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Das jüdische Echo · 1920-10-08 · 40/41 (8.10.1920) · p. Seite 403

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
7 (1920)
Issue
40/41 (8.10.1920)
Date
1920-10-08
Page
Seite 403 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 40/41 Das Jüdische Echo 403 akten gleich nach jener Recherche eingereichten Bericht habe er nicht das sagen wollen, was die Angeklagten in dem inkriminierten Artikel verbreitet hätten. Die Angeklagten beriefen sich zum Nachweis ihres guten Glaubens auf den allmählich zum Antisemitenführer gewandelten Justizrat v. Zeschwitz. Er bekundete in der Tat, daß er in einem Polizeiakt — wie v. Zeschwiitz ihn erhalten, blieb und bleibt Rätsel! — den Schutzmannsbericht gelesen und ihm entnommen habe, daß die Kultusgemeinde auf Nachfrage des Schutzmanns nach Levien usw. erklärt habe, sie wisse deren Aufenthalt, verrate ihn aber nicht (wovon übrigens kein Wort in dem Schutzmannsbericht, der in der Verhandlung vorgetragen wurde, zu lesen war!); daraufhin habe er — v. Zeschwitz — auch in öffentlicher Versammlung die Vorwürfe gegen die Kultusgemeinde aufgestellt, auf welche sich der Angeklagte Braßler jetzt — in der Verhandlung als seine Quelle beziehe. Zeigte dieser Teil der Verhandlung die leider im großen Publikum noch nicht halbwegs genug bekannte Tatsache, mit welcher Frivolität unwahre Beschuldigungen im Hetz- und Haßfeldzug der Radauantisemi'ten in die Masse geworfen werden, so gab ein anderer Zwischenfall einen herrlichen Einblick, welche menschliche Wertung Herr Braßler verdient: er mußte zugeben, daß er vor der Verhandlung an die Kultusgemeinde ein anonymes Brieflein geschrieben hat, in welchem er um runde fünfstellige Sümmchen sein in Wahrheit gar nicht vorhandenes „Material“, das angeblich die Behauptungen des Artikels belegen sollte, zum Kaufe anbot. Das vom Schöffengericht erlassene Urteil lautete mit Rücksicht auf die durch den Justizrat v. Zeschwitz dem Parteigenossen Braßler gewährte Rückendeckung gegen diesen und den Verantwortlichen des „Völkischen Beobachters“ auf 400 Mark Geldstrafe und Kostentragung. Der Kultusgemeinde wurde die Befugnis zur Veröffentlichung des Urteils zuerkannt. Der Völkische Schutz- und Trutzbund hat, noch vor das Urteil erlassen war, in einer Mitteilung an die Presse Herrn Braßler „abgewimmelt“, indem Herrn Braßler freundschaftlich geraten wurde, auf einige Jahre, bis er älter geworden, sich der Agitation zu enthalten. Bis dahin war er den „Völkischen“ gut genug und obwohl äußerlich dem roten Feuergott Loge nicht unähnlich, ist Braßler der Mohr, der seine Schuldigkeit getan hat und nun gehen kann. Auswüchse der antisemitischen Hetze in München. Seit geraumer Zeit hatte man sich daran gewöhnt, allwöchentlich an den Anschlagsäulen rote Plakate der „Nationalsozialistischen Arbeiterpartei“ zu sehen, welche zu Versammlungen in hetzerischer antisemitischer Sprachweise einluden. So lange sich diese Versammlungen mit politischen und wirtschaftlichen Fragen, wenn auch in skandalös entstellter Weise, beschäftigten, ließ man die Herren sich unter sich austoben. Auf Donnerstag, den 30. September war aber zu einer Versammlung eingeladen worden, deren Ankündigung doch das Maß des bisher Gebotenen weit überstieg. Im Plakat war als Thema der „Talmud“ und dies Werk mit Worten bezeichnet, welche an die fanatischen Aussprüche des dunkelsten Mittelalters gemahnen. Der Rabbiner der hiesigen Gemeinde, Herr Dr. B ä r w a 1 d , ließ es sich nicht nehmen, in Begleitung einiger Freunde der Versammlung anzuwohnen, um den zu erwartenden Angriffen gegen die jüdische Religion und ihre Schriften entgegenzutreten. Wer aber glaubte, daß in dieser Versammlung mit geistigen Waffen gekämpft würde, war alsbald enttäuscht. Nachdem der Referent, der vom Talmud so viel versteht wie der Urbewohner von Honolulu von Goethe, seine Weisheit an den Tag gebracht hatte, erbat sich Herr Dr. B. das Wort. Während er sich anschickte das Podium zu erreichen, wurden seine Begleiter unter Mißhandlungen aus dem Saal entfernt, Herr Dr. B. wurde bei) seinen Ausführungen niedergeschrieen und später vom Referenten als „gemeiner Lügner“ bezeichnet. Die Versammlung dürfte im Gerichtssaal noch zur Sprache kommen. Das energische und mutige Auftreten des Herrn Rabbiner Dr. Bärwald findet in jüdischen und weiten nichtjüdischen Kreisen größte Anerkennung und seinem Auftreten ist es zu danken, wenn die zuständigen Behörden endlich die Gefahr erkennen, welche die verhetzende antisemitische Agitation fülr die Allgemeinheit bildet. In der „Staatszeitung“ vom 6. Oktober finden wir folgende halbamtliche Notiz: „Die antisemitische Bewegung. Die Plakate und Versammlungen der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei ergehen sich in letzter Zeit öfters in aufreizenden Ausfällen gege" das Judentum. Eine Deputation der israelitischen Kultusgemeinde München hat deshalb Anlaß genommen, unter Bezug auf die Vorgänge bei einer am PORZELLAN-NIEDERLAGE MÜNCHEN THEATINERSTRASSE 93 gegenüber der Feldherrnhalle GRÖSSTE AUSWAHL IN ttEKRAlCHSPORZELLAN TÄGLICHE LAGERERGÄAZUNG

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