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Das jüdische Echo · 1918-08-16 · 33 (16.8.1918) · p. Seite 387

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
33 (16.8.1918)
Date
1918-08-16
Page
Seite 387 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 33 Das Jüdisch» Echo 387 nis mit Deutschland und dem Vatikan vor, um die „antimonarchische und antichristliche Bewegung auszurotten“. Deutschland, betont er, habe ein besonderes Interesse daran, in diesem Punkte mit Rußland zusammenzugehen, weil angeblich das Judentum die. deutsche Monarchie zu untergraben strebe, und weil Deutschland der erste Staat nach Rußland sein werde, der sich gegen die Übergriffe der revolutionären Parteien zu schützen haben werde. Das Bündnis mit dem Vatikan erscheine deshalb aussichtsvoll, weil das Judentum mit seiner freien Geistesrichtuug der Feind des Katholizimus sein müsse, besonders auf dem Gebiete der Politik, auf welche die Juden Einfluß zu gewinnen strebten. Dieses in vieler Hinsicht interessante und zu mancherlei Betrachtungen anregende Dokument sollte natürlich eine Begründung und Entschuldigung für die Verschärfung der antijüdischen Maßregeln bilden und wurde vom Zaren, trotz seiner damaligen anscheinend liberalen Anwandlung gebilligt. Ein handschriftlicher Vermerk des Zaren auf dem Schriftstück enthält die Worte: „Sofort in Verhandlungen eintreten“. Dieser russische Versuch, ausgerechnet die Alliance Israelite als Mort der Revolution hinzustellen, ist so humoristisch, daß sogar die deutschen Antisemiten es ablehnen dürften, aus dem Memorandum des Grafen Lamsdorf Kapital zu schlagen. Litauen. Eine Erklärung über die Jüdenfragc. Wie die „Neuen Jüdischen Monatshefte“ in ihrer Nummer vom 10. Juli 1918 (Nr. 19) mitteilen, hat der Herr Reichskommissar für die Ostseegebiete und Litauen, Erzellenz von Falkenhausen, am 6. d. Mts. die Herren Dr. Adolf Friedemann und Prof. Dr. Moritz Sobernheim vom „Komitee für den Osten“ empfangen und ihnen folgendes erklärt: „WSr verkennen nicht die große Wichtigkeit des Ostjudenproblems. Grundsätzlich überläßt die Kaiserliche Regierung dem soeben anerkannten litauischen Staate die endgültige Regelung seiner inneren Verhältnisse. Das schließt indessen nicht aus, daß sie beim inneren Ausbau gemäß den Wünschen des Landesrates mitwirkt und ihren Einfluß für die Erfüllung der berechtigten Wünsche des Judentums einsetzt, wie sie dies übrigens auch bisher getan hat. In dem Litauen größeren Umfanges, das voraussichtlich, bei der endgültigen Regelung der Verhältnisse im Osten entstehen wird, muß allen nationalen Minoritäten ihr Recht auf bürgerliche Gleichberechtigung, freie Religionsübung und Pflege ihrer Eigenart und1 Überlieferung voll bewahrt werden. Deshalb soll auch der jüdischen Nationalität das Recht auf selbständige Ordnung ihrer kulturellen Angelegenheiten, also eine weitgehende kulturelle Autonomie, zustehen, und sie kann darüber hinaus auf Zugeständnisse, z. B. auf dem Gebiete der Selbstbesteuerung für ihre eigenen Angelegenheiten rechnen. Die Regierung verfolgt die nach dieser Richtung hin geäußerten Wünsche mit ihrer vollen Sympathie. Sie teilt auch die auf berufliche Umschichtung der Juden Litauens gerichteten Wünsche und ist bereit, die auf landwirtschaftliche Betätigung gerichteten Bestrebungen nachdrücklich zu fördern. Der Herr Reichskommissar wies dann noch darauf hin, daß schon die gegenwärtige Verwaltung Litauens ihr Wohlwollen für die jüdische Bevölkerung durch zahlreiche Maßnahmen erwiesen, sogleich bei Beginn ihrer Tätigkeit die volle Gleichberechtigung mit der übrigen Bevölkerung verkündet und alle einschränkenden Bestimmungen der russischen Judengesetzgebung außer Kraft gesetzt habe. Ein besonderes Referat für jüdische Angelegenheiten sei errichtet und auf dem Gebiete der Schule der jüdischen Eigenart nach Möglichkeit Rechnung getragen worden. Der Arbeiterfürsorge und den Wohlfahrtsbestrebungen der jüdischen Komitees werde volles Interesse zugewendet. Der Herr Reichskommissär gab zum Schlüsse seiner Hoffnung Ausdruck, daß es bei gegenseitigem Entgegenkommen aller litauischen Nationalitäten bald gelingen werde, die durch den Krieg geschlagenen Wunden zu heilen und das an Hilfsquellen reiche Land einer freundlichen Zukunft entgegenzuführen.“ Rumänien. Die Gleichberechtigung der rumänischen Juden. Nachdem das Gesetz über die Naturalisierung der Juden bereits in voriger Woche vom rumänischen Senate angenommen worden ist, gelangte es letzten Samstag auch in der Kammer zur Abstimmung. 86 Abgeordnete stimmten dafür, 13 dagegen, während! einer sich der Abstimmung enthielt. Das Gesetz, das „Gesetz über Einbürgerung der im Lande geborenen Fremden“ betitelt ist, schließt sich im wesentlichen den Bestimmungen des Bukarester Friedensvertrages an, zieht aber den Rahmen der einzubürgernden Personen zum Teil1 weiter. Aus Jassy wird gemeldet, daß die Parlamentstagung über den 3. August hin verlängert wird. In der Kammersitzung vom 31. Juli griff der Abgeordnete Cuza in einer mehrstündigen Rede die Juden Vorlage an. Ihm entgegn ete Marghiloman u. a. folgendes: „Die Bevölkerung braucht nichts zu fürchten. Selbst wenn alle 300 000 Juden des Landes die Rechte erhalten würden, wäre das noch keine Gefahr für Rumänien. Durch das Gesetz werden aber nicht alle Juden zu Bürgern gemacht. Es wurde gesagt, den Juden sollen die Rechte verweigert werden, weil sie keine militärischen Fähigkeiten besitzen. Welche Anforderung können wir aber an eine Rasse stellen, die durch so lange Verfolgung geschwächt wurde! Die konservative Partei ist konsequent. In einer Besprechung, die unser Ausschuß gleich nach der Besetzung Bukarests hatte, haben wir alle Probleme der neuen Lage besprochen und beschlossen, die Agrar- und Wahlreform, sowie die Regelung der jüdischen Frage durchzuführen. In einer Sitzung vom 11. oder 13. Juni 1917 hat die damalige liberale Regierung sich verpflichtet, die Judenfrage zu lösen. Desgleichen hat der König seinerzeit die Lösung dieser Frage versprochen. Mit ihr waren sämtliche Staatsmänner, ob liberal, ob konservativ, immer schon beschäftigt. Es wird gesagt, wir wären hierzu von den Mittelmächten gezwungen worden. Ich erkläre hiermit, daß die Entente uns in dieser Beziehung viel schwerere Bedingungen gestellt hat. Das vorliegende Gesetz ist keine Vergewaltigung, sondern aus einem günstigen Ausgleich mit den Mittelmächten hervorgegangen. Das vorliegende Gesetz ist auch keineswegs ein Schutzgesetz für die Juden gegenüber den Rumänen. Indem Sie es annehmen, erfüllen Sie eine gute Tat dem Lande gegenüber.“ (Langanhaltender Beifall.) Auch Minister Arion trat für die Vorlage ein. Nach der Debatte wurden sämtliche Artikel der Vorlage unverändert angenommen.

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