Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 20 (17.5.1918)
- Date
- 1918-05-17
- Page
- Seite 226 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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226 Das Jüdische Echo Nr. 20 Die rumänischen Juden. Im Artikel 44 des Berliner Vertrags mit Rumänien von 1878 hieß es: „In Rumänien kann der Unterschied des religiösen Glaubens und der Konfession gegen niemanden als ein Grund für Ausschließung oder Ungeeignetheit angerufen werden, wo der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Stellen, Ämtern und Ehren oder die Ausübung der verschiedenen Berufe und Industrien, an welchem Orte immer, in Frage kommen.“ Seither sind vierzig Jahre verflossen, in denen die Welt es widerspruchslos mitangesehen hat, wie Rumänien fortwährend gegen diesen Vertrag verstieß, indem es die Juden seines Landes vollständig entrechtete. Erst in allerjüngster Zeit war in den rumänischen Juden die Hoffnung auf eine Besserung ihrer hilflosen Lage erwacht: nachdem es unzweifelhaft geworden war, daß die Mittelmächte den Sieg über die rumänischen Heere davontragen würden, begann die Hoffnung sich zu regen, daß sich) Deutschland und Österreich bei einem Friedensschluß des in diesem Kriege so viel zitierten Wortes vom „Schutze der unterdrückten Nationen“ erinnern und die Abstellung eines alten, schweren Unrechtes fordern würden. Man durfte hierauf umsomehr hoffen, als vom Tage des Friedensschlusses ab die verbündeten Mächte ein starkes Interesse an der wirtschaftlichen Entfaltung Rumäniens haben müssen, bei der ein freies, ungehemmt arbeitendes rumänisches Judentum einen viel nützlicheren Faktor bildet als ein unterdrücktes, in jeder freien Regung gehemmtes. Diese Hoffnungen haben sftch leider jnur zu einem kleinen Teil erfüllt. Wohl haben die Verbündeten einen Anlauf genommen, der sicli als guter Wille zur Regelung der rumänischen Judenfrage auslegen läßt, aber schließlich haben sie sich dann doch mit einer Form der Regelung begnügt, die weiter der rumänischen Willkür ihren Lauf läßt. Im siebenten Kapitel, Artikel XXVIII, des Friedensvertrages heißt es: Die Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses soll in Rumänien keinen Einfluß auf die Rechtsstellung der Einwohner, insbesondere auf ihre politischen und bürgerlichen Rechte ausüben. Der im Absatz 1 ausgesprochene Grundsatz wird auch insoweit zur Durchführung gebracht werden, als es sich um die Einbürgerung der staatlosen Bevölkerung Rumäniens.' mit Einschluß der dort bisher als Fremde angesehenen Juden handelt. Zu diesem Zwecke wird in Rumänien bis zur Ratifikation des Friedensvertrages ein Gesetz erlassen werden, wonach jedenfalls alle Staatlosen, die am Kriege, sei es im aktiven Militärdienst, sei es im Hilfsdienst teilgenommen haben, oder die im Lande geboren und dort ansässig sind und von dort geborenen Eltern stammen, ohne weiteres als vollberechtigte rumänische Staatsangehörige angesehen werden sollen und sich als solche bei den Gerichten einschreiben lassen können: der Erwerb der rumänischen Staatsangehörigkeit wird sich auch auf die Ehefrauen, die Witwen und die minderjährigen Kinder solcher Personen erstrecken. Wer weiß, mit welcher Willkür die rumänischen Behörden schon da vorgehen, wo es sich um Anerkennung der Ausweise jüdischer Antragsteller handelt, der kann sich ausmalen, wie vielen Schikanen die begegnen werden, welche sich bemühen, sich als Teilnehmer am Militär- und Hilfsdienst, oder als im Lande geboren bezw. von dort gebornen Eltern abstammend auszuweisen. Noch schwieriger erscheint die Lage, wenn man bedenkt, wie vielen Juden die zum Ausweis nötigen Papiere fehlen werden. Und' fast hinfällig wird die ganze Bestimmung, sobald man sich sagt, daß es ja in der Hand der rumänischen Behörden liegt, den Juden die Ausweispapiere überhaupt nicht oder in unzulänglicher Form auszustellen, wie es schon jetzt allzuhäufig geschah. Dem deutschen Vaterlandsfreund wird es eine, Beruhigung sein, daß dieser Vertragsartikel der einzige ist, welcher der rumänischen Willkür in "»Jltyn mm. wkrr'ity' 7>& mm Von mehr als 10000 Ärzten empfohlen und von Hunderttausenden von Verbrauchern in langjähriger Benutzung erprobt. Erhältlich in allen Apotheken und Drogerien, .illustrierte Broschüren auf Abforderung kostenlos durch Bauer & Cie.. Berlin SW 48. s chreilimascliinen Reparaturen und Reinigungen aller Systeme schnell, fachgemäß, preiswert. Erstklassige Farbbänder u. Kohlepapiere sowie alle Zubehöre. Reinl)olö Sd)ul5 Lindwurmstraße I (Ecke Sendlingertorplatz). Alleinvertrieb der TRIUMPH- und JOST-SCHREIBMASCHINEN Fernru‘ 54018. SitgoU iVittdf.fiflttj 9Ki»tcf)en 2 6d)tIIerftraf|e 48 empfiehlt fänttlicfic ‘Jlrtifcet 3ur 5>aars, ajtunb», 3af)tt* unb Krankenpflege, mebtain. Sees ttaef) Kneipp, Stärltungss'BJeine unb Kräftigungsmittel, <23erbanbftoffc, Kafcenfefle, Scfjummme, foroie fämtl. Parfümerien. Profpe&te umfottft uttb portofrei.