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Das jüdische Echo · 1917-02-23 · 8 (23.2.1917) · p. Seite 96

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
4 (1917)
Issue
8 (23.2.1917)
Date
1917-02-23
Page
Seite 96 (sequence 12)
Language
German
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f-; - 96 Das Jüdische Echo Nr. 8 BAYERISCHE HANDELSBANK. Pfandbrief-V erlosung. I. In Gegenwart des Kgl. Notars Herrn Justizrats Wäckerle wurde heute die 44. Pfandbrief-Verlosung vorgenommen. Es wurden gezogen: Ä. 4% ige Pfandbriefe. (Zinstermin April—Oktober.) . .x .. Von den Pfandbriefen: Litera N zu m. 5000.— Von Nr. 10-40 2000 — 1000.— 500.— 200.— 100.— 9010—9160 45010—46000 36010—36400 44010—45000 44010—44800 alle Stücke, weiche die Endnummer O tragen; also beispielsweise die Stücke Lit. N 10, 20 usw. „ O 9010, 9020 „ „ P 45010, 45020 „ „ Q 36010, 36020 „ „ R 44010, 44020 „ „ S 44010, 44020 „ B. 5°lo1l2ige, Pfandbriefe. (Zinstermin April—Oktober.) alle Stücke, welche die Endnummer 2 tragen; also beispielweise die Stücke Lit. Aa 10022, 10032 usw., . „ Bb 41022, 41032 „ .. „ Cc 24002, 24012 „ „ Dd 34002, 34012 „ „ Ee 35002, 35012 „ Von den Pfandbriefen: LiteraAazu m. 2000.— von Nr. 10022—10292 „ Bb „ 1000.— ft 41022—41742 „ Cc „ 500.— „ 24002—27112 „ Dd 200 - „ 34002—35722 „ Ee „ 100.— „ 35002—36552 II. Die zinsscheinmäßige Verzinsung der heute gezogenen Pfandbriefe endet mit dem 1. Juli 1. Js. Dagegen werden auf diese, wie auf alle früher verlosten und auf die für den 19. Januar 1896 gekündigten Pfandbriefe von dem Tage an, mit welchem die zinsscheinmäßige Verzinsung abgelaufen ist, bis auf weiteres 1% Hinterlegungszinsen vergütet. III. Die heute oder früher verlosten sowie die für den 19. Januar 1896 gekündigten Pfandbriefe werden, unter Vergütung der entsprechenden Stück- und Hinterlegungszinsen, gegen Rückgabe der Pfandbriefmäntel, der nicht verfallenen Zinsscheine und der Erneuerungsscheine kostenfrei eingelöst: in München an unserem Effektenschalter, Maffeistraße 5, in Amberg, Ansbach, Aschaffenburg. Bad Reichenhall, Bamberg, Bayreuth, Cham, Deggendorf, Dinkelsbühl. Donauwörth, Gunzenhausen. Hof. Immenstadt. Kaufbeuren, Kempten. Kronach, Kulmbach, Lichtenfels, Lindau, Marktredwitz, Memmingen, Mindelhelm, Mühldorf. Münchberg. Neuburg a.D., Nördlingen, Regensburg, Rosenheim, Schweinfurt. Selb, Traunstein und Würzburg bei unseren Filialen, in Augsburg bei Herrn S. Rosenbusch, in Nürnberg bei Herrn Anton Kohn, ferner bei der Königlichen Bank in Nürnberg und bei deren Filialen jin Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg. Bamberg, Bayreuth, Erlangen, Fürth, Hof, Ingolstadt, Kaiserslautern, Kempten. Landshut, Ludwigshafen a. Rh., München, Passau. Pirmasens. Regensburg, Rosenheim, Schweinfurt, Straubing und Würzburg, alsdann bei der Deutschen Bank in Berlin und deren deutschen Filialen, sowie bei der Bank für Handel und Industrie in Berlin, bei der Direktion der Diskontogesellschaft in Frankfurt a. M., bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a. M., und bei Herrn J. H. Stein in Köln. Auf Namen gestellte (vinkulierte) Pfandbriefe können nur an unserem Effektenschalter und nur auf ordnungsmäßigen Devinkulierungsantrag eingelöst werden. IV. Die heute gezogenen 4%igen und 3V2%igen Stücke können sofort gegen 4%ige unverlosbare und vor 1926/1927 unkündbare Pfandbriefe oder gegen 4%ige verlosbare Pfandbriefe, ferner gegen 4%ige verlosbare Kommunal-Schuldverschreibungen unserer Bank umgetauscht werden. Der Umtausch wird bei der unterfertigten Bank, bei ihren Filialen und bei sämtlichen Pfandbriefverkaufstellen vorgenommen. Die verlosten Stücke werden selbstverständlich zum Nennwert, die von uns in den Tausch gegebenen Stücke zum Jeweiligen Abgabekurs provisionsfrei berechnet; letztere Stücke werden auf unsere Kosten versandt Kommen auf Namen lautende (vinkulierte) Stücke zum Umtausch, so werden, wenn nicht anderes beantragt wird, die dagegen gegebenen Stücke kostenlos auf den gleichen Namen umgeschrieben. V. Die Pfandbriefe der Bayerischen Handelsbank sind in Bayern zugelassen: zur Anlegung von Mündelgeld sowie zu jeder Art von Verwendung, für welche Mündelsicherheit verlangt wird (z. B. Sicherheitsleistung, Anlegung von eingebrachtem Gut der Frau, von Kindergeld usw.) ferner zur Anlegung von Kapitalien der Gemeinden und Stiftungen, auch der Kirchen- und Pfründestiftungen sowie der sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwaltung stehenden Stiftungen. Die Kommunalschuldverschreibungen der Bayerischen Handelsbank sind zugelassen: zur Anlegung von Kapitalien der Gemeinden und Stiftungen, auch der Kirchen- und Pfründestiftungen sowie der sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwaltung stehenden Stiftungen. VI. Die Pfandbriefe und die Kommunal-Schuldverschreibungen der Bayerischen Handelsbank sind gleich den Reichs- und Staats-Schuldverschreibungen unter die im Lombardverkehr der Reichsbank in erster Klasse, also mit 3/« ihres Kurswertes, beleihbaren Werte aufgenommen und werden ebenso auch von der K. Bank in Nürnberg und allen K. Filialbanken beliehen. VII. Verlosungs- und Rückständelisten stehen in unserem Effektenbureau sowie bei unseren Filialen zur Verfügung und werden auf Verlangen portofrei zugesendet. München, den 15. Februar 1917. Bayerische Handelsbank. /; '

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