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Das jüdische Echo · 1916-08-18 · 33 (18.8.1916) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
3 (1916)
Issue
33 (18.8.1916)
Date
1916-08-18
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Das Jüdische Echo Bayerische Blätter für die jüdischen Angelegenheiten Erscheinungszeit: Jeden Freitag. Bezug: Durch die Postanstalten oder den Verlag — Bezugspreis: Viertelj. M. 1.—, Halbj. M. 2.—, Ganzj. M.4.—, Einzelnummer 10 Pf. — Ver 1 a g des „Jüdischen Echo“ : München, Herzog Maxstr 4 — Redaktion: Helene Hanna Cohn, München, mwMwm ft n zeigen: Die viergespaltene Nonpareille - Zeile oder deren Raum 25 Pt. — Bei Wiederholungen Rabatt.— Dieselbe für kleine ftnzeigen 15 Pf.— ftn z ei genann ah m e : Verlag des „Jüdischen Echo“, München, Herzog Maxstraße 4. Fernsprecher: 53099. Postscheckkonto: München 3987. Nummer 33 München / 3. Jahrgang 18. August 1916 Pro Causa Judaica. Auf der kürzlich |in .Lausanne stattgehabten N at i o n a 1 i t ä t e n - K o n f e r e n z haben 23 unterdrückte Völker ihren Ruf nach Gerechtigkeit erschallen lassen. Lines dieser Völker war das jüdische Volk, das seine Stimme durch das „Comite National Juif“ erhob. Der Sprecher dieses Komitees L. A b e r s o n legte in einer Rede, die einen ungeheueren Lindruck auf die Versammelten machte, und vom Präsidenten als der Höhepunkt der Konferenz bezeichnet wurde, die Lage und die Forderungen des jüdischen Volkes dar. Seine Rede gipfelte in den folgenden Forderungen: 1. Das alte jüdische Volk, verstreut über alle Länder der Welt, erfüllt überall in vollem Maße seine Bürgerpflichten und trägt ebenso wie alle anderen Bürger, die Opfer, die das Vaterland von ihm verlangt. Das gibt den Juden das Recht, die Gleichberechtigung ohne jede Einschränkung im bürgerlichen und politischen Leben zu verlangen. Die Zurücksetzung der Juden ist eine Erbschaft aus finsteren verflossenen Zeiten und eine empörende Ungerechtigkeit. Die Gleichberechtigung der Juden, als Prinzip anerkannt von der Mehrheit der zivilisierten Länder, muß auch in den Hochburgen der Unterdrückung und Ungerechtigkeit, in Rußland und Rumänien proklamiert werden. 2. Die bürgerliche Gleichberechtigung aber führt zu keinem faktischen Resultat, solange ein Volk nicht das Recht hat, seine Sprache, seine Sitten und seine besondere Kultur zu bewahren. Die Unterdrückung der nationalen Persönlichkeit raubt dem Volke die Möglichkeit, sich kulturell und sozial zu entwickeln, und fügt ihm Leiden ohne Zahl zu, indem sich das Volksleben spaltet und zersetzt. Aus dem Nationalitätenrecht folgt daher, daß den Juden dort, wo sie in kompakten Massen wohnen, das Recht auf eine kulturelle soziale Autonomie zuerkannt wird. Die Juden müssen das Recht haben, nationale Schulen und kulturelle Institutionen zu gründen, ihre Gemeinden selbst zu organisieren, und in den Behörden der Städte und des Landes muß ihnen das Recht einer nationalen Minderheit garantiert werden. Solche Rechte sind überall dort zu fordern, wo die Juden in großen Massen wohnen, wie in Rußland, Polen, Galizien, Bukowina, Rumänien usw. 3 Die volle Verwirklichung des jüdisch-nationalen Ideals ist eng verbunden mit Palästina, dem Lande, von dem unsere Geschichte ihren Ausgang nahm und das immer tief verwurzelt in der jüdischen Seele lebte als eine Art Heimweh und seit der Existenz der zionistischen Bewegung als Programm eng verknüpft ist mit der Renaissance des jüdischen Volkes. Dort wollen wir das jüdische Volk in einem Glanze aufleben lassen, der seiner Vergangenheit .und der Kulturrolle entspricht, die es in der Geschichte der Menschheit gespielt hat. Die Widerstände, welche der Verwirklichung dieses Zieles entgegengesetzt werden, bilden eine der größten Ungerechtigkeiten gegen das jüdische Volk. Wir fordern daher das Recht einer freien nationalen Entwicklung in Palästina, wir fordern die Freiheit der Einwanderung, die Freiheit der Kolonisation und das Recht, unsere Kultur und unsere hebräische Sprache in unseren Schulen und im gesellschaftlichen Leben frei zu entwickeln.“ In Amerika schreitet die Kongreßbewegung rüstig fort. Auf der letzten vorbereitenden Konferenz waren die Vertreter von 144 Vereinen, die insgesamt etwa 650 000 Mitglieder umfassen, vertreten. Abgesehen von der jüdischen Kongreßbewegung haben die Presbyteriani sehen Kirchen Amerikas anläßlich ihrer Generalversammlung in Atlantic City, ferner die republikanische und die prog re ssive Partei bei ihren Jahresversammlungen in Chicago dem Präsidenten Wilson Petitionen unterbreitet, in denen die Regierung der Vereinigten Staaten zur Teilnahme an einer internationalen Konferenz, auf der die Gleichberechtigung der Juden aller Länder gefordert werden soll, aufgefordert wird. Alle drei Korporationen vereinigen sich ferner in der Forderung an die amerikanische Regierung, keinen neuen Handesvertrag abzuschließen, bevor Rußland in der Paßfrage allen amerikanischen Bürgern die gleichen Rechte gewährt. In der Schweiz hat sich, wie von uns bereits berichtet, eine Vereinigung „Pro Causa Judaica“ gebildet, der eine große Reihe von Nichtjuden angehören. Auch diese Vereinigung erstrebt die gesetzliche und bürgerliche Gleichberechtigung in allen Ländern und will auf einem künftigen Friedenskongreß für den Gedanken einer ungehinderten jüdischen Ansiedlung in Palästina eintreten. In England ist eine Organisation im Werden begriffen, die sich gleichfalls den Kampf für die Gleichberechtigung der Juden aller Länder zum Ziele gesetzt hat. Auf dem südafrikanisch-jüdischen Kongreß, der im April in Johannesburg stattfand, und dem über 300 Vertreter südafrikanischjüdischer Vereine, darunter die angesehensten Ju-

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