Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 3 (18.1.1918)
- Date
- 1918-01-18
- Page
- Seite 19 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9072829-9102973-9138234--01862-9074684- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 3 Das Jüdische Echo 19 Aas AllMMe Jüdische KrMkOlws „Schaark-Ikdeü" M Jemsalem “%T Organisation rein europäisch Zsolierhäuser für Ansteckende Geschäftsleitung: FranKfurt a. M. Höchste Anerkennung aller Behörden Postscheckkonto Nr. 7785 Frkft. a. M. Aufnahme unterschiedslos für Alle Hält sich für gewissenhafte Uebernahme von Stiftungen empfohlen! Betten — Zimmer — Zahrzeit — Gedenktafel — Stiftungen. Man fordere die Bedingungen ein. Briefe zu richten nach Röderbergweg 63 ihrem Programm entsprechend, dort gar nichts leisten kann. Freunde der zionistischen Sache müssen das bedauern, dürfen aber wohl hoffen, daß das Zionistische Aktionskomitee sich nicht damit begnügen wird, die Bestätigung des türkischen Standpunktes als letztes Wort der deutschen Regierung anzusehen. Der Zionismus ist nun einmal durch die drei Regierungserklärungen als weltpolitischer Faktor anerkannt, und es liegt im Interesse der Regierungen selbst, sich seiner Sympathien zu versichern. Zur Notlage der Religionslehrer in Bayern. Von A. Strauß in Uffenheim. Wir sind bereits in einer früheren Nr. unseres Blattes auf die Notlage der jüdischen Lehrer eingegangen. Obwohl wir nach wie vor auf dem Standpunkt stehen, daß dieses Problem nicht durch Hilfsaktionen gelöst werden dfärf, da diese geeignet sind, das Ansehen der jiisehen Lehrer zu beeinträchtigen, möchten wir nachstehenden, Vorschlägen, die wir allerdings nur als Übergang zu einer gründlicheren, gesetzmäßigen Abänderung dieser Verhältnisse gutheißen können, Gehör geben. Über die Tatsache der Not unter den Religionslehrern viele Worte zu verlieren, hieße Eulen nach Athen tragen. Sie bestand1 schon in Friedenszeiten; unter der mit dem Kriege einhergehenden Teuerung droht sie nun aber sich zur Katastrophe auszuwachsen. Auch über die Ursachen und die Umstände, die die Notlage mitverschuldet haben, mag jetzt, im Zeichen des Burgfriedens, nicht geredet, einzig und allein die Mittel und Wege sollten erörtert werden, wie den Unglücklichen so rasch und ausgiebig wie möglich geholfen werden kann. Dabei ist indessen zu beachten, daß es sich nicht um einen vorübergehenden Notstand und darum einmalige Hilfe handelt. Die Teuerung wird noch jahrelang nach dem Kriege fortbestehen, mit Spenden und privater Wohltätigkeit allein ist ihr für die Dauer nicht zu begegnen. So freudigst deshalb der warmempfundene Aufruf in Nr. 47 der „L aubh ii 11 e“ an die Reichen in Israel zu begründen ist, so dankbar es anerkannt werden muß, daß bereits drei edle Spender mit der hochherzigen Gabe von je 1000 Mark mit gutem Beispiele vorangegangen sind und zu hoffen ist, daß weitere folgen — die geplante Hilfsaktion wird Stückwerk bleiben, wenn neben der Freiwilligkeit nicht auch. Quellen mehr verbindlicher Natur erschlossen werden. Solche Pflichtbeiträge würden auch dem Hilfsfond den Zdoko-Charakter benehmen und die Empfänger, die vermöge ihrer Vorbildung und Berufsstellung wahrlich auf würdigere Entlohnung Anspruch hätten, von dem niederdrückenden Gefühle des öffentlichen Almosennehmens befreien. M. E. kommen deshalb bei dem gedachten Hilfswerk noch folgende Faktoren in Betracht: 1. Großgemeinden. Es entspräche nur dem sozialen Empfinden unserer Zeit, wenn jede große Kultusgemeinde für die geplante Hilfskasse, aus welcher die Lehrer und Kultusbeamten der kleinen Gemeinden aufgebessert werden sollen, in ihr Budget eine jährliche Summe einsetzte. Wenden z. B. die Kultusgemeinden München und Nürnberg für diesen Zweck 3—4 Tausend Mark jährlich auf, so würden andere Gemeinden (Augsburg, Bamberg, Regensburg, Kitzingen, Würzburg, Kaiserslautern, Speyer usw.) ihrer Größe und Leistungsfähigkeit entsprechende Beihilfen gewähren. Die einzelnen Umlagepfliichtigen würden durch solche Leistungen der Gemeinde wenig oder nicht betroffen; die Belastung der Steuerzahler in den Großgemeinden steht ohnehin in keinem Verhältnis zu den Beträgen, die in Klein- und Mittelgemeinden von den Pflichtigen für Kultuszwecke aufzubringen sind. Im Jahre 1908 zeigte die von Dingfelder verfaßte Denkschrift einen Weg zur Abhilfe in einer fortschreitenden Selbstbesteuerung der Kultusgemeinden als Grundlage einer Zentralkasse. Theoretisch fand der Vorschlag allgemeinen Beifall, praktisch scheiterte er am Widerstand der ersten Kultusgemeinde Bayerns. Es muß als ein schweres soziales Unrecht bezeichnet werden, wenn auch weiterhin die Großgemeinden mit ihren Tausenden steuerkräftiger Zensiten nur für die eigenen Bedürfnisse auf kommen und kaltblütig den kleinen leistungsschwachen Landgemeinden mit einem Minjan von Mitgliedern die Sorge überlassen, die Hungergehälter ihrer Lehrer und Kultusbeamten aufzubringen. Noch heute bewegen sich dieselben, wie zur Zeit, als die Denkschrift ihre Aufsehen errengenden Zahlen brachte, trotz der Kriegsteuerung zwischen 8—1500 Mk. Die Großgemeinden hätten, wenn auch keine rechtliche, so doch eine moralische Verpflichtung. Sie sind aus der Entvölkerung der Landgemeinden hervorgegangen. Da ist es wohl billig, daß sie den Muttergemeinden mit einem Bruchteil ihrer Steuerkraft zu Hilfe kommen. 2. Landesverein. Er hätte im Verhältnis seiner Mittel zu der Hilfskasse beizusteuern. Die bisherige Unterstützung der einzelnen Beamten fiele ausnahmslos weg.