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Das jüdische Echo · 1921-01-28 · 4 (28.1.1921) · p. Seite 48

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
8 (1921)
Issue
4 (28.1.1921)
Date
1921-01-28
Page
Seite 48 (sequence 4)
Language
German
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48 Das JQdlsche Echo Nr. 4 „ihre mehrfachen Eingaben haben mich in Verbindung mit einem Gesuch des Vorstandes der hiesigen Jüdischen Gemeinde vom 10. Sept. 19 und unter Berücksichtigung früherer Anregungen des deutsch-israelitischen Gemeindebundes und des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde zu Berlin veranlaßt, den bisher hier hinsichtlich der Auslegung des § 41 des Gesetzes betreffend die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 eingenommenen Standpunkt einer Nachprüfung zu unterziehen. Diese hat ergeben, daß Entstehungsgeschichte und Wortlaut des genannten Paragraphen einer Auslegung nicht im Wege stehen, wonach weder die Tatsache der Veranlagung zu Gemeindeabgaben noch eine bestimmte Aufenthaltsdauer innerhalb des Synagogenbezirks vom Gesetzgeber als Voraussetzungen für das Wahlrecht aufgestellt werden sollten. Da überdies eine solche Auslegung in gleicher Weise dem heutigen Rechtsempfinden und dem sozialen Geiste der alten jüdischen Gesetzgebung entspricht, und auch geeignet ist, alle Härten zu beseitigen, die sich aus der bisherigen Auffassung hinsichtlich des Wahlrechts der Kriegsteilnehmer und derjenigen Personen ergeben, die infolge des unglücklichen Kriegsausganges aus den besetzten oder abzutretenden Gebieten ihren Wohnsitz nach andern preußischen Gemeinden zu verlegen gezwungen sind, habe ich mich veranlaßt gesehen, den bisher hier eingenommenen Standpunkt aufzugeben.“ Wir stellen demgemäß fest: Die preußische Regierung erklärt, daß ihre frühere Rechtsauffassung, wonach auf Grund des § 41 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 den ausländischen Israeliten das passive Wahlrecht nicht einzuräumen sei, im Hinblick auf das „heutige Rechtsempfinden und den sozialen Geist der alten jüdischen Gesetzgebung“ nicht aufrecht erhalten bleiben kann und die liberalen Juden Münchens verweigern in ihrer neuen Verfassung dieses Wahlrecht ihren eigenen nicht im Reiche eingebürgerten religiösen Glaubensgenossen auch dann, wenn dieselben vielleicht schon 20 Jahre hier ansässig oder in München geboren sind. Wir unsererseits haben diesem Widerspruch zwischen preußischer Regierung und jüdischem Liberalismus in München nichts hinzuzufügen. S. F. München in auswärtiger Beleuchtung. In der „Frankfurter Neuen jüdischen Presse“ findet sich ein Münchner Brief, dem wir folgende Stelle entnehmen: Auch in der jüdischen Welt erfreut sich Isar- Athen einer Sonderstellung; diese prägt sich besonders in den Verhältnissen der Gemeinde aus. Münchens Judenheit ist inder Mehrheit ihrer Verwaltung sogenannt „liberal“, aber beileibe nicht in wirklich demokratischem Sinne. Während die Judenheit in der Welt bestrebt ist, Gegensätze im Innern auszugleichen, um eine geschlossene Einheit nach außen zu bilden, werden in München solche Gegensätze in verschärftem Maße gefördert. Das neue Gemeindestatut in Frankfurt a. Main kennt zwischen aktivem und passivem Wahlrecht keinen ..Unterschied, läßt Ausländer zu allen jüdischen Ämtern zu, — München spricht Ausländern das passive Wahlrecht ab. Der Zentralverein in München weist, weitgehendste Versöhnungsversuche der Zionisten schroff ab und behält sich allein das Recht zur Bekämpfung des Antisemitismus vor. Und wie bekämpft nun München den Antisemitismus? Man höre und staune! Man gibt dem Antisemitismus amtliche jüdische Annoncen! (bezw. den mit demselben liebäugelnden Blättern. Red. d. J. E.) Diese Woche erschien die Anzeige der israelitischen Kultusverwaltung in München, welche die Vornahme von Neuwahlen zur Kenntnis brachte. Diese Annonce erschien nun in Nr. 22 vom Samstag, den 15. Jan., des „Bayer. Kurier s“, des offiziellen Organs der Bayer. Volkspartei. Wer dies Blatt liest, der weiß auch, daß hier nicht selten antisemitische Tendenz vorherrscht und diese Tendenz oft genug deutlich hervorgehoben wird. Wie kann eine jüdische Verwaltung das Geld jüdischer Steuerzahler so verwenden? Nebenbei sei bemerkt, daß dies speziell katholische Blatt keine paar Dutzend jüdische Abonnenten zählt. Wozu diese — man verzeihe uns den Ausdruck — Entmannung? Man kann ruhig sagen, eine solche Handlungsweise straft die Worte Akibas Lügen. Aber der Opposition zur derzeitigen Verwaltung; kann man Glück wünschen, denn besseres Material in der Wahlagitation hätten sie sich nicht wünschen können. Die Frage der gaiizischen Flüchtlinge in Wien vor dem Jewish Board oi Deputies. London, 20. Jan. (Jüd. Korr.-Bur.) Der „Jewish Board of Deputies“ beschäftigte sich in seiner letzten Sitzung unter dem Vorsitz L. Rothschilds mit der Frage der jüdisch-galizischen Flüchtlinge in Wien. Zufolge einem Bericht des Sekretärs des Joint Foreign Committee wandte sich ein lokaler Wiener Hilfsverein an das Komitee mit der Anfrage, ob es in Anbetracht der drohenden Ausweisungsgefahr nicht möglich wäre, die in Wien lebenden jüdischen Heimatlosen aus Polen nach dem Westen zu transferieren und einen Teil in England unterzubringen. In Beantwortung dieser M0NCHNER ILLUSTRIERTE WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST UND LEBEN J&NT&WUMMm 1MK80 VERLAG DER,JUCEND'MIÄNCHEN.

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