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Das jüdische Echo · 1921-12-30 · 52 (30.12.1921) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
8 (1921)
Issue
52 (30.12.1921)
Article
Original - Ungeschnitten
Date
1921-12-30
Page
[Seite] (sequence 22)
Language
German
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54S Das Jüdische Echo Nr. 43 Der werdende Staat. Betrachtungen zum Gruppenverbandstag. Seit das Reich der Makkabäer zerbrach, haben wir gründlich aufgehört, uns als „Staatsvolk“ zu fühlen. Ein Volk freilich blieben wir durch alle Jahrhunderte des Galuth; dieselbe Sprache, dieselben Gebete, dasselbe Gesetz waren allenthalben und allezeit den Juden heilig. Und doch vermochte die Verbundenheit und Gebundenheit der Verbannung uns nicht zur Tat zu einen; wir waren und blieben Einzelne in einer übermächtigen, uns feindlichen Welt und wurden es immer mehr. Denn es fehlte der jüdischen Gesamtheit das große Ziel, die zwingende Aufgabe, die allen verbindlich ist und dem Einzelnen Platz und Wert in der Gemeinschaft bestimmt. Da kam der Zionismus und wandelte die untätige Zionsliebe des Juden zum tätigen Zionswilllen des jüdischen Volkes. Die eben noch in ihrer „Jüdischkeit“ oder „Entjudung“ Vereinzelten schufen sich die zionistische Organisation als machtvollen Ausdruck gemeinschaftlichen Strebens, fanden sich in ihr zusammen über alle Grenzen der Kulturen, der Länder, der Anschauungen hinweg. Das Individuum ward nicht beraubt; ülirn blieb, was immer ihm gehört: Religion und Weltanschauung, menschliche Eigenart, kulturelle, geistige, soziale Einstellung. Aber all das schwächte nicht die Zielstrebigkeit und Kraft der Gemeinschaft; ja sie ward dadurch reicher, widerstandsfähiger, elastischer — mehr als eine Partei und stärker als die Fülle der Einzelnen, der Gruppierungen und Einrichtungen, die sie in sich schließt. — Felix Rosenblüth hat in der Tat Recht, als er zur Begrüßung Nachum Sokolows ih Berlin sagte: „Man hat dem jüdischen Volke die inneren Fähigkeiten abgesprochen, wieder ein nationales Gemeinwesen mit staatlich-sozialer Gliederung aufzubauen. Man hat bei uns jene sozialen Tugenden verneint, die eben erst aus einer zusammenhanglosen Masse von Menschen ein organisch verbundenes Volk machen. Wenn an diesem Vorwurf etwas richtig gewesen sein sollte, so können wir sagen, daß auch hier das Wort Theodor Herzls zutrifft, daß schon das Wandern auf dem Wege zum Ziel uns zu neuen, zu besseren Menschen gemacht hat. Wir haben alle schon oft erlebt, daß der Zionismus mit jener wunderbaren Kraft der Antizipation das Wunder einer inneren Wandlung an uns vollzogen hat, daß wir gelernt haben, uns ideell im vorhinein als Bürger unseres werdenden Gemeinwesens zu empfinden, das heißt, als Menschen mit der Verantwortlichkeit und den Pflichten des einzelnen gegenüber der höheren Ordnung der Gemeinschaft. Es ist in diesem Jahrzehnt der Arbeit des politischen Zionismus in der Tat so etwas wie ein zionistisches Staatsvolk entstanden, ein Vortrupp des werdenden Palästinastaatsvolkes, eine Gemeinschaft mit eigentümlichen Kriterien ff. Herrenschneiderei Reiche Stoff-Auswahl Ermäßigte Preise Mode 1. Brann* Cie., MOncheo Rtuhauserstr. I5/|, g?gan- Okar der altan Akadaml» der Ordnung und Gliederung, die sich beispielsweise iim Ziloniistenkongreß eine parlamentarische Körperschaft mit eigenartiger gesetzgeberischer Kraft geschaffen hat.“ Erst eine solche Betrachtung wird der zionistischen Organisation in ihrer ganzen Bedeutung gerecht Man hat früher einmal von dem Gegensatz zwischen Organisation und Bewegung gesprochen, in manchen Kreisen die Organisation als ein mehr oder minder notwendiges Übel empfunden. Heut wissen wir, daß sie für uns einen tieferen Sinn hat als nur den einer zweckmäßigen Maschine. Besteht „so etwas wiie ein zionistisches Staatsvolk“, so ist die zionistische Organisaion der vorweggenommene zionistische Staat. Unser Bezirk, der Gruppenverband für Bayern und Württemberg, ist eine kleine Provinz, aber doch, eine Provinz dieses „Staates“ und hat als solche wichtige Funktionen politischer, finanzieller, organisatorischer und erzieherischer Art. Der Gruppenveirbandstag soll das Bewußtsein der Verpflichtung aller dem Ganzen gegenüber, das Gefühl der Verbundenheit untereinander wecken und stärken. Sind wir wirklich reif, Glieder eines nationalen Gemeinwesens zu sein, so werden wir das durch die Intensität unseres Wollens, durch das Ausmaß unserer Leistung beweisen. Denn auch von unserer Arbeit hängt der Aufbau Palästinas, die Zukunft unseres Volkes ab. In dieser Erkenntnis werden wir uns auf dem Gruppenverbandstag mit Anträgen zu beschäftigen haben, die eine erhöhte Inanspruchnahme unserer Mitglieder bedeuten. Der Zionismus braucht Menschen und Geld, wir müssen ihm beides geben, Ist die Zahl der Tätigen in unseren Reihen zu gering, so müssen wir suchen, sie zu erhöhen, ist der Zusammenhang innerhalb unseres Verbandes zu schwach, so müssen wir Möglichkeiten schaffen, ihn zu stärken. — Ob wiir die Massenverpflichtung für den Keren Hajessod durchsetzen, ob wir die Zionistensteuer als Pflichtbesteuerung durchführen werden, ob wir Sondergruppen und verstreut wohnende Zionisten unserem Verbände anzugliedern oder ihm eiin endgültiges Statut und die Mittel zu seiner Weiterarbeit zu geben wünschen — es geschieht alles um des einen Zieles willen. Ihm gehört unser ganzes Tun. Das bedeutet freilich kein kritikloses Hinnehmen zionistischer Tatsachen. Wir werden uns freuen, den Vorsitzenden der Zionistischen Vereinigung für Deutschland in unserer Mitte zu sehen und werden uns mit ihm über Ergebnisse und Erfordernisse der zionistischen Arbeit rückhaltlos aussprechen. Wir wollen Kritik, aber fruchtbare und verantwortungsvolle, keine Nörgtelei und kein Geschwätz, das jeden Levanteschmus mit Behagen weiterplappert. Staatsvolk sein heißt sich verantwortlich für den Staat fühlen. Wir wollen als Menschen guten Willens an unsere Arbeit gehen. G—. Anträge des Gruppenverbands- Vorstandes. Zionistensteuer. § 1. Die im Bereich des Zionistischen Gruppcnverbandes für Bayern und Württemberg wohnhaften Zionisten sind verpflichtet, Zionistensteuer zu zahlen. Nr. 43 Das Jüdische Echo 549 § 2. Es werden für die Zionistensteuer Steuer stufen in jährlicher Höhe von Mk. 100.—, Mk. 150.—, Mk. 200.—, Mk. 250.—, Mk. 300.—, Mk. 500,- bis Mk. 1000.— und mehr festgesetzt. Minderbemittelte Jugendliche zahlen eine jährliche Mindeststeuer von Mk. 30.—. Ehefrauen bereits Besteuerter zahlen eine jährliche Mindeststeuer von Mk. 10.—. Die Steuer wird in Vierteijahrsraten erhoben. § 3. Die Einstufung der Besteuerten geschieht in jedem Fall durch besondere Abmachung mit dem dafür bestimmten Beamten der Ortsgruppe bezw. des Gruppenverbandes. Die in § 2 bestimmten Mindestsätze sind bei der Besteuerung zu Grunde zu legen. In besonderen Fällen kann auf Einhebung der Zionistensteuer verzichtet bezw. ein geringerer Betrag als dile Mindeststeuerstufe angesetzt werden. § 4. Die Zionistensteuer kann bei der Berechnung der Maasserbeträge für den Keren Hajessod in Abzug gebracht werden, doch ist hierfür dile Zustimmung der Zentralinstanz des Keren Hajessod in Deutschland erforderlich. Gruppenverbandsbeitrag. § L Die Mitglieder des Zionistischen Gruppenverbandes für Bayern und Württemberg sind laut Statut verpflichtet, Gruppenverbandsbeitrag zu zahlen. § 2. Die Ortsgruppen zahlen pro Kopf ihrer erwachsenen Mitglieder Mk. 10.—, für Ehefrauen und Jugendliche Mk. 5.— Gruppenverbandsbeitrag pro Jahr. § 3. In Gemeinden ohne Ortsgruppe wohnhafte Zionisten haben als Zuschlag zu ihren Abgaben an die Weltorganisation und an die Landesorganisation (Schekel, Landesbeitrag, Zionistensteuer) einen jährlichen Gruppenverbandsbeitrag von Mk. 25.— zu zahlen. Ehefrauen und Jugendliche werden mit jährlich Mk. 10.— angesetzt. Der Kassenwart des Gruppenverbandes ist berechtigt, von Fall zu Fall besondere Abmachungen zu treffen. Eingliederung der Sondergruppen. Die SondergTuppen im Bereich des Zionistischen Gruppenverbandes für Bayern und Württemberg müssen der Zionistischen Ortsgruppe ihrer Gemeinde als korporative Mitglieder angehören. Das Recht der Mitglieder der Sondergruppen, den Ortsgruppen persönlich als Mitglieder anzugehören, bleibt unberührt. Die Sondergruppen haben sich an der Finanzierung ihrer Ortsgruppen zu beteiligen. Die besonderen Bedingungen sind von Fall zu Fall zu vereinbaren. Presse. § 1. Die Mitglieder des Zionistischen Gruppenverbandes für Bayern und Württemberg sind verpflichtet, die „Jüdische Rundschau“ zu abonnieren. § 2. Ortsgruppenmitglieder erhalten die Zeitung im Sammelabonnement ihrer Ortsgruppe. In Gemeinden ohne Ortsgruppe wohnhafte Zionisten erhalten die Zeitung im Sammelabonnement des Gruppenverbandes. § 3. Das „Jüdische Echo“ ist das offizielle Organ des zionistischen Gruppenverbandes. Alle Mitglieder werden aufgefordert, es zu bestellen und für seine Weiterverbreitung Sorge zu tragen. Resolutionen zur Gemeindepolitik, zur Keren Hajessoö-Aktion und zu anderen Fragen der zionistischen Arbeit sind in Vorbereitung und werden dem Gruppenverbandstag vorliegen. Antrag des Herrn Rabbiner Dr. Schlesinger betr. zionistische Erziehung. Ich stelle den Antrag, daß der am 6. November in München stattfindende Zionistische Gruppenverbandstag für Bayern und Württemberg beschließen möge: Um den allen Zentren zionistischen Lebens entlegenen Zionisten Bayerns und Württembergs die Möglichkeit einer intensiven zionistischen Gesinnungspflege und einer gründlichen Kenntnis der zionistischen Fragen und Aufgaben zu bieten, soll alljährlich wenigstens einmal ein 3—5tägi.ger volkstümlicher zionistischer Lehrkurs (zionistischer Volkshochschulkurs) abgehalten werden. Die im einzelnen. für die Teilnehmer wahlfreien Vorlesungen, Übungen, Aussprachen und Vorträge sollen behandeln: 1. hebräische Literatur und Sprache, 2. Erez Israel und sein Aufbau, 3. Theorie und Geschichte des Zionismus, 4. Fragen der zionistischen Politik und Propaganda. Alle Einzelheiten der Ausführung des Planes bleiben dem Vorstande des Gruppenverbandes überlassen. KREII-UCKO DAS HAU SI%i%fcfck_W%l%^THEATINERSTR.16 TELEFON 27831—32 BIETET BESONDERE PREISVORTEILE IN: KLEIDERSTOFFEN - SAMT UND SEIDE DAMEN- UND JUNGMÄDCHEN-KONFEKTION TEPPICHEN-GARDINEN-DECKEN

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