Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- 44 (3.11.1916)
- Date
- 1916-11-03
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Bayerische Blätter für die jüdischen Ängelegenheiten ü u _ : , . . T.i i-« .. V - _ ———— Erscheinungszeit: Jeden Freitag. Bezug: Durch die Postanstalten oder den Y erlag — Bezugspreis: Viertelj. M. 1.—, Halbj. M. 2.—, Ganzj. M. 4.—, Einzelnummer 10 Pf. — Verlag des „Jüdischen Echo“ : München, Herzog Maxstr 4 — Redaktion: Helene , Hanna Cohn, München, mwmmmm Anzeigen: Die viergespaltene Nonpareille - Zeile oder deren Raum 25 Pf. — Bei Wiederholungen Rabatt.— Dieselbe für kleine Anzeigen 15 Pf.— Anzeigenannahme: Verlag des „Jüdischen Echo“, München, Herzog Maxstraße 4. Fernsprecher: 53099. Postscheckkonto: München 3987. Nummer 44 München / 3. Jahrgang 3. November 1^16 Die Judenzählung. Es scheint, daß der (nebenbei gesagt aus Bayern stammende) Zentrumsantrag, die Konfession der in den Kriegsgesellschaften beschäftigten Personen festzustellen, im Plenum des Reichstags nicht zur Sprache kommen und damit unter den Tisch fallen wird, während die Statistik an sich bereits im Gange sein soll. Die allerorten gegen ein so bedenkliches Vorgehen erhobenen Einwände haben doch wohl die Antragsteller stutzig gemacht. Der Antrag hat ja geradezu einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen. Nachstehend geben wir eine Auswahl von Preßstimmen zu dieser Angelegenheit wieder: Die „Frankfurter Zeitung“ schreibt: „Interessant ist eine Erinnerung daran, daß das Zentrum früher bezüglich des Rechtes, nach der Religion zu forschen, sich ungefähr zu der Ansicht bekannt hat: „Nie sollst du mich befragen, noch Wissens Sorge tragen“. Bei der Beratung des sogenannten Toleranzantrages des Zentrums im Reichstage im Mai 1906 hat der Führer des Zentrums, der Abgeordnete Spahn, gesagt: „Wo eine gesetzliche Vorschrift zur Offenlegung seiner Religionsgemeinschaft nicht besteht, ist doch schon jetzt jeder, der nach seiner Religionsgemeinschaft befragt wird, berechtigt zu sagen: ich habe keinen Anlaß, Antwort auf diese Frage zu erteilen. Eine Verpflichtung dazu besteht für ihn nicht. Man darf gespannt sein, wieweit das Zentrum, wenn es jetzt zu der Beratung des Vorschlages der Budgetkommission kommen wird, sich zu seinen früheren Anschauungen bekennt.“ Die „Vossisch e Z e i t u n g“ schreibt: „An und für sich ist eine konfessionelle Statistik aller Kriegsteilnehmer, Reklamierten usw. durchaus nicht ungerecht und auch von den jüdischen Verbänden gefordert worden. Worum es sich aber bei, dem Beschluß des Ausschusses handelt, zu dem ja noch das Plenum Stellung nehmen muß, ist etwas anderes. Es werden ganz bestimmte Gesellschaften herausgegriffen, die im Interesse des uns aufgezwungenen Wirtschaftskrieges lediglich nach fachlichen, nicht nach konfessionellen , Gesichtspunkten zusammengesetzt sind. Die Frage müßte lauten: Sind mehr Juden in diesen Gesellschaften vertreten, als nach der Berufsstatistik zu erwarten stand? Warum werden nicht für die Proviantämter, Bekleidungsärnter, Bezirkskommandos dieselben Statistiken gefordert? Die letzten Beweggründe für den Beschluß . werden klar durch die^ antisemitischen Artikel der konservativen Presse,“ Die nationalliberale „Berliner Börsenzeit u n g“ schreibt: „Eines steht unzweifelhaft fest, daß hier ein Novum vorliegt, ein Vorgang, wie er sich weder in der Geschichte des preußischen Staates, seitdem dieser eine Verfassung hat, noch in der des Deutschen Reiches bisher ereignet hat. Schon mit Rücksicht auf diese Tatsache will es uns verwunderlich erscheinen, daß auch die nationalliberalen Vertreter in der Kommission für den Antrag gestimmt haben. Vielleicht hätte schon der Grundsatz einer jeden liberalen Partei, daß die Religion persönliche Angelegenheit jedes einzelnen Staatsbürgers ist, ausreichend Veranlassung zu einer anderen Haltung sein müssen. Nun wird gesagt, daß durch die Aufnahme der Konfession in die Statistik von vornherein antisemitischen Behauptungen, die später nicht mehr zu widerlegen sein würden, vorgebeugt werden soll. Demnach handelt es sich also um eine ganz exzeptionelle Kriegsmaßregel. Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß, wenn hier der Zweck tatsächlich erreicht und in möglichst gerechter Weise verfahren werden soll, unter keinen Umständen ausschließlich die Konfession der Angestellten der Kriegsgesellschaften festgestellt werden kann, sondern daß es dann erforderlich ist, eine Liste aller im zivilen Staatsdienste, wie in Privatunternehmungen angestellten Personen im wehrpflichtigen Alter anzulegen. Die Bezirkskommandos würden hierzu ja unschwer in der Lage sein.1 Der antisemitische „R e i c h s b o t e“ schreibt: „Diese Unterstellung Herrn Scheidemanns (Wir brachten die Scheidemann’schen Ausführungen in unserer vorigen Nummer. D. Red.) ist ganz außerordentlich tendenziös. Ist doch schon im vorigen Jahre im Reichstage festgestellt worden, daß in der Reichsgetreidestelle allerdings auffallend viele Juden angestellt waren. Der Präsident der Reichsgetreidestelle gab das offen zu mit dem Hinzufügen, man könne ohne diese „branchekundigen“, Leute, die im. Frieden den .Getreidehandel beherrschen, nun einmal nicht auskommen. Lag unter solchen Umständen die Resolution sachlich so weltenfern, wie Herr Scheidemann es hinzu,- stellen beliebt? Und wenn es wahr ist, daß sich die antisemitische Bewegung jetzt schon an allen Ecken und Enden hervorwagt, sollten dafür nicht sachliche, berechtigte Gründe vorhanden sein? Sollte z. B. der wucherische Zwischen- und Kettenhandel nicht unter unseren jüdischen Mitbürgern einen sonderlich starken Prozentsatz von Vertretern haben? Auf diese Fragen jetzt einzugehen, ist schwierig; aber später werden sie genauer untersucht werden müssen.