Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- 17 (29.4.1921)
- Date
- 1921-04-29
- Page
- Seite 213 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Jüdische Echo Nummer 17 29. Äpril 1921 8. Jahrgang Polizei und Palästinawanderer. Die Polizeidirektion München, die der Fremdenkontrolle bekanntlich ihr stärkstes Augenmerk zuwendet, hat herausgefunden, daß die Zahl der Bayern berührenden Palästinawanderer in bemerkenswerter Weise zunimmt, und findet bei ihrem freundlichen Interesse für die jüdischen Auswanderer überhaupt, daß es geeignet wäre, möglichst alle Juden (die Ausländer schon natürlich) nach Palästina zu bringen und das möglichst bald. Es wäre ein kaum aussichtsreiches Bemühen der Münchner Polizei, das Wesen und die Entwicklung der Palästina-Siedelung klar zu machen. Man kann wohl auch kaum von ihr ein Verständnis für dieselbe verlangen. Immerhin kann auch die Polizei verstehen, daß die von ihr so sorgfältig kontrollierten Palästinawanderer eine Auslese des moralisch besten Menschenmaterials darstellt, wie es im heutigen Europa bei allen Völkern nicht allzu zahlreich anzutreffen ist. Die Chaluzim, die Palästinapioniere, die ihre ganze Existenz für das Werden des neuen jüdischen Gemeinwesens einzusetzen und nötigenfalls zu opfern sich anschicken, sind der Stolz und die Hoffnung des jüdischen Volkes und Menschen der gleichen Energie und des gleichen Idealismus könnten der Stolz eines jeden Volkes sein. Wie behandelt nun die Münchner Polizei diese Auslese der menschlich Besten? Sie werden je nach Meinung des Polizeiorganes, das sie bei einer Kontrolle der Bahn oder der Gasthöfe trifft, verschieden behandelt, fast nie glimpflich. Entweder werden sie, wie es kürzlich geschehen ist, während der ganz unvermeidbaren Aufenthaltszeit von der Ankunft bis zum Abgang des Anschlußzuges auf dem Bahnhof polizeilich überwacht wie Verbrecher oder, wie es in einem anderen Fall vorkam, werden sie im Gasthof verhaftet und zur Polizei transportiert, wenn sie die jedem durchreisenden Fremden bewilligte 24stündige Aufenthaltszeit um einige Stunden überschreiten, wohlgemerkt, obgleich sie im Augenblick der Verhaftung reisefertig sind, sich im Begriffe befinden, zur Bahn zu gehen und die gelösten Fahrkarten besitzen. Die beiden Beispiele ließen sich beliebig vermehren. Wir haben mit einer wachsenden Zahl von Palästinadurchwanderern zu rechnen. Es wird nicht gut möglich sein, den großen europäischen Verkehrsweg, der nun einmal München auf der Fahrt von Nordeuropa nach Triest, dem Hauptauswanderungshafen für Palästina, berührt, anders zu legen und München vom europäischen Durchgangsverkehr zu befreien, obwohl dies vielleicht im Sinne der Polizeidirektion München läge. Will ein Ausländer, bevor er Europa verläßt, sich in der letzten großen Stadt, die er berührt, kurze Zeit aufhalten, Einkäufe machen, oder hat er gar den anmaßenden Anspruch, sich nach einer langen Bahnfahrt auszuruhen, dann muß er für einen mehr als 24stündigen Aufenthalt eine polizeiliche Bewilligung erbitten und dafür Mk. 100 bezahlen. Im allgemeinen Leben würde man für einen solchen Preis harte Ausdrücke wählen und ein Privater, der für eine Leistung, für die hier 100 Mark verlangt werden, einen solchen Preis fordern würde, müßte wohl riskieren, mit den Strafbehörden in Konflikt zu geraten. Die Münchner Polizei darf von jemand, der statt einer zwei Nächte hier bleiben will, für die Aufenthaltsbewilligung in der Stadt 100 Mark fordern. Es ist klar, daß niemand diesen Betrag gerne bezahlen wird und daß man versuchen wird, diese unbillige und unsinnige Bestimmung zu umgehen. Es ist klar, daß die Polizei dadurch selbst verursacht, daß die behördlichen Vorschriften umgangen werden, daß Meldungen unterbleiben, kurzum, daß das Gegenteil eines ordnungsgemäßen kontrollierten und kontrollierbaren Fremdenverkehrs einsetzt. Die Polizeidirektion München erweist damit sich selbst, der Stadt und den durchreisenden Fremden wahrlich einen schlechten Dienst. Wir zweifeln nicht daran, daß diie gleiche schlimme Wirkung, von der wir sprechen, sich bei allen Fremden zeigen wird. Es handelt sich aber hier doch noch üin etwas besonderes: In Palästina ist ein neues Gemeinwesen im Entstehen, auf das die Augen der Welt gerichtet sind, ein Gemeinwesen, das nach dem Willen derer, die es aufbauen sollen, fern gehalten werden soll von den politischen Kämpfen und Ränken, die Europa krank gemacht haben, das aufgebaut werden soll auf dem Grundsatz einer höheren wirtschaftlichen Gerechtigkeit, als sie die europäische Wirtschaft kennt das mit einem Worte besser und schöner werden soll, als das alte, kranke Europa. Es wird aufgebaut von Menschen, die getragen sind von einem hohen Idealismus, die aus allen Ländern der Welt kommen und die deshalb im Stande sein können, dort eine Gemeinschaft zu bilden, die nicht etwas Völkertrennendes, sondern Völkerverbindendes hat. Ein nennenswerter Teil dieser Palästinapioniere berührt Bayern und München bei seiner Ausreise. Es besteht die Möglichkeit, ihnen bei einigermaßen loyaler und verständiger Handhabung der bestehenden Vorschriften der Fremdenpolizei die Formalitäten so zu erleichtern, daß sie nicht besonders unangenehme Eindrücke von München mitnehmen müssen. Hat Deutschland es so wenig nötig, auf die Sympathien in der Welt zu achten, daß es diese kleine, aber nicht belanglose Gelegenheit, sich Sympathien zu schaffen, derart verscherzt? Daß dafür gesorgt werden muß, daß die Palästinawanderer keine andere Erinnerung von München und damit vielleicht von Deutschland mitnehmen können, als die an eine unnötig harte Polizeihand? Ist es nötig, daß die Polizeidirektion München dafür sorgt, daß in Palästina haßerfüllte Erinnerungen an Bayern und Deutschland vorherrschen? Vielleicht Versucht die Münchner Polizeidirektion, diese Angelegenheit einmal auch von diesem Gesichtspunkt aus zu betrachten. Vielleicht kommt sie auf den Gedanken, daß auch eine Polizei die menschlichen und politischen Beziehungen der Völker zu berücksichtigen hat. Es würde für alle Beteiligten, nicht zuletzt für die Stadt München ein Gewinn sein, wenn die Polizei Erleichterungen eintreten ließe, die nicht im mindesten die Genauigkeit der Fremdenkontrolle zu schädigen brauchen, sondern im Gegenteil dem Fremden eine ganz genaue Befolgung der Vorschriften ermöglichten.