Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- 52 (30.12.1921)
- Article
- Original - Ungeschnitten
- Date
- 1921-12-30
- Page
- [Seite] (sequence 24)
- Language
- German
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550 Das Jüdische Echo Nr. 43 Zur Deckung der Kosten soll ein besonderer Kulturfonds des Gruppenverbamdes aus freiwilligen Spenden geschaffen werden. Buchau a. F., 23. Oktober 1921. Rabbiner Dr. Schlesinger. Die Wahlen zum Gruppenverbands«Tag. Die Wahlen zum Gruppen verbandstag fanden in der Ortsgruppe Nürnberg-Fürth am Donnerstag, den 20. Oktober statt und ergaben folgendes Resultat: Delegierte: 1. Dr. Geßner, 2. Dr. Mayer, 3. Fritz Vorhaus, 4. Hermann Messinger, 5. Zahnarzt Singer, 6. Emil Oberndorfer, 7. Leopold Birnbaum, 8. Alfred Bonne, 9. Dr. Liebstädter. Ersatzdelegierte: 1. Fräulein Vorhaus, 2. Max Jacoby, 3. Siegmund Lion, 4. J. Weißenberg, 5. Dr. Katz, 6. Rechtsanwalt Karpf, 7. Dr. Martin Lewin, 8. Fräulein Rose Fisch, 9. Adolf Schuhmann. Es ist damit zu rechnen, daß außer den Gewählten noch eine Anzahl weiterer Gesinnungs- . genossen zum Gruppenverbandstag kommen wird. Satzungen des Zionistischen Gruppenverbandes für Bayern und Württemberg. Wir bringen in dieser Nummer des „Echo“ nochmals das schon in Nr. 41 veröffentlichte vorläufige Statut des Zionistischen Gruppenverbandes für Bayern und Württemberg zur Kenntnis. Aus der an der Spitze abgedruckten Einladung zum Gruppenverbandstag geht hervor, daß dieses Statut Gegenstand der Beratung der Tagung sein dürfte. Änderungsanträge zum Statut sind an den Vorstand des Zionistischen Gruppenverbandes, Nürnberg, Fürtherstr. 87, zu richten. § 1. Die Zionistischen Ortsgruppen, die Ortsgruppen der laut Statut der Zion. Vereinigung für Deutschland anerkannten Föderationen, sowie diejenigen organisierten Zionisten, die nicht Mitglieder einer solchen Gruppe sind, bilden, soweit sie sich innerhalb Bayerns und Württembergs befinden, den Zionistischen Gruppenverband für Bayern und Württemberg. Die organisierten Zionisten, die nicht Mitglieder einer Gruppe sind, werden der nächsten Ortsgruppe zugezählt, die ihnen Gelegenheit zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Pflichten als Mitglieder des Gruppenverbandes zu geben hat. § 2. Der Gruppenverband arbeitet für die Verwirklichung der zionistischen Idee innerhalb Bayerns und Württembergs und steht auf dem Boden des Basler Programms, welches in seinem Hauptsatze lautet: Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina. § 3. Die Organe des Gruppenverbandes sind: I. Die Vorstandschaft, II. der Gruppenverbandstag. § 4. Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus: 1. dem geschäftsführenden Ausschuß, 2. den Vertretern der Gruppen. § 5. Der geschäftsführende Ausschuß besteht aus dem Vorsitzenden und 2 Mitgliedern, die vom Gruppenverbandstag in zwei getrennten Wahlgängen für die Dauer eines Jahres gewählt werden. Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim. Sie kann durch Zuruf vorgenommen werden, wenn sich kein Widerspruch dagegen erhebt. Die Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses sollen am gleichen Orte wohnen. An diesem Orte soll sich auch das Büro des Gruppenverbandes befinden. § 6. Der Vorsitzende vertritt den Gruppenverband; er ist Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er ist berechtigt, zur Ausübung bestimmter Handlungen für den Gruppenverband dritten Personen Vollmacht zu erteilen. Im übrigen verteilt der geschäftsführende Ausschuß die Geschäfte unter sich nach freiem Ermessen. § 7. Die Zionistischen Ortsgruppen mit mehr als 100 Mitgliedern, sowie diejenigen anerkannten Föderationen, die innerhalb Bayerns und Württembergs mehr als 50 Mitglieder haben, entsenden je einen Vertreter in die Vorstandschaft, den sie dem Gruppenverbandstag unter gleichzeitiger Benennung eines Stellvertreters zu präsentieren haben. I Dentist H. ULLHANN München, Baaderplatz 1/1, Tel. 25904 Spezialität: Laboratorium für feine Zahntechnik L. Kielleuthner kgl. bayer. Hoflieferant 43 Maximilianstrasse 43!) I 5 0 Bekanntes Haus für erstklassige Herrenbekleidung nach Mass Nr. 43 Das Jüdische Echo 551’ Es sollen jährlich wenigstens 2 Vollsitzungen des Vorstandes stattfinden. § 8. Die Vorstandschaft hat das Recht, Personen unter Übertragung eines bestimmten Aufgabenkreises zu kooptieren. Die Kooptierten haben bei Sitzungen der Vorstandschaft nur im Rahmen ihres Aufgabenkreises Sitz und Stimme. § 9. Der Gruppenverbandstag ist alljährlich durch den Vorsitzenden einzuberufen. Die Einberufung erfolgt spätestens 3 Wochen vorher durch Bekanntmachung in der „Jüdischen Rundschau“ und Im „Jüdischen Echo“ unter Angabe der Tagesordnung. § 10. Sitz und Stimme auf dem Gruppenverbandstag haben: 1. die Milglieder der Vorstandschaft, 2. ein Beauftragter der Zionistischen Vereinigung für Deutschland, 3. die gewählten Vertreter der Gruppen. Jede Gruppe kann mindestens einen Vertreter für den Gruppenverbandstag wählen. In Gruppen mit mehr als 25 Mitgliedern kann für je 25 Mitglieder ein Vertreter gewählt werden. Die Vertreter können mehrere Stimmen, jedoch nicht mehr als drei, iin sich vereinigen. In Ortsgruppen mit mehr als 200 Mitgliedern kann die Wahl der Vertreter im Wege der Verhältniswahl erfolgen. § 11. Die Aufgaben des Gruppenverbandes sind: Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes, Entlastung der Vorstandschaft, Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses und Entgegennahme der Präsentation der von den Gruppen zu entsendenden Mitglieder der Vorstandschaft, Bestimmung der zu leistenden politischen Arbeit und Vorzeichnung der hiebei einzuhialtenden Richtlinien, Erledigung von Anträgen. § 12. Auf Beschluß der Vorstandschaft oder auf Antrag von mindestens drei Gruppen ist ein außerordentlicher Gruppenverbandstag einzuberufen, Für diesen gelten die Bestimmungen für den ordentlichen Gruppenverbandstag sinngemäß. § 13. Zur Deckung der Ausgaben des Gruppenverbandes haben die Gruppen für jedes ihrer Mitglieder und für die ihnen zugezählten Zionisten (§ 1 Abs. 2) einen jährlichen Beitrag von 15 Mk. zu entrichten. Die Zahlung dieses Beitrages ist Voraussetzung für die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte. § 14. Satzungsänderungen können vom Gruppenverbandstag nur mit zwei Drittel Majorität beschlossen werden. § 15. Die Auflösung des Gruppenverbandes kann vom Gruppenverbandstag nur mit zwei Drittel Majorität beschlossen werden und nur mit Zustimmung der Zionistischen Vereinigung für Deutschland erfolgen. Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen des Gruppenverbandes an die Zionistische Vereinigung für Deutschland. § 16. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.. Gemeinden-u.Vereins-Sch© Bibliothek und Lesesaal der jüdischen Gemeinde München wurde am 20. Oktober durch einen feierlichen Akt durch den Vorstand der Gemeinde eröffnet. Wir werden darüber in unserer nächsten Nummer einen ausführlichen Bericht über die eindrucksvolle Feier bringen. Der Lesesaal ist geöffnet Sonntag von 10 bis 12 Uhr. Montag bis Donnerstag von 9—12 und 2—7 Uhr, Freitag von 9—12 und 2—4 Uhr, Samstag von 2—6 Uhr. Von Anfang November wird ferner am Freitag der Lesesaal nach dem Hauptgottesdienst bis abends 10 Uhr geöffnet sein. Blau-Weiß München. Samstag 6 Uhr Besprechung des Wochenabschnitts. Teilnehmer auch aus anderen Jugendorganisationen willkommen 1 Winterprogramm der Zionistischen Ortsgruppe Nürnberg-Fürth. Am 1. und 3. Donnerstag eines jeden Monats finden im grünen Zimmer des Hotels Deutscher Hof gesellige Zusammenkünfte statt, die mit einem Preßreferat, einem kleinen Vortrag oder Vorlesungen aus der jüdischen Literatur eingeleitet werden. Gäste (Nichtzionisten und nicht ortsansässige Zionisten) herzlich willkommen. Der Palästinazyklus der Ortsgruppe beginnt am 24. November im kleinen Saal des Luitpoldhauses. Eintritt für den ganzen Zyklus Mk. 20.—, pro Vortrag Mk. 4.—, für Jugendliche Mk. 15.—, bezw. Mk. 3.—. T?auThallmcner München Thßatinßvfar.lQ. 6mn&(~rfasGr