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Das jüdische Echo · 1918-02-08 · 6 (8.2.1918) · p. Seite 58

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
5 (1918)
Issue
6 (8.2.1918)
Date
1918-02-08
Page
Seite 58 (sequence 6)
Language
German
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58 Das Jüdische Echo Nr. 6 Ine Plttncint „S'diaar£=3e6eh;iiDirdif itanMtu« in Iftufnlfin bittet für feine ©efdjäftslettung: Frankfurt a. 2R. spoftfcbechhonto 9tr. 7785 S'rtift. o. an. Orgonifotton rein europötfd) 3folier jföufer für Anftechenbe $>öd)fte Anerkennung oller SSebörben Aufnahme nnterfcbiebslos für Alle #ält ficb für gemiffenbofte Uebernobme non Stiftungen empfohlen! betten - 3immer - Sattelt - ©ebenktofel - Stiftungen. «Blau fort.« Me Sebinguttgcn ctn. »«efe 3u rieten nacf, 9?»bertetgn,eg 63. denn die sonst durchaus nicht übliche Zergliederung der Familienverhältnisse für einen Sinn? Warum läßt man gerade einen Hauptbeteiligten, der zufällig nicht Jude ist, dabei unberücksichtigt? Eine Behörde muß sich über die wahrscheinliche oder mögliche Wirkung ihrer Veröffentlichungen klar sein. Und sie muß so klar reden, daß ihre Worte nicht mißdeutet werden können. Zum Rassenhaß und zum Religionshaß aufzuregen ist nicht nur im Zeichen des Burgfriedens jedermann verboten; es gilt auch unter Kulturmenschen als unanständig. Unanständig und unehrlich ist es, für noch so verwerfliche Handlungen Einzelner ganze Bevölkerungsteile verantwortlich zu machen. Unehrlich und undeutsch aber ist es im höchsten Maße, mit scheinbar harmlosen Worten böse Instinkte kitzeln zu wollen. Die Regierung will das nicht, sie möge es nicht nur sagen, sondern zeigen. aba. Welt-Echo Darf der jüdische Hilfsdienstpflichtige den Sabbath heiligen? Diese interessante Rechtsfrage unterlag der Entscheidung des Gewerbegerichts Essen. Ein bei Krupp beschäftigt gewesener Hilfsdienstpflichtiger war an vier aufeinander folgenden Samstagen nicht zur Arbeit erschienen. Als ihm wegen dieser Versäumnis 19 Mark Strafgeld abgezogen wuden, wollte er nicht Weiterarbeiten und verlangte den Abkehrschein; der Hilfsdienstausschuß wies ihn aber mit dieser Forderung ab. Beim Gewerbegericht, das daraufhin der Arbeiter anrief, machte er geltend, daß er von Kindheit an gewohnt sei, am Sabbath zu feiern, er brachte auch ein Attest des Rabbinats bei, nach welchem der Kläger in der Tat in seinen früheren Arbeitsstellen an den Samstagen nicht gearbeitet habe. Die Beklagte ließ vor dem Gewerbegericht geltend machen, daß sic aus prinzipiellen Gründen das Fehlen des Klägers an den Samstagen nicht zulassen könnte. Wollten alle in den Betrieben beschäftigten jüdischen Hilfsdienstpflichtigen an den Samstagen feiern, so könnte das auf die Gesamtproduktion abträglich wirken, was die Beklagte mit Rücksicht auf die Bedeutung des Unternehmens für die Landesverteidigung nicht zulassen könnte. Die Verwaltung sei aber bereit, wenn alle jüdischen Hilfsdienstpflichtigen an sie heranträten, durch Vermittlung des Rabbinats eine Vereinbarung zum teilweisen Feiern des Sabbaths nach billigem Ermessen zu treffen. Das Gewerbegericht trat der Auffassung der Beklagten bei und kam zur Abweisung des Hilfsdienstpflichtigen. In Anbetracht der Wichtigkeit der Arbeit im Interesse des Vaterlandes ginge das Verlangen des Klägers auf Gewährung völliger Arbeitsruhe an den Samstagen zu weit. Derart weitgehende Rücksichtnahme auf ihre Bekenntnisse würden auch den strenggläubigen Evangelischen und Katholiken nicht gewährt. Wenn sich der Kläger auf die Toleranzverordnung des Kriegsamts bezieht, so sei zu berücksichtigen, daß es in der betreffenden Verordnung den Betrieben nahegellegt wird, „tunlichst“ den religiösen Grbräuchen der Hilfsdienstpflichtigen Rechnung zu tragen. Deutschlands Juden. In einer vom Oberkommando Heeresgruppe Eichhorn „zum Dienstgebrauch“ herausgegebenen Schrift heißt es auf Seite 13; Frage: Wohnen nur Deutsche im neuen Deutschen Reich? Antwort: Nein! Vor dem Kriege betrug die Bevölkerung gegen 68 Millionen. Davon waren 3,4 Millionen Polen, 0,8 Millionen Wenden, Dänen, Franzosen, 0,6 Millionen Juden. Hier werden also neben Dänen und Franzosen auch Wenden, Polen und Juden als Nichtdeutschc genannt. Unterstützung des Zionismus in England. „Reuter“ meldet aus London: Führende Persönlichkeiten der englischen Judenheit außerhalb der zionistischen Bewegung, darunter Sir Stuart Samuel, Sir Adolph Tuck, Sir Lionel Abrahams u. a„ hatten eine Reihe Konferenzen mit Nahum Sokolow, Lord Rothschild, Dr. Weizmann, Mr. Hyamson und anderen hervorragenden Zionisten, in denen beschlossen wurde, zur Förderung des Planes der englischen Regierung auf Errichtung einer jüdisch-nationalen Heimstätte in Palästina zusammen zu arbeiten. Die Konferenz ergab eine vollständige Einigkeit, und beide Parteien haben beschlossen, das Zustandekommen des Übereinkommens, dessen Einzelheiten später publiziert werden sollen, öffentlich bekanntzugeben. Ein offener Brief an den Ungarischen Minister des Innern. Die in Budapest erscheinende jüdische Zeitung „Ungarische Wochenschrift“ veröffentlicht in ihrer Nummer vom 4. Januar einen offenen Brief an den Ungarischen Minister des Inneren, Gabriel! Ugron, anläßlich folgender, vor kurzem veröffentlichter halbamtlicher Meldung: „Jene Sektion der Budapester Stadthauptmannschaft, die sich mit der Kontrolle der in Budapest

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