 1 Abs. 2) einen jährlichen Beitrag von 15 Mk. zu entrichten. Die Zahlung dieses Beitrages ist Voraussetzung für die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte. § 14. Satzungsänderungen können vom Gruppenverbandstag nur mit zwei Drittel Majorität beschlossen werden. § 15. Die Auflösung des Grupp env erb an des kann vom Gruppenverbandstag nur mit zwei Drittel Majorität beschlossen werden und nur mit Zustimmung der Zionistischen Vereinigung für Deutschland erfolgen. Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen des Gruppenverbandes an die Zionistische Vereinigung für Deutschland. § 16. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Oememden-u. Vereins-Echo Bibliothek und Lesesaal der jüdischen Gemeinde München wurde am 20. Oktober durch einen feierlichen Akt durch den Vorstand der Gemeinde eröffnet. Wir werden darüber in unserer nächsten Nummer einen ausführlichen Bericht über die eindrucksvolle Feier bringen. Der Lesesaal ist geöffnet Sonntag von 10 bis 12 Uhr. Montag bis Donnerstag von 9—12 und 2—7 Uhr, Freitag von 9—12 und 2—4 Uhr, Samstag von 2—6 Uhr. Von Anfang November wird ferner am Freitag der Lesesaal nach dem Hauptgottesdienst bis abends 10 Uhr geöffnet sein. Blau-Weiß München. Samstag 6 Uhr Besprechung des Wochenabschnitts. Teilnehmer auch aus anderen Jugendorganisationen willkommen 1 Winterprogramm der Zionistischen Ortsgruppe Nürnberg-Fürth. Am 1. und 3. Donnerstag eines jeden Monats finden im grünen Zimmer des Hotels Deutscher Hof gesellige Zusammenkünfte statt, die mit einem Preßreferat, einem kleinen Vortrag oder Vorlesungen aus der jüdischen Literatur eingeleitet werden. Gäste (Nichtzionisten und nicht ortsansässige Zionisten) herzlich willkommen. Der Palästinazyklus der Ortsgruppe beginnt am 24. November im kleinen Saal des Luitpoldhauses. Eintritt für den ganzen Zyklus Mk. 20.—, pro Vortrag Mk. 4.—, für Jugendliche Mk. 15.—, bezw. Mk. 3.—. "RauThallmaier München %ßaänerßr.ld. ^loser C/jbvzollarm vouus. /Z> & m