Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- 6 (9.2.1921)
- Date
- 1921-02-09
- Page
- Seite 71 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Jüdische Echo Nummer 6_ 9. Februar 1921 8. Jahrgang Die Liquidatoren des Judentums. Liberales Echo und das „Jüdische Echo“. Die unverkennbar fortschreitende Auflösung des deutschen Judentums ist bisher dem jüdischen Bewußtsein zu sehr als ein die Individuen und das Privatleben betreffender Vorgang bewußt geworden: Taufen, Mischehen, Kinderzahlbeschränkung, Ehelosigkeit usw. sind als Symptome des Untergangs der deutschen Juden festgestellt worden. Es ist aber eines der bezeichnendsten Symptome des Auflösungsprozesses, daß er sich besondere Organe schafft, Träger des UntergangSgedankens, die sich verantwortlich dafür fühlen, daß sich die Auflösung als gesellschaftlicher Vorgang ungestört und als ein langsames Hinübergleiten in die nichtjüdische Welt vollziehe. In den jüdischen Kehilloth findet diese bewußte Liquidation Organe des jüdischen Gemeinschaftslebens vor. Macht über diese Organe bekommen heißt Einfluß auf die Entwicklung des jüdischen Lebens in Deutschland überhaupt bekommen. Ringen um diesen Einfluß ist der tiefere Sinn alles Kampfes zwischen Majorität und Minorität in den Gemeindestuben, der eigentliche Sinn jedes gemeindlichen Wahlkampfes. Daß die Theorie und die Praxis der gemeindlichen Liquidationspolitik bisher der jüdischen Öffentlichkeit so wenig bewußt geworden ist, ist kein Zufall; es gehört mit zum System dieser Politik der korrekten Auflösung, möglichst wenig von sich reden zu machen, im Stillen echolos zu wirken, keine Veröffentlichung der eigenen Wirksamkeit zu wollen, deren spezifisches Wesen ja das Stattfinden unter Ausschluß der Öffentlichkeit und die möglichste Enthaltung von jedem positiven Tun ist, deren unhörbares Echo die Gleichgültigkeit der Majorität der deutschen Judenheit ist. So fühlen denn auch unsere Münchener Liquidatoren sowie die der übrigen bayerischen Großgemeinden kein Bedürfnis, durch die einzige jüdische Zeitung Münchens den Wählern Rechenschaft zu (geben über das, was sie getan haben, und einen Plan dessen, was sie künftig tun wollen, zu entwickeln. Aber da die bayerische jüdische Öffentlichkeit angesichts der bevorstehenden Wahlen ein Bedürfnis nach Rechenschafts- und Programmbekanntgabe hat, jedenfalls nach Meinung der Redaktion dieser Blätter haben muß, wenn die bayerische, speziell die Münchener Judenheit überhaupt Anspruch erheben will, für politisch mündig, also für wahlfähig zu gelten, so hält die Redaktion es für ihre Pflicht, durch einen ihrer Mitarbeiter der Wählerschaft, der sie das Programm der jüdischen Volkspartei, der politischen Organisation der positiven und aufbauenden Richtungen, schon mitgeteilt hat, nun auch Theorie und Praxis der Liquidationspolitiker und damit zugleich des hinter ihnen stehenden „Vereins für die liberalen Interessen des Judentums“, darzulegen. Die liberale „Kehilloh“. Es gibt Schwärmer, die die Kehilloth noch heute als die Zellen betrachten, aus denen sich das gesamtjüdische Leben aufbaut. Liquidatorenideologie weiß es besser. Für sie gibt es nur „Kehilloth i. L.“ Jüdischer Gemeindevater sein heißt verantwortlich sein dafür, daß dieses bei der zähen Art der jüdischen Menschen nur langsam versterbende jüdische Leben mit seinen absonderlichen Gebräuchen, dieses verwickelte Leben, das so viele heikle Beziehungen zur Umwelt mit sich bringt, sich anständig, korrekt unanstößig abwickelt, möglichst wenig von sich reden macht und mählich in das Leben der Umwelt hinübergleitet. Dieses Programm bedeutet also nicht Aufbau, sondern Abbau des Judentums. Das juristische Wesen jeder Liquidation ist: strenge Enthaltung von allen produktiven Maßnahmen, Abschaffen und nicht Schaffen, Aufrechterhaltung der korporativen Institutionen nur, um jähen Zusammenbruch und Skandal zu vermeiden. Nur zu derartiger Abwicklung sind positive Maßnahmen und Geldaufwendungen gestattet. Im Zweifel fällt die Entscheidung darüber, ob neue Maßnahmen wirtschaftlicher oder kultureller Art zu treffen sind oder nicht, ob alte Einrichtungen zu pflegen oder nicht zu pflegen sind, negativ aus. So baut man ab am Gebetbuch und am Gottesdienst, entschlägt sich der Behandlung neuauftauchender Probleme; die Abwicklungs- und Abschaffungstendenz ist die Auslegungsmaxime der Gemeindesatzungen. Jegliches jüdische Gesamtinteresse wird zunächst nur als ein Zuständigkeitsproblem, nicht als materielles Problem erwogen. Es ist Pflicht liberaler Gemeindeväter, die Unzuständigkeit jeweils einwandfrei zu begründen. Die Fragen, die zu lösen sind, werden mithin den Liquidatoren zunächst als juristische Fragen bewußt. Der ist von vornherein geeigneter Liquidator, der ein guter Jurist ist. Die juristische Staatsprüfung bestanden zu haben, ist zugleich Befähigungsnachweis für die Würde eines jüdischen Gemeindevaters — es haben aber auch schon nicht juristisch vorgebildete Väter sich zu anerkennenswerter Meisterschaft im Liquidationsrecht heraufgearbeitet — keineswegs aber braucht ein solcher Liquidator von jüdischen Dingen etwas zu verstehen. Vielmehr: je mehr er davon weiß, desto größer ist die Gefahr, daß er sich für die Pflege dieser Dinge auch interessiert und Gefühle an Dinge heranträgt, die der nüchternsten, ja gefühllosesten Behandlung bedürftig sind. So kommen wir zu der Feststellung eines weiteren Gattungsmerkmals: der Liquidator braucht nicht hebräisch tesen zu können, geschweige daß er das hebräische Schrilttum kennen müßte, er braucht nicht den Gottesdienst zu besuchen oder in seinem Privatleben irgendwelche jüdischen Gebräuche zu beobachten, braucht nicht den Schabbos zu halten, nicht seine Kinder jüdisch zu erziehen. Jüdischer Parnes kann werden, auch wer seine Kinder nicht beschneiden läßt und sie vom jüdischen Religions-