Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 11 (16.3.1917)
- Date
- 1917-03-16
- Page
- Seite 125 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 11 Das Jüdische Echo 125 tauschen, jedoch kann jeder Zeichner höchstens doppelt so viel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Schatzanweisungen gezeichnet hat. Die Umtauschanträge sind innerhalb der Zeichnungsfrist bei derjenigen Zeichnungs- oder Vermittlungsstelle, bei der die Schatzanweisungen gezeichnet worden sind, zu stellen. Die alten Stücke sind bis zum 24. Mai 1917 bei der genannten Stelle einzureichen. Die Einreicher der Umtauschstücke erhalten zunächst Zwischenscheine zu den neuen Schatzanweisungen. Die 5% Schuldverschreibungen aller vorangegangenen Kriegsanleihen werden ohne Aufgeld gegen die neuen ^phatzanweisungen umgetauscht. Die Einlieferer von 5% Schatzanweisungen der ersten Kriegsanleihe erhalten eine Vergütung von M. 1,50, die Einlieferer von 5% Schatzanweisungen der zweiten Kriegsanleihe eine Vergütung von M. 0,50 für je 100 Mark Nennwert. Die Einlieferer von 4ih% Schatzanweisungen der vierten und fünften Kriegsanleihe haben M. 3,— für je 100 Mark Nennwert zuzuzahlen. Die mit Januar/Juli-Zinsen ausgestatteten Stücke sind mit Zinsscheinen, die am 2. Januar 1918 fällig sind, die mit April/Oktober-Zinsen ausgestatteten Stücke mit Zinsscheinen, die am 1. Oktober 1917 fällig sind, einzureichen. Der Umtausch erfolgt mit Wirkung vom 1. Juli 1917, so daß die Einlieferer von April/Oktober-Stücken auf ihre alten Anleihen Stückzinsen für V« Jahr vergütet erhalten. Sollen Schuldbuehforiderungen zum Umtausch verwendet werden, so ist zuvor ein Antrag auf Ausreichung von Schuldverschreibungen an die Reichsschuldenverwaltung (Berlin SW 68, Oranienstraße 92/94) zu richten. Der Antrag muß einen auf den Umtausch hinweisenden Vermerk enthalten und spätestens bis zum 20. April d. J. bei der Reichsschuldenverwaltung eingehen. Daraufhin werden Schuldverschreibungen, die nur für den Umtausch in Reichsschatzanweisungen geeignet sind, ohne Zinsscheinbogen ausgereicht. Für die Ausreichung werden Gebühren nicht erhoben. Eine Zeichnungssperre steht dem Umtausch nicht entgegen. Die Schuldverschreibungen sind bis zum 24. Mai 1917 bei den in Absatz 1 genannten Zeichnungs - oder Vermittlungsstellen einzureiehen. *) Die zugeteilten Stücke sämtlicher Kriegsanleihen werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin nach Maßgabe seiner für die Niederlegung geltenden Bedingungen bis zum 1. Oktober 1919 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt; der Zeichner kann sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurücknehmen. Die von dem Kontor für Wertpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den Darlehnskassen wie die Wertpapiere selbst beliehen. Berlin, im März 1917. Reichsbank-Direktorium. Havenstein. v. Grimm. und der zahlenmäßig überlegenen Ostjudenschaft auf der andern in vollem Gange. Die Vertreter der deutschen Judenheit stehen bis heute an der Spitze der amerikanisch-jüdischen Angelegenheiten, und haben bis jetzt keineswegs die Absicht, die Führung an ihre östlichen Brüder abzutreten. Waren sie nicht Zeugen des hilflosen Zustandes dieser Massen, als sie aus dem Osten vertrieben an die gastlichen Gestade von Amerika kamen? Haben sie nicht ihr häusliches Leben überwacht und erleichtert und mit allen Kräften unterstützt? Wie kann man ihnen also zumuten, ihre halbreifen Pfleglinge aus der Vormundschaft zu entlassen?! Daß dieser Widerstand gegen die Mündigkeitserklärung der Ostjuden bis zum heutigen Tag blühen und dauern konnte, beruht zum großen Teil auf der Tatsache, daß ein Mann von den Eigenschaften eines Jakob Schiff das Haupt der Führung unserer westlichen Judenschaft ist, ein Mann, dessen mächtige soziale Stellung in Verbindung mit seiner persönlichen Lauterkeit ihn bis jetzt ungeachtet aller Meinungsverschiedenheiten in seiner Oberhoheit erhalten hatte. Erst in jüngster Zeit zeigten sich bedeutsame Beweise dafür, daß selbst eine so mächtige und energische Persönlichkeit wie Jakob Schiff sich nicht länger der Flut der amerikanisch-jüdischen Entwicklung entgegenstemmen kann. Was einen Typus wie J. S. und die Männer derselben Epoche und derselben Überzeugungen vom Judaismus trennt, wie er von den Massen der östlichen Emigranten nach Amerika aufgefaßt wird, hat seine Wurzeln in entfernten Ursachen. Leute wie Jakob Schiff haben ihre besondere Auffassung vom Judentum in ihrer früheren Kindheit eingesogen. Sie waren stets — sei es in West-Europa sei es mit ihren Eltern auf amerikanischem Boden — von einer nicht-jüdischen Atmosphäre umgeben. Außerhalb ihres Heims oder der Synagoge bildete nicht die Juden gasse, sondern die Welt ohne die Begrenzung jüdischen Lebens ihre Umgebung. Und wie sie fern von dem eigentlichen Strome jüdischen Lebens aufwuchsen, so kamen sie auch später nie in eine genügend enge Berührung mit ihm. Insofern war das jüdische Leben des Ostens: die Muttersprache und Literatur, die Lebensformen und Lebensideale für sie stets eine unbekannte Größe. Ein hochentwickeltes Pflichtgefühl veranlaßte Herrn Schiff und andere seines Kreises, alles was in ihren Kräften stand zur Unterstützung ihrer östlichen Brüder zu tun; aber, was sie auch taten, b eh feit (unvermeidlich den Beigeschmack einer Hilfsaktion von Außenstehenden. Eine ganze Welt trennt sie von ihren östlichen Mitbrüdern. All das kam Herrn Schiff nie deutlich zum Bewußtsein. Die Geschichte kennt keine plötzlichen Umwälzungen und langsam sich vollziehende Übergänge werden nur allzu leicht übersehen. Wenn neue in ihrer Entwicklung unbeachtete Be-