Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 37 (13.9.1918)
- Date
- 1918-09-13
- Page
- Seite 437 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 37 Das Jüdische Echo 437 die Zustimmung: der Stadtväter finden. Vielleicht ist das die großzügige Förderung des Münchener Wohnungswesens, die man von der Schaffung eines eigenen Amtes erwartete. Von diesem Gesichtspunkt aus schien es uns immerhin lohnend, diese hübsche Anregung auf die Zahl der in Frage kommenden Wohnungen zu prüfen. Weit über 3000 Schneider, Schuster, Damenschneiderinnen, Putz- und Korsettmacherinnen, Agenten usw. üben in München ihr Gewerbe in Wohnungen aus, denen alles zusammen weniger als 40 Wohnungen gegenüberstehen, die jene Ausländerkategorien für Gewerbezwecke benützen. Aber freilich — gegen diese müßte eingeschritten werden könnten! R. Jüdisch-soziale Hrbeit in Deutschland. Diie Z eki t r a II wohl f a hi r t s s t e l l e der deutschen Juden ersucht uns, der jüdischen Öffentlichkeit nachstehende Punkte, die in der letzten Zeit Gegenstand eingehender Beratung und Bearbeitung gebildet haben, zur Kenntnis zu bringen: Es ist in erster Linie das so unendlich verzweigte Kapitel der Jugendwohlfahrt, welches in Sitzungen des Arbeitsausschusses, sowie in der Waisen- und Vormundschaftskommission nach theoretischen und praktischen Gesichtspunkten behandelt worden ist. Angesichts der schweren Gefahren, die der deutschen Judenheit durch Geburtenrückgang, Taufen, Austritt aus der Gemeinde und Mischehen erwachsen, hat die Vormundschaftskommission in einem Rundschreiben die jüdischen Gemeinden auf ihre dringende Pflicht aufmerksam gemacht, für die jüdischen Kinder, vor allem für die Waisen, unehelichen; verlassenlein, gefährdeten und verwahrlosten Kinder, ernste Fürsorge eintreten zu lassen. Die zu erfordernden Maßnahmen müssen sich auf das körperliche Gedeihen der fürsorgebedürftigen Kinder erstrecken, ihre geistige und sittliche Erziehung ins Auge fassen, ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen und vor allem dafür Sorge tragen, daß der Nachwuchs dem Judentum erhalten bleibt. Es muß dafür gesorgt werden, daß jede jüdische Waise und jedes uneheliche oder sonst fürsorgebedürftige Kind von Geburt an einen jüdischen Vormund (Pfleger oder Beistand) erhält, der die rechtlichen Interessen des Kindes wahrnimmt und für dessen allgemeine und religiöse Erziehung zu sorgen hat. Mit Rücksicht auf die Einheitlichkeit und Übersicht für die praktische Arbeit sind die jüdischen Gemeinden aufgefordert worden, je eine Vertrauensperson zu benennen, mit der alle sich ergebenden einzelnen Fragen beraten werden können. Wie aus den bisher eingegangenen Zuschriften hervorgeht, hat die Anregung der Vormundschaftskommission lebhafte Befriedigung ausgelöst, und es steht zu hoffen, daß durch das Zusammenarbeiten der Gemeinden mit der Zentralwohlfahrtsstelle auf diesem Gebiete günstige Erfolge erzielt werden. In Anbetracht der Wichtigkeit, welche dem Ausbau des Vormundschaftswesens zukommt, sollte in der am 1. September d. J. in Aussicht genommenen Tagunfe der Waisenhäuser, Erlziehungsanstalten und Stiftungen neben den Aufgaben der jüdischen geschlossenen Anstaltsfürsorge auch die offene Waisenfürsorge behandelt werden. Es war beabsichtigt, als Ergebnis der Tagung eine Vereinigung der jüdischen Waisenhäuser, Erziehungsanstalten und Stiftungen ins Leben zu rufen, sowie die bisher bestehenden Kommissionen in eine Kommission für Erziehungswesen auszugestalten, in welcher alle Bestrebungen, die auf die Förderung der Jugendwohlfahrt hinzielen, einmiinden sollen. Es gehören hierher unter anderem die Bestrebungen des Jüdischen Frauenbundes, ein Heim für jüdische Knaben, die vor der Gefahr der Verwahrlosung stehen, ins Leben zu rufen. Der Jüdische Frauenbund ist an die Zentralwohlfahrtsstelle mit dem Anträge herangetreten, dieser wichtigen Frage ih?e Aufmerksamkeit zuzuwenden und seinen Plan zu fördern. Es werden die Vorfragen durch Verhandlungen zwischen dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund und dem Jüdischen Frauenbund, sowie durch Erhebungen über die bereits bestehenden Einrichtungen ähnlicher Art gründlich geklärt, bevor der Plan der Öffentlichkeit unterbreitet werden soll. Ferner soll im Zusammenhänge hiermit auf die wichtige Aufgabe hingewiesen werden, die unsere Organisation neuerdings übernommen hat, Lehrstellen für schulentlassene Knaben und Mädchen in mittleren und kleinen Orten ausfindig zu machen, sowie P f 1 e g e s t e 11 e n für schulpflichtige Kinder in jüdischen Familien zu ermitteln. In beiden Fällen handelt es sich um ein unabweisliches Bedürfnis, dem abzuhelfen dringende Pflicht ist. Es wird von der Zentralwohlfahrtsstelle an alle hierfür in Frage kommenden Organisationen, wie Verband der Handwerkervereine, Jüdischer Frauenbund, Verband der Arbeitsnachweise der Großloge, Deutsch-Israelitischer Gemeindebund, Verband der Jugendvereine, Freie Vereinigung bezw. Agudas-Jisroel, Hauptstelle für Berufsberatung der Juden, Lehrerverband, herangetreten werden, um ein Verzeichnis der in Frage kommenden Stellen anzulegen und dadurch den Wünschen der Fürsorgekommission der Jüdischen Gemeinde zu Berlin und anderen Körperschaften zu entsprechen. In das Gebiet der jüdischen Jugendwohlfahrt gehören auch die Bemühungen der Zentralwohlfahrtsstelle, die auf eine Abänderung des Gesetzentwurfs zur Schaffung von Jugendämtern hinzielen. In diesem vor einiger Zeit veröffentlichten Entwurf ist wohl die Hinzuziehung je eines Vertreters der evangelischen und katholischen Religionsgemeinschaft zu den Beratungen vorgesehen, nicht aber eines jüdischen Geistlichen. Es ist dies darauf zurückzuführen, daß nach der Ansicht des Ministeriums des Innern jüdische Fälle von Fürsorgeerziehung so selten sind, daß eine selbständige Vertretung der jüdischen Religionsgemeinschaft nicht erforderlich erscheint und die vom Fürsorgeerziehungsgesetz vorgesehene obligatorische Vertretung des Geistlichen als ausreichend erachtet wird. Dies entspricht aber wohl kaum den tatsächlichen Verhältnissen, bestimmt trifft es nicht für Groß- Berlin zu, wo die Zahl der jüdischen Fürsorgefälle dauernd steigt und die ständige Mitwirkung eines Rabbiners dringende Notwendigkeit ist. Aber auch ganz abgesehen hiervon sprechen für die Berufung eines jüdischen Geistlichen Gründe der Organisation und der Parität. Die Zentralwohlfahrtsstelle hat daher den Verband der Deutschen Juden veranlaßt, beim Ministerium des Innern wegen Abänderung des Gesetzentwurfes in dem von uns gewünschten Sinne vorstellig zu