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Das jüdische Echo · 1921-09-09 · 36 (9.9.1921) · p. Seite 450

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
8 (1921)
Issue
36 (9.9.1921)
Date
1921-09-09
Page
Seite 450 (sequence 12)
Language
German
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450 Das Jüdische Echo Nr. 00 Thesen der Wiener Vorkonferenz zum XII. Zionistenkongreß. I. Leitung der zionistischen Organisation. 1. Das Aktionskomitee ist die Leitung der zionistischen Organisation. Es besteht aus 25—30 Mitgliedern. 2. Das Aktionskomitee betraut aus seiner Miftte mit der Durchführung seiner Beschlüsse eine Exekutive mit dem Sitz in London und in Palästina. 3. Das Präsidium des Aktionskomitees ist dreigliederig (ein Amerikaner) und wird vom Kongreß gewählt. 4. Das Aktionskomitee tagt regelmäßig jeden dritten Monat. Im Bedarfsfall oder über Verlangen eines Drittels seiner Mitglieder ist es auch außer dieser Zeit sofort einzuberufen. Zur Beschlußfähigkeit ist die Anwesenheit der Hälfte seiner Mitglieder erforderlich. 5. Zur Durchführung der wirtschaftlich-kolonisatorischen Arbeiten der zionistischen Organisation in Palästina setzt das Aktionskomitee dortselbst ein Amt ein und betraut mit dessen Leitung ein Mitglied des Aktionskomitees. II. Institutionen. 6. Das Aktionskomitee bestimmt die Prinzipien, nach denen die zionistischen Institutionen (Jüdischer Nationalfonds, Jewish Colonial Trust) zu führen sind, beziehungsweise nach denen die Vertreter der zionistischen Organisationen in einzelnen Institutionen zu wirken haben. 7. Die Vorsitzenden der Direktorien des Nationalfonds und der Kolonialbank müssen der Exekutive angehören. 8. Die Bestimmung darüber, welche Aktionskomiteemitglieder mit der Inhaberschaft der Foundersbares der Jewish Colonial Trust betraut und als Genossenschafter des Jüdischen Nationalfonds designiert werden, trifft der Kongreß über Vorschlag der Permanenzkommission. III. Zentralkomitee und Kongreß. 9. Das Zentralkomitee der zionistischen Weltorganisation besteht aus 100 Mitgliedern, welche über Vorschlag der Landsmannschaften (Föderationen) vom Kongreß gewählt werden, jedoch können dieselben von den Landsmannschaften (Föderationen) jederzeit zurückgezogen und durch andere ersetzt werden. Die Aktionskomiteemitglieder haben das passive Wahlrecht zum Zentralkomitee. Die Obliegenheiten und Rechte des Zentralkomitees bleiben die gleichen wie bisher. 10. Der Kongreß tagt alle zwei Jahre. IV. Permanenzkommission und Sonstiges. 11. Die Permanenzkommission wird derart gebildet, daß die einzelnen Landsmannschaften (Föderationen) für je zehn Kongreßdelegierte ein Mitglied, für einen Überschuß von sechs Kongreßdelegierten ein weiteres Mitglied in die Permanenzkommission entsenden. Landsmannschaften (Föderationen) mit sechs bis zehn Delegierten entsenden ein Mitglied in die Permanenzkommission, kleinere Landsmannschaften (Föderationen) müssen zusammengelegt werden. Andere als so gewählte Mitglieder der Permanenzkommission (Virilisten) gibt es nicht. 12. Sämtliche Anträge und Resolutionen können dem Plenum des Kongresses vorgelegt werden, wenn sie die Permanenzkommission passiert haben. 13. Die Leitungsfrage ist sofort bei Beginn des Kongresses in Angriff zu nehmen. Die Wahl der neuen Leitung hat zeitgerecht, keineswegs aber erst in letzter Stunde zu erfolgen. Sir Herbert Samuels Bericht über Palästina. London, 4. September. Wie bereits gemeldet, veröffentlichte die englische Regierung ein „Weißbuch“, das den Bericht Sir Herbert Samuels über die Verwaltungsperiode in Palästina vom Juli 1920 bis Juni 1921 enthält. Nach einer allgemeinem Schilderung der Verhältnisse im Lande geht der Bericht zur Behandlung der Einzelfragen über. Die hebräische Sprache — wird dort ausgeführt—■ die, mit Ausnahme für rituelle Zwecke, Jahrhunderte lang eine tote Sprache war, lebte wiederum als Muttersprache der palästinensischen Bevölkerung auf. Hebräisch sei jetzt die Sprache, die fast von der ganzen jüdischen Bevölkerung im Lande gesprochen wird. Die Haituner der Araber. Anknüpfend . an die Balfour-Deklaration und nach einer Erklärung der Ziele der britischen Regierung weist der Bericht auf die Befürchtungen hin, die. von Agitatoren genährt, sich im Zusammenhang mit der Balfour-Deklaration eines Teiles der arabischen Bevölkerung bemächtigten. Individuen und Gruppen in- und außerhalb Palästinas, die daran ein Interesse hatten, der Palästina-Verwaltung Schwierigkeiten zu verursachen, haben diese Agitation gestützt. Viele gebildete und aufgeklärte Männer unter den Arabern nahmen jedoch an diesem Antagonismus keinen Anteil. Sie erkannten das illusorische dieser Befürchtungen. Sie begriffen, daß Zusammenarbeit mit den Juden das beste, vielleicht auch das einzige Mittel sei, das Gedeihen Palästinas zu fördern, ein Gedeihen, das den Arabern nur Nutzen bringen könnte. Die britische Politik bezweckt die Befriedigung der legitimen Aspirationen der jüdischen Rasse der ganzen Welt in Bezug auf Palästina in Vereinigung mit einem vollen Schutz der Rechte der existierenden Bevölkerung. Sir Samuel spricht in seinem Bericht die Überzeugung aus, daß die Mittel zur Durchführung dieser Kombination gefunden werden können. Der Zionismus, der praktisch sei, sei derjenige Zionismus, welcher die wesentliche Bedingung erfüllt. Es sei klar, daß die Mandatsmacht die Pflicht habe, den Wohlstand der arabischen Bevölkerung in derselben Weise zu fördern, als ob es weder eine zionistische Frage noch eine Balfour-Erklärung gäbe. In dieser Politik gäbe es keine Inkompatibilität mit vernünftigen zionistischen Ansprüchen. Das Wachstum des jüdischen Einflusses müsse Hand hi Hand mit dem Fortschritte der Araber schreiten, sonst würde der Zionismus eines seiner Hauptziele einbüßen. Die Unzufriedenheit der Araber würde die Juden diskreditieren, wodurch der moralische Einfluß des Zionismus schwer gefährdet wäre. Gleichzeitig müssen aber die hehren

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