Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- 4 (28.1.1921)
- Date
- 1921-01-28
- Page
- Seite 47 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Jüdische Echo Nummer 4 28. Januar 1921 8. Jahrgang Der Wahlaufruf der liberalen Juden. In den jüngsten Tagen ist seitens der Neologie an die Mitglieder der hiesigen Gemeinde ein Wahlaufruf versandt worden, der im Hinblick auf die Dürftigkeit seiner positiven Forderungen wie auf seine schroffe Ablehnung des Ausländerwahlrechts und der jüdischen Volksschule unsererseits als ein nach jeder Richtung hin willkommenes Rüstzeug in den bevorstehenden Kämpfen dankbarst begrüßt wird. Wir behalten uns vor, auf dieses denkwürdige Schriftstück in den kommenden Wahlversammlungen noch eingehend zurückzukommen. Für heute möchten wir gegenüber der Priorität, die die Neologie hinsichtlich der Einführung der Verhältniswahl in diesem Wahlaufruf als liberale Errungenschaft für sich in Anspruch nimmt, nur feststellen, daß die Münchner Orthodoxie 15 Jahre hindurch, wie die Protokollbücher der Gemeinde erweisen., vergeblich um die Einführung dieser Verhältniswahl gestritten und gerungen, gebettelt und gequält hat, daß sie weiterhin diese Forderung mit den ausführlichsten und beredtesten Gutachten von Vertretern der Wissenschaft und hervorragenden Kennern der israelitischen Kirchenverfassung in Bayern — wir nennen beispielsweise nur die Namen Geheimrat Heimberger, Piloty, Dyroff, Günther — stützte und ergänzte, und daß auf all diese Anträge und Eingaben der Orthodoxie jedesmal eine entschiedene Ablehnung seitens der liberalen Führer mit der Begründung zuteil wurde, daß ein Wahlmodus, der für politische Wahlen zweckmäßig sein könne, nie und nimmer für kirchliche Wahlen angängig sei. Erst der politische Umsturz der letzten zwei Jahre ließ auch bei unseren liberalen Wortführern die Überzeugung von der Unhaltbarkeit des bisherigen Wahlsystems aufdämmern, erst als alle anderen deutschen Großgemeinden dieses demokratische Wahlsystem in ihren neuen Verfassungen festgelegt hatten, gelangte auch in der Münchener Gemeindestube die noch im Jahre 1914 von einzelnen liberalen Führern auf das schärfste bekämpfte Verhältniswahl zur Einführung. Also ein Patent auf dieses seit Jahr und Tag von uns angestrebte liberale Wahlverfahren kann die Neologie wahrlich nicht anmelden! Was weiterhin die liberale Forderung nach zukünftiger „erhebender Ausgestaltung des Gottesdienstes in Übereinstimmung mit den Lehren der Religion“ betrifft, so sind wir viel zu liberal und tolerant, als daß wir der Neologie ihren Gottesdienst mit Orgelklang, dreijährigem Zyklus, deutschem Gebet und nichtjüdischem Damenchor mißgönnen. Wollen die liberalen Führer, wie sie in ihrem Flugblatt in Aussicht nehmen, diesen ihren Gottesdienst in bisheriger Weise „ausgestalten“, d. h. wollen sie die Zahl der Orgeln, der deutschen Gebete und des nichtjüdischen Chorpersonals verdoppeln oder verdreifachen, so haben wir nicht das Geringste dagegen einzuwenden, wenn wir auch auf Grund der Erfahrungen der letzten 50 Jahre einigen Zweifel in die Behauptung setzen, daß durch diese Art des Gottesdienstes „eine lebhaftere Anteilnahme seitens aller Gemeindeangehörigen, insbesondere auch der Jugend, gesichert wird“. Aber mit allem Nachdruck muß der Behauptung entgegengetreten werden, daß diese Art des Gottesdienstes ausgerechnet „den Lehren unserer Religion“ entspricht. Wie die jüdische Lehre über die bewußte Nachahmung eines nichtjüdischen Kultus in Israels Gotteshäusern denkt, ist jedem Liberalen ebenso geläufig wie die Tatsache, daß die Einführung dieser gottesdienstlichen Reformen unsere Synagogen in den letzten Jahrzehnten entvölkert und die religiöse Teilnahmslosigkeit insbesondere bei der Jugend in erschreckendem Umfang gesteigert hat. Einem im Geiste des Judentums erzogenen wirklichen Liberalen stände die Unverträglichkeit des Münchener Reformgottesdienstes mit den Lehren und Vorschriften des Judentums auch dann außer Zweifel, wenn das religionsgesetzliche Verbot desselben sich nicht evident aus Bibel, Talmud und Dezisoren nachweisen ließe. Wenn das liberale Flugblatt endlich behauptet, daß wir gegen das in der neuen Münchener Gemeindeverfassung niedergelegte Wahlrecht um deswillen gestimmt haben, weil wir „auch die ausländischen Juden als Vertreter der Gemeinde berufen sehen wollen“, so verschiebt diese Behauptung völlig die grundsätzliche Seite der zwischen dem sogenannten ,Liberalismus“ einerseits, der Orthodoxie und dem Zionismus andererseits obwaltenden Meinungsverschiedenheit. Denn die liberale Mehrheit beschloß ein Ausnahmegesetz gegen unsere in Deutschland nicht eingebürgerten Glaubensgenossen insoferne, als sie denselben das passive Wahlrecht zu einer Körperschaft vorenthält, in der — gerade nach liberaler Auffassung — nur über rein kirchliche und religiöse Verwaltungsmaßnahmen beraten werden darf. Die „Ausländer“ dürfen wohl zahlen, aber nicht mitraten und nicht mittaten. Wir unsererseits lehnen jedwedes Ausnahmegesetz ab, vor allem um deswillen, weil es politisch unklug und gefährlich erscheint, wenn wir Juden das Wahlrecht zu unseren kirchlichen Ehrenämtern völkisch abstellen. Sapienti sat! Wenn das deutsche Empfinden der großen jüdischen Gemeinden von Frankfurt, Berlin und Wiirzburg dadurch nicht beeinträchtigt wird, daß eventuell auch ein amerikanischer oder österreichischer Jude, ein polnischer oder russischer Glaubensgenosse in die dortige Gemeindevertretung gewählt werden kann, dann wird auch der Bestand der Münchener Gemeinde nicht gefährdet, wenn in Zukunft einem am jüdischen Gemeindeleben in hervorragendem Maße interessierten Glaubensgenossen aus Wien oder Budapest, aus Straßburg oder Danzig die Möglichkeit zur Mitarbeit in unserem Verwaltungskörper offen steht. Wie übrigens die doch wahrlich allzugroßer Sympathien für unsere aus dem Osten stammenden Glaubensgenossen unverdächtige preußische Staatsregierung über diese Frage denkt, mag folgender Passus aus einem Erlaß des preußischen Ministers des Innern vom 30. Oktober 1919 beleuchten: