Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- 35 (1.9.1916)
- Date
- 1916-09-01
- Page
- Seite 321 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 85 Das Jüdische Echo 321 Fünfte Kriegsanleihe. 5% Deutsche Reichsuulelhe. unkandtar ms 1921 Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Husgaben werden weitere 5 prozentige Schuldverschreibungen des Reichs und 4V^pi*ozentige Reichsschatzanweisungen hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Die Schuldverschreibungen sind seitens des Reichs bis zum 1. Oktober 1924 nicht kündbar; bis dahin kann also auch ihr Zinsfuß nicht herabgesetzt werden. Die Inhaber können jedoch über die Schuldverschreibungen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen. Bedingungen. 1. Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden von Montag, den 4. September, bis Donnerstag, den 5. Oktober, mittags 1 Uhr bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung (Preußischen Staatsbank) und der Preußischen Central-Genossenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschaft, jeder deutschen Kreditgenossenschaft und jeder deutschen Postanstalt erfolgen. Wegen der Post Zeichnungen siehe Ziffer 7. Zeichnungssche'ine sind bei allen vorgenannten Stellen zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungscheinen brieflich erfolgen. 2. Die Reichsanleihe ist in Stücken zu 20 000, 10 000, 5000,2000, 1000,500, 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres ausgefertigt. Der Zinsenlauf beginnt am 1. April 1917, der erste Zinsschein ist am 1. Oktober 1917 fällig. Die Schatzanweisungen sind in 10 Serien eingeteilt und ebenfalls in Stücken zu: 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark, aber mit Zinsscheinen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres ausgefertigt. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Januar 1917, der erste Zinsschein ist am 1. Juli 1917 fällig. Welcher Serie die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihröm Text ersichtlich. Die Tilgung der Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie in den Jahren 1923 bis 1932. Die Auslosungen finden im Januar jedes Jahres, erstmals im Januar 1923, statt; die Rückzahlung geschieht in dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli. Die Inhaberder ausgelosten Stücke können statt der Barzahlung viereinhalbprozentige bis 1. Juli 1932 unkündbare Schuldverschreibungen fordern. 3. Der Zeichnungspreis beträgt: für die 5% Rcichsaillcihc, wenn Stücke verlangt werden 98.—Mark, für die 5% Rcichsaillcihc, wenn Eintragung in das RcichSSChuld** buch mit Sperre bis zum 15. Oktober 1017 f beantragt wird, 97,80 Mark, für die 4%w/0 Reichsschatzanweisungen 95.—Mark für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen (vgl. Ziffer 6).