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Das jüdische Echo · 1918-08-15 · 11 (15.8.1918) · p. Seite 114

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
11 (15.8.1918)
Date
1918-08-15
Page
Seite 114 (sequence 2)
Language
German
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114 Das Jüdische Echo Nr. 11 Wir bitten unsere geschätzten Leser, nicht zu ubersehen, daß mit Nr M ein neues Vierteljahr beginnt und daß das Abonnement auf das „Echo jetzt erneuert werden muß - falls nicht schon geschehen — wenn im Bezüge unserer Zeitschrift keine Unterbrechung eintreten soll. ftufierung des bayerischen i: Kultusministers zur Revision des Judenedikts. In der Sitzung: des Finanzausschusses der bayerischen Abgeordnetenkammer vom 21. v. M. hat sich, wie wir schon kurz berichtet haben, der Kultusminister zur Frage der Revision des Edikts geäußert. Wir sind heute in der Lage auf Grund des Protokolls dieser Sitzung die sehr wichtige Erklärung des Ministers ihrem vollen Inhalt nach mitzuteilen. Der Minister führte aus: Die Frage beschäftige den Landtag nicht zum erstenmal und gewiß auch nicht zum letzten Male. Er habe schon in der Sitzung des Finanzausschusses vom 24. April 1914 eingehend die Grundfragen dargelegt, die nach seiner Anschauung den Gegenstand der gesetzlichen Regelung zu bilden hätten. Er habe hierbei bemerkt, daß über diese Grundfragen zunächst noch die eigene Anschauung der Israeliten selbst zu Wort kommen solle zur Gewähr dafür, daß das künftige Gesetz auch wirklich den besonderen Bedürfnissen und Verhältnissen der Judenheit angemessen gestaltet werden könne. Seines Erachtens müsse man doch davon ausgehen, daß hier etwas geschaffen werden solle, was dann auch den Wünschen der beteiligten Kreise entspreche. Es könne die Sache nicht etwa so gemacht werden, daß einfach irgend etwas aufgezwungen werde, was dann mindestens bei dem einen Teile den lebhaftesten Widerspruch hervorrufe. Er habe bereits früher wiederholt betont, daß dem Landtag ein Gesetzentwurf über die Revision erst dann vorgelegt werden könne, wenn wenigstens unter den größeren Gruppen der bayerischen Juden, die sio]i hier gegenüberstünden, eine annähernde Verständigung über die Grundfragen der Revision erzielt sei. Zur Herbeiführung einer solchen Verständigung seien unter fördernder Mitwirkung des Kultusministeriums ernste Versuche eingeleitet worden, die in der Konferenz von Vertretern der mittleren und größeren bayerischen KuLtusgemeinden vom 28. Juni 1914 in Nürnberg nach mühevollen Verhandlungen zur Klärung und gütlichen Auseinandersetzung über verschiedene wesentliche Punkte geführt hätten. Die Fortführung der Verständigungsverhandlungen, in die nunmehr hauptsächlich die Rabbiner einbezogen werden sollten, seien durch den Ausbruch des Krieges unterbrochen worden. Nach dem Willen der Beteiligten sollten sie erst in ruhigeren Zeiten wieder aufgenommen werden. Das Kultusministerium habe keinen Anlaß gehabt, auf die Weiterführung der Verhandlungen zu drängen. Im übrigen sei in der Zwischenzeit durchaus nicht etwa Zeit versäumt worden. Er könne mitteilen, daß keine solche vergehe, ohne daß in dieser Frage sehr langwierige und zeitraubende Besprechungen im Kultusministerium unter Mitwirkung des Referenten stattfänden. Es sei wirklich nicht an dem. daß dieser Frage etwa vom Kultusministerium keine Beachtung entgegengebracht werde. Die Verhandlungen seien auch außerordentlich schwierig; man habe nicht bloß mit den religiösen Gegensätzen im Judentum zu rechnen, indem sich hier die orthodoxe und die sogenannte' neologische Richtung gegenüberständen, sondern es kommen dazu auch ein gewisser Gegensatz in den Bestrebungen, der sich in dieser Frage insbesondere zwischen den Rabbinern einerseits und den Kultusgemeinden andererseits herausstelle. Die lange Dauer des Krieges und die durch den Krieg verstärkte Notlage der kleineren israelitischen Kultusgemeinden, die nicht mehr imstande seien für ihre Kultuseinrichtungen und für ihre zum Teil unter dem drückendsten Notstände leidenden Kultusdiener ausreichend zu sorgen, hätten in manchen jüdischen Kreisen der Überzeugung Bahn gebrochen, daß trotz der bestehenden Hindernisse mit den Verhandlungen zur Ermöglichung der Revision des Judenediktes wieder zu beginnen sei. Er sei gerne bereit, diese Bestrebungen zu fördern, soweit sie nur irgendwie unterstützt werden könnten. Aber die Hauptsache liege schließlich nicht beim Kultusministerium, sondern immer bei den Beteiligten selbst. Er sei nach wie vor der Überzeugung, daß die Revision des Judenediktes nicht zum wenigsten auch im staatlichen Interesse eine dringende Notwendigkeit sei, wie dies auch neuerdings wieder von dem wohl besten Kenner der staatskirchenrechtlichen Verhältnisse der bayerischen Juden, Universitätsprofessor Dr. Heimberger in seinem Werke „Die staatskirchenrechtliche Stellung der Israeliten in Bayern“ überzeugend dargelegt worden sei. Er halte aber auch jetzt noch an dem Gedanken fest, daß das Gesetzgebungswerk die vorherige Erzielung einer Verständigung über die Grundfragen der Revision unter den Hauptgruppen der bayerischen Juden voraussetzte, da nur dann eine sachgemäße, jeden Gewissenszwang ausschließende Regelung möglich sei. Es handle sich hier eben um die Regelung von Fragen, die letzten Endes mit innerkirchlichen Verhältnissen verknüpft seien und eine gewisse grundsätzliche Stellungnahme zu den bekanntlich über diese Verhältnisse weit auseinandergehenden Anschauungen der Judenheit voraussetzten. Das Kultusministerium werde wie bisher schon mit Rücksicht auf die außerordentlich mißlichen Verhältnisse der kleineren israelitischen Kultusgemeinden und die ernste Notlage vieler Kultusbeamten, nachdrücklich bestrebt sein, die Verständigungsverhandlungen, deren Schwierigkeiten nicht verkannt werden, zu fördern, zur Beseitigung von Mißverständnissen und unzutreffenden Voraussetzungen aufklärend zu wirken und auf die Ausgleichung der Gegensätze Bedacht zu nehmen. Wann es unter diesen Umständen möglich sein werde, die Gesetzesvorlage dem Landtage zu unterbreiten, hänge von dem Gange der Einigungsverhandlungen ab. Ein bestimmter Zeitpunkt lasse sich gegenwärtig noch nicht angeben.

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