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Das jüdische Echo · 1918-06-07 · 23 (7.6.1918) · p. Seite 262

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
23 (7.6.1918)
Date
1918-06-07
Page
Seite 262 (sequence 2)
Language
German
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262 Das Jüdisch© Echo Nr. 23 Goldschieberprozeß. Die Strafsache, die in den letzten Wochen in München zur Verhandlung kam. hat seit geraumer Zeit die Gemüter erhitzt. Man munkelte von großen Goldgeschäften, die von einer gutorganisierten Gesellschaft mit dem Auslände abgeschlossen worden seien. Eine besonders pikante Note erhielt diese Angelegenheit dadurch, daß sämtliche Angeklagten Juden waren. Nunmehr ist diese Strafsache zur Verhandlung gekommen, und es hat sich herausgestellt, daß es sich keineswegs um große Transaktionen mit dem Auslande, sondern um ziemlich geringfügige Goldver- und ankäufe im Inlande und im besetzten Gebiet handelt, durch die sich die Angeklagten wenig bedeutende Vermögensvorteile verschafften. Daß diese Affäre, die an sich nicht belangreicher ist als irgendeiner jener zahllosen Verstöße gegen die behördlichen Vorschriften, die täglich begangen werden, mehr Staub aufgewirbelt hat, steht sicherlich damit im Zusammenhang, daß es sich eben um Juden, und zwar vorwiegend um eingewanderte Juden handelt. Gewisse Kreise hätten diesen Fall gar zu gern zu einem Schulbeispiel für die verbrecherische, hochverräterische Gesinnung der jüdischen Einwanderer gemacht, und die alten Phrasen von der „wirtschaftlichen Unterdrückung des deutschen Volkes durch die Fremdstämmigen“ und der „Vergiftung der deutschen Volksseele“ wurden schon gezückt. Aus der Verhandlung sind nun freilich die Angeklagten nicht gerade als untadelige und zuverlässige Geschäftsleute hervorgegangen, aber es hat sich doch herausgestellt, daß ihre Verfehlungen nicht allzu groß sind, verglichen mit der Schwere der Versuchungen, die an sie herantraten. Und wer sich zu einer Wiederholung der alten Phrase von der „Vergiftung usw....“ veranlaßt fühlt, der prüfe zuvor recht genau, welcher Quelle die Versuchungen der die meisten der jüdischen Goldhändler erlegen sind, entsprangen. Es ist von größter Bedeutung, sich klarzumachen. daß der größte Teil des gehandelten Goldes nach dem besetzten Gebiet im Osten gegangen ist. Verständlich wird diese Erscheinung erst dann, wenn man sich klarmacht, daß von der dortigen Bevölkerung für zahlreiche Dinge, z. B. die Ausstellung gewisser Dokumente, die Lieferung von Mazzoth zum Pessachfest usw. die Bezahlung nach wie vor in Goldmünzen verlangt wird. Ja, wer von der „Vergiftung der deutschen Volksseele“ zu sprechen gesonnen ist, der unterrichte sich über die Preise, die heute in Litauen von denselben Kreisen, die eifrig über Ordnung und Recht wachen, der Bevölkerung für Goldmünzen angeboten werden. Wenn man sich dann klarmacht, daß die Angeklagten Verwandte und Freunde haben, die von jener Forderung nach Gold betroffen werden, so gewinnt die Frage, wer letzten Endes der Schuldige ist. ein ganz anderes Gesicht. Es ist nicht unser Wunsch, Juden, die gegen das deutsche Staatsgesetz verstoßen, als unschuldsvolle Engel hinzustellen; wir sind und bleiben der Meinung, daß der Jude — nicht aus Furcht vor dem Antisemitismus oder aus der Pflicht irgendeiner Dankbarkeit, sondern aus der Verpflichtung seines uralten geistigen Adels heraus — in jeder Beziehung sittenstrenger leben sollte als irgendein andrer Mensch. Aber es erscheint uns doch notwendig zu betonen, daß dieses Häuflein Ostjuden, das da auf der Anklagebank saß, nicht eine Sippschaft von Schwerverbrechern war. sondern eine Schar von Menschen, die unter dem Druck einer großen Versuchung einen verhältnismäßig kleinen Schritt vom Wege getan hatte. Das zu betonen erscheint uns wesentlich nicht so .sehr im Hinblick auf Vorwürfe von antisemitischer Seite, sondern auf das Verhalten weiter jüdischer Kreise. Die Mehrzahl der jüdischen Staatsbürger des Deutschen Reiches glaubt, die Ehre des Judentums damit retten zu müssen, daß sie mit einem hörbaren Ruck von jedem armen Teufet ihres Stammes abrückt, der sich eine Verfehlung zuschulden kommen läßt, daß sie ihn noch tapferer schmält als irgendein Antisemit es tun würde. Dieses Verfahren entspringt nicht so sehr einem besonders tiefen Groll gegen das Unrecht an sich, sondern vielmehr der Angst vor den Antisemiten, die etwa glauben könnten, zwischen diesen Moralfanatikern und den verirrten armen Teufeln bestände irgendein innerer Zusammenhang. Das Schauspiel der Verurteilung eines Juden löst bei ihnen nur die „Furcht“ aus. während die andere Wirkung, die durch tragische Ereignisse hervorgerufen werden sollte, das „Mitleid“ in ihnen nicht erwacht. Und doch wäre dieses Mitleid gegenüber denen, die der Versuchung zu einer Verletzung des Staatsgesetzes erliegen, sehr am Platze und würde vielleicht zu der Erwägung hinleiten, daß auch die Moralfanatiker selbst in einem gewissen Maße an dem Unrecht des armen Teufels mitschuldig sind. Diese Mitschuld besteht darin, daß dem eingewanderten Ostjuden in der Gemeinde und in der jüdischen Gesellschaft der Stadt, in der er sich niedergelassen hat, von vornherein eine Pariastellung zugewiesen wurde. Man hat sich weder um seine religiösen noch um seine sozialen Bedürfnisse ausreichend gekümmert, hat sich um die Bildung und Erziehung seiner Kinder keine Sorgen gemacht, hat ihn vielerorts/ von der Mitarbeit an den Gemeindeaufgaben grundsätzlich ausgeschlos- Hohlsaum Plissäe, Feston und alle einschlägigen Arbeiten. Stoffknopf-Fabrikatlon. Spezialität: Eichelknöpfe und Doppelknöpfe. Rasche Bedienung! E. Dalimayer, SonnenstraBe 9fn. Büro-Möbel Flach-, Steh-, Sitz- und Roll-Pulte Rolljalousieu. 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