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Das jüdische Echo · 1918-05-31 · 22 (31.5.1918) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
22 (31.5.1918)
Date
1918-05-31
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Das Jüdische Echo Bayerische Blätter für die jüdischen Angelegenheiten Erscheinungszeit: Jeden Freitag. Bezug: Durch die Postanstalten oder den Verlag. — Bezugspreis: Viertel]. M. 1.—, Halbj. M. 2.—, Ganzj. M. 4.—, Einzelnummer 10 Pf. — Verlag des „Jüdischen Echo“: München, Herzog Maxstr.4. — Redaktion: Helene Hanna Cohn, Anzeigen: Die viergespaltene Nonpareille - Zeile oder deren Raum 40 Pf. — Bei Wiederholungen Rabatt — Anzeigenannahme: Verlag des „Jüdischen Echo“, München, Herzog Maxstraße 4. Fernsprecher: 53099. Postscheckkonto: München 3987. ANZEIGEN-ANNAHME: MÜNCHEN, HERZOG MAXSTRASSE 4 Nummer 22 München / 5. Jahrgang 31. Mai 1918 Zur Revision des Judenedikts. Von R. Oppenheimer, Laudenbach. Der „Haupt-Ausschuß der Vereinigung: zum Schutze gegen die Gefahren der Revisionsbestrebungen“ tagte am 28. April in Nürnberg. Eine damit zusammenhängende Kundgebung im „Fränkischen Kurier“ wollen wir in einigen Punkten beleuchten: In der Veröffentlichung heißt es u. a.: 1. „Viele israelitische Kultusvorstände haben sich der Vereinigung zum Schutze gegen die Gefahren der Revisionsbestrebungen voll angeschlossen“. 2. „Das Revisionsbegehren wird von einzelnen Personen ohne Mandat mit allen Mitteln erstrebt“. 3. „Die orthodoxe Vereinigung in Würzburg, deren Mitglieder sich größtenteils aus den Kreisen der Lehrer zusammensetzt, will hauptsächlich die materielle Verbesserung derselben.“ ad 1.: „Viele“ ist ein unbestimmtes Zahlwort. Die Zahl der Vorstände, „die sich voll angeschlossen haben“, ist sonach sehr unbestimmt. Aber bestimmt wissen wir, daß ein Kultusvorstand seine Unterschrift unter eine Kundgebung der genannten Vereinigung schriftlich als Fälschung erklärt hat. ad 2.: Jeder Jude in Bayern hat ein Mandat zur Erstrebung der Revision. Oder soll nur der ein Mandat zum öffentlichen Auftreten besitzen, der das Plakat der „ausschließlichen Vertreter des Judentums“ in Ansbach, Schwabach und Aschaffenburg erholt hat! Am wenigsten haben diese Vertreter das Recht im Namen des bayerischen Judentums zu sprechen, da sie selbst innerhalb der Orthodoxie eine verschwindende Minorität darstellen. ad 3.: Zum sogenannten „Würzburger“-Verein gehören die meisten Distrikts-Rabbiner im diesseitigen Bayern, ca. 70 Kultusgemeinden, die orthodoxen R'eligionsgesellschaften Än Nürnberg und München, mehrere Tausend Einzelmitglieder, darunter die meisten israelitischen Lehrer in Bayern. Dieser Verein hat ein ganz anderes Gewicht für die Vertretung der jüdischen Interessen. Er ist nicht, wie eg in der angezogenen Veröffentlichung im „Fränkischen Kurier“ heißt, „größtenteils aus den Kreisen der Lehrer zusammengesetzt“. Wie gering bewerten diese „ausschließlichen Vertreter des Judentums“ ihre Lehrer, wenn sie glauben mit dieser Fälschung das Revisionsbegehren degradieren zu können. Die Lehrer sind die besten und warmherzigsten Kenner der Wünsche und Bedürfnisse der israelitischen Kultusgemeinden. Sie erstreben die Revision ausschließlich zum Wohle der Gemeinden. Das Wohl der Gemeinden ist aber „größeren orthodoxen“ Distrikts-Rabbinaten in Ansbach, Schwabach und Aschaffenburg, in deren Händen die Leitung der Schutzvereinigung liegt, höchst gleichgültig. Das beweist die Nürnberger Entschließung in Ziff. 3. Sie lautet: „Der Not der Landgemeinden und der Kultusbeamten abzuhelfen, soll und kann ein Weg gefunden werden, ohne durch eine Finanzorganisation (Zentralkasse) die religiösen Interessen und die Selbständigkeit der Kultusgemeinden zu gefährden.“ Die Not der Landgemeinden und ihrer Beamten wird auch von der Schutzvereinigung anerkannt. Das sei festgestellt. Aber wenn man zur Abhilfe keine Revision braucht, wenn, wie es am Schlüsse der Veröffentlichung heißt, nur die alte Ruhe und der alte Friede allein zu ersehnen ist, — warum haben die größeren orthodoxen Distrikts-Rabbinate in Ansbach. Schwabach und Aschaffenburg als „ausschließliche Vertreter des Judentums in Bayern“ diese notwendige Abhilfe nicht schon geschaffen? Was wäre das für ein grandioses Mittel, das Revisionsbegehren zu töten! Wie können diese größeren orthodoxen Rabbinate von Ansbach, Schwabach und Aschaffenburg ruhig und untätig Zusehen, wenn die Not der Landgemeinden und ihrer Beamten täglich wächst? Mit Resolutionen, Zeitungsartikeln und Eingaben an Behörden kann man keinen Hunger stillen. Wissen sie einen „Weg“, so mögen sie ihn zeigen und auf ihm vorangehen. Wissen sie keinen, so mögen sie wenigstens denen nicht in den Arm fallen, die den durch die Revision der veralteten Gesetzgebung Weg zu bereiten sich anschicken. Parfümerie u, Toilettewaren Herrenfriseur KARL SCHRÖDER Weinstraße Nr. 6 (Eingang Sporerstraße) Zoologischer Garten (Tierpark Hellabrunn) Geöffnet von morgens 9 Uhr bis abends 7 Uhr.

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