Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 8 (23.2.1917)
- Date
- 1917-02-23
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Das Jüdische Echo Bayerische Blätter für die jüdischen Angelegenheiten Erscheinungszeit: Jeden Freitag. Bezug: Durch die Postanstalten oder den Verlag — Bezugspreis: Viertel;. M. 1.—, Halbj, M. 2.—, Ganzj. M.4.—, Einzelnummer 10 Pf.—Verlag des „Jüdischen Echo“: München, Herzog Maxstr 4 — Redaktion: Helene Hanna Cohn, München, Anzeigen: Die viergespaltene Nonpareille - Zeile oder deren Raum 40 Pf. — Bei Wiederholungen Rabatt.— “ " X Anzeigenannahme: Verlag des „Jüdischen Echo“, München, Herzog Maxstraße 4. Fernsprecher: 53099. Postscheckkonto: München 3987. Nummer 8 München / 4. Jahrgang 23. Februar 1917 Religion und Staatsbürgertum. Unter dieser Überschrift schreibt Dr. Wilhelm Wahl, Professor an der Universität Berlin, in der „Vossischen Zeitung“: „Im gegenwärtigen und zukünftigen Staate kann nur die Tüchtigkeit über die Bekleidung von öffentlichen Ämtern entscheiden. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfalle, wo sachliche, örtliche oder persönliche Umstände es erfordern oder nahelegen, auf die Konfession des Stelleninhabers Rücksicht genommen werde. Das ist aber ein anderes, als der Anspruch auf rechenmäßige Beteiligung der Konfessionen. Mit der grundsätzlichen Verhältnisänderung von Staat und Kirche hat er seinen Rechtsboden verloren. Er entbehrt auch der religiös - christlichen Berechtigung. Er verwendet die Religion als Mittel für politische Zwecke. Er ist in jeder Hinsicht zu bekämpfen und abzulehnen. Ebenso grundsätzlich ist die Einmischung der Rassenfrage in das Problem der staatsrechtlichen Parität abzuwehren. Wohl weiß ich, daß gerade hier Prinzipien und Tatsachen sich besonders hart stoßen können. Aber trotzdem und vielmehr eben deshalb ist der Grundsatz scharf und rein festzuhalten. Über die heutige deutsche Judenfrage überhaupt kann und will ich mich hier nicht verbreiten. Es ist darüber in der „T. R.“ vom 16. Jan. von einem der besten und ehrwürdigsten Deutschen ein Artikel veröffentlicht worden, der auch in Dem, der nicht überall zustimmen kann, jedenfalls den Eindruck unbefangenen Sinnes und feiner Beobachtung zurückläßt und über die Hauptgesichtspunkte der Frage orientiert. Ich beschränke mich auf ein paar Worte über die Parität an Universitäten. Mit Zahlen operiere ich absichtlich nicht. Denn eben diese Methode verschiebt und verschleiert den Standpunkt, von dem aus allein die ganze Frage richtig gewürdigt werden kann. Unterstelle ich die Richtigkeit einer aufgestellten Rechnung, daß jüdische Privatdozenten und Professoren in auffallend rascher Weise zugenommen hätten, so ist die aufsteigende Zahlenreihe doch im wesentlichen der folgerichtige äußere Ausdruck innerlich wirksamer Faktoren und Kräfte, d. h. hier der Ausdruck einer gesteigerten Beteiligung des Judentums an den gerade den Universitäten eigentümlichen Aufgaben und Erfolgen der Wissenschaft. Wäre die Zunahme aus anderen Gründen zu erklären, so träfe dafür die Verantwortlichkeit die Universitäten selbst und die Unterrichtsverwaltung, jedenfalls nicht das Judentum. Ist aber die Tatsache einer regen und erfolgreichen wissenschaftlichen Betätigung von Juden richtig und unbestreitbar, so haben Universitäten und Unterrichtsverwaltung ihre Pflicht und Schuldigkeit getan, wenn sie dem Aufstieg tüchtiger Kräfte nicht um der Religion willen ein Hindernis bereitet haben. Im übrigen sind die Verhältnisse in den beteiligten Fakultäten und hinwiederum zwischen den Fakultäten und akademischen Instituten verschieden. Würde ein Institutsdirektor unter geflissentlicher Zurücksetzung gleich oder besser befähigter Anwärter seine Assistenten lediglich um der Stammesgenossenschaft willen wählen und bevorzugen, so würde er natürlich zu tadeln sein, er hätte seine Zuständigkeit unwissenschaftlich und unparitätisch mißbraucht. Innerhalb der Fakultäten sind aber stärkere Garantien gegen Mißbrauch der Parität geboten. Die medizinischen Fakultäten nehmen wieder eine gewisse Sonderstellung ein. Der Anteil der Juden steht unter den allgemeinen Bedingungen ihrer Beteiligung am ärztlichen Stande überhaupt. Die Angliederung ungewöhnlich zahlreicher Extraordinarien und Privatdozenten mit dem Professortitel erklärt sich teilweise aus dem Bestreben, durch die Professur der Praxis eine Empfehlung und einen stärkeren Rückhalt zu geben. Das kommt aber bei Christen und Juden vor und bringt den Universitäten insolange keinen Schaden, als der wissenschaftliche Dienst an ihnen nicht vernachlässigt wird. Um groben Mißbrauch zu verhüten, hat z. B. die Berliner medizinische Fakultät beschlossen, daß, wenn ein Privatdozent auf ergangene Aufforderung für zwei Semester keine oder eine verspätete Anzeige von Vorlesungen eingereicht hat, sein Recht, bei der Fakultät zu lesen, erloschen ist. Daß die Prophezeiung, der erste jüdische Ordinarius werde in zehn Jahren fünf und mehr andere Juden nach sich ziehen, in manchen deutschen Fakultäten sich bewahrheitet habe, habe ich nicht feststellen können und will auch keine weitere Mühe darauf verwenden. Denn wäre es der Fall, so würde ich vom Universitätsstandpunkte aus die Berechtigung oder Nichtberechtigung dieses Erfolges doch nicht unter dem Winkel der Judenfrage sondern lediglich danach beurteilen, ob durch den Zuzug der fünf oder mehr Juden der Wissenschaft, der Lehre und dem Ruf der Fakultät eine Bereicherung zuteil geworden ist oder nicht. Es ist undenkbar, daß die christliche Minorität einer Fakultät vergewaltigt würde. Die Fakultäten haben nicht zu berufen, sondern vorzuschlagen. Bei ihren Vorschlägen haben sie nicht nur den Gelehrten und Lehrer, sondern auch die persönlichen Verhältnisse anzusehen. Dabei können sie an Konfession und Religion nicht Vorbeigehen. Es wäre aber eine Verletzung ihrer wissenschaftlichen Pflicht, wenn sie lediglich um dieser beiden willen einen Vorschlag, sei es machen, sei es unterlassen wollten. Überaus an-