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Das jüdische Echo · 1917-08-03 · 31 (3.8.1917) · p. Seite 347

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
4 (1917)
Issue
31 (3.8.1917)
Date
1917-08-03
Page
Seite 347 (sequence 11)
Language
German
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Nf. 31 Das Jüdische Echo 347 weit und Nachwelt zu machen, ebenso wie hier Kauze Gassen der schönsten und zweckmäßigsten Bürgerhäuser Schlag auf Schlag, wie durch Zauberei, entstehen und Fürth zu einer der reizendsten Städte Deutschlands machen, ebenso wohltätig, sage ich, wirkte auch der damalige schwunghafte Handelsgeist Nürnbergs auf dessen Stadteinkünfte und zauberte die majestätischen Tempel und Gemeindebauten hervor, welche fortwährend ein Gegenstand der Verehrung ihrer Betrachter sind und ihr zahllose Gäste aus allen Gauen Deutschlands zuführen. Wohl wurde die Fronte des herrlichen Rathauses erst 1616—1619 ausgebaut; aber was man au diesem Prachtwerk noch zu tun übrig ließ, zeugt stärker als alles, von der Ohnmacht des späteren Nürnbergs für solche Unternehmungen. Aber mit der Zeit der Hohenstaufen scheint auch die goldene Zeit der Juden in Nürnberg abgelaufen zu sein. Konradin machte vor seiner Abreise auf das Schaffot Neapels (1269) die testamentarische Verfügung, daß seine Oheime, die Herzoge von Bayern Ludwig und Heinrich, sein Nürnberg (sowie Nördingen) gemeinschaftlich besitzen sollten, wahrscheinlich, weil jeder es allein haben und Konradin keinen von beiden durch Zurücksetzung kränken wollte. Dies gab nach dessen Tod zu Wirren Anlaß, während welcher es dem Nürnberger Rat gelang, den Kaiser Rudolf I. zu bewegen, den beiden herzoglichen Brüdern die Bestätigung dieses Teiles des Konradinischen Testaments zu versagen und Nürnberg zu einer freien Reichsstadt zu erheben. Von nun an trat an die Stelle der milden Staufen der den Juden abholde Rat der Stadt und versäumte keine Gelegenheit, ihnen das Leben schwer zu machen. Mit Gleichgültigkeit sah er 1298 dem Mordfest des Ungeheuers Rindfleisch und seiner Würgerbanden zu, wofür die Stadt Nürnberg später als Mitschuldige (consentientibus civibus) an so vielem Blut dem Kaiser Albrecht I. eine große Geldstrafe erlegen mußte. Die Geflüchteten wurden zwar unverzüglich zurückgerufen, waren aber nicht einmal 1333 noch sämtlich nach Nürnberg zurückgekehrt.1) Daß freilich die damaligen Nürnberger Juden selbst in zu großem Vertrauen auf ihre bürgerliche Sicherheit ihren im Handel gewonnenen Wohlstand, wie jetzt die Fiirther, auch auf Erbauung schöner Wohnhäuser verwendeten und hierin mit dem Adel und dem übrigen Teil der wohlhabenden christlichen Bevölkerung wetteiferten, daß sie sich in den offensten und gelegensten Gassen der Stadt, wie natürlich, am liebsten anbauten, das war bald in den Augen der gesamten christlichen Einwohner, zumal des Rats, ein unerträglicher Hochmut, zu dessen Dämpfung Kaiser und Reich in Anspruch genommen werden mußten. Siebzehn Jahre nach der berührten dritten Hauptverfolgung gewann der Rat zu Nürnberg Ludwig dem Bayer den Befehl ab, daß die Juden alle Kellerhälse an ihren Häusern, worauf meist U Ich vermute daher, daß sieh schon damals (nicht erst 1348, wie Wagenseil will) Tausende von deutschen Judenfamilien zum Schutz vor Ermordung in die Böhmischen Bergwälder flüchteten, aus welchen sie: sich um die Zeit der Hussitischen Unruhen als Zigeuner (Ziehgauner, Bohemiens) wieder hervorwagten. Ihr Judentum, das ihre aus Deutsch und Hebräisch gemischte Sprache verriet, suchten sie durch Lüge ihrer ägyptischen Herkunft zu verstecken. Bekanntmachung. Von der Zwiebackverteilung an Krankenhäuser und Lazarette ist eine verhältnismäßig geringe Menge übriggeblieben. Dieselbe soll im Einvernehmen mit der Reichsgetreidestelle bei schweren Erkrankungen der Stoffwechselorgaue (Magen-, Darm-, Nieren-, Leber- und Gallensteinleiden) in Mengen von 1—2 Pfund an Privatpersonen abgegeben werden. Herzu ist erforderlich: 1. Eine ärztliche Krankheitsbescheinigung. 2. Die ausdrückliche Versicherung des Kranken, daß er nichtrituellen Zwieback aus religiösen Gründen nicht genießt. Anträge sind bis längstens 15. August hierher einzureichen. Berlin W. 8, den 30. Juli 1917. Friedrichstr. 167/168, Kriegskommission für rituelle Lebensmittel G. m. b. H. Freirich. Blank. Die Israelitische Jugendhilfe E. V. Ausschuß für Jugendfürsorge bittet für einige Schützlinge um unentgeltliche Überlassung der Lehrbücher für die I. Klasse der Realschule und um gut erhaltene Schulranzen. Benachrichtigung erbeten an das Büro der jüd. Jugendfürsorge, Baaderstr. 5/II Binessi München Werkstätten für feine Damen-Modea LiodwurmsiraOei Ecke Sendllngertorpl. Tel. 52754 9 Posaartstr. Nr. 14! I Miimhen Telephon 40757 >99 9 j Israel. Merpensional , I Frau Apotheker Rothschild Ww. I

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