Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- 12 (24.3.1916)
- Date
- 1916-03-24
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Das Jüdische Echo Bayerische Blätter für die jüdischen Ängelegenheiten Erscheinungszcit: Jeden Freitag. Bezug: Durch die Postanstalten oder den Verlag — Bezugspreis: Viertel). M. 1.—, Halbj. M. 2.-, Ganzj. M.4.—, Einzelnummer 10 Pf. — V er 1 a g des ״Jüdischen Echo" : München, Herzog Maxstr 4 — Redaktion: Helene Hanna Cohn, München, Anzeigen: Die viergespaltene Nonpareille - Zeile oder deren Raum 25 Pf. — Bei Wiederholungen Rabatt.— Dieselbe für kleine Anzeigen 15 Pf. — Anzeigenannahme: Verlag des ״Jüdischen Echo“, München, Herzog Maxstraße 4. Fernsprecher: 53099. Postscheckkonto: München 3987. Nummer 12 München / 3. Jahrgang 24. März 1916 1916 Wochenkalender (5676) תרעו II. Adar März אדר ש שמיני פ״פרדז Gottesd.: Samstag 25 20 Morgens Hauptsyn. 8.30 Herzog Rud.-Str. 7.80 Sabbath-Ausgang 7.18 Sonntag 26 21 Montag 27 22 Dienstag 28 23 Mittwoch 29 24 Donnerstag 30 25 Freitag 31 26 Sabbath-Eingang: Haupt - Synagoge 6.1S Herzog Rud.-Str. 6.80 Inhalt: Helene Hanna Cohn: Der neue tiir- 1 kische Zolltarif. — Von einem Krankenpfleger: Jüdische Eindrücke im Felde. — Das amerikanische Judentum. — Welt-Echo. — Das Ghetto in Korfu. — Gemeinden- und Vereins- Echo. usw. Der neue türkische Zolltarif. In der vorigen Woche veröffentlichte die ״Frankfurter Zeitung“ die folgenden Angaben über den neuen von der Pforte vorgeschlagenen Zolltarif: ״Der von der Kammer bereits genehmigte und nunmehr in den zuständigen Kommissionen des Senats verhandelte türkische allgemeine Zolltarif stellt, wie der Kammerausschuß in seinem Motivenbericht entwickelt, weder eine schutzzöllnerische, noch eine freihändlerische Zollpolitik da. Er beschränkt sich nur darauf, die bisherige offene Türe etwas zu schließen. Für zwei Drittel der Einfuhrwaren werden die bisherigen beinahe freihändlerischen Zölle mit einem Satze von durchschnittlieh 10—15 Prozent beibehalten, während zum Zwecke des Schutzes des Ackerbaues und der im Lande in Entstehung begriffenen oder in Zukunft zu entstehenden Landesindustrien, die Agrarbezw. Viehzuchtprodukte, sowie die Industrie- Produkte, welche mit den im Lande selbst vorkommenden oder vom Auslande zollfrei oder mit geringeren Zöllen einzuführenden Rohstoffen erzeugt werden könnten, mit verhältnismäßig höheren, 15 Prozent des Wertes übersteigenden Zöllen belastet werden. Der Zolltarif bestimmt in 30 Kapiteln die Zölle für 772 Warensorten. Hiervon sind 10 (nichtgebundene Schulbücher und Unterrichtsgegenstände, Dünger, Ackerbaumaschinen, Gold, Platin usw.) zollfrei; 16 Artikel (Edelsteine, Schmuck- Sachen usw.) werden mit 1/4 bis 5 Proz., 126 Artikel mit 10 Proz., 450 mit 15 Proz., 154 mit 20 Proz., 85 mit 25 Proz., 130 mit 30 Proz., 6 mit 33 Proz., 32 mit 40 Proz., 45 mit 50 Proz., 6 mit 60 Proz., 4 mit 75 Proz., 2 mit 80 Proz., 19 mit 100 Proz., 1 mit 140 Proz., 2 mit 150 Proz., besteuert und von 10 Warensorten (Kriegswaffen, Explosivstoffe) ist die Einfuhr verboten. Die Zollfreiheit oder die geringeren Zölle für Schulbücher bezwecken die Förderung des U11terrichts; die geringen Zölle für Edelsteine und Schmucksachen die Verhinderung des Schmuggels dieser leicht einschmuggelbaren Waren. Für 126 Waren sind die Zölle niedriger als vor dem Kriege, wenn man die Teuerung, welche gewiß auch nach dem Kriege fortdauern wird, berücksichtigt; für viele sogar auf die Hälfte herabgesetzt. Für 450 Artikel sind die Zölle höher als vor dem Kriege, aber auch bei diesen sind die Zölle der Teuerung wegen eigentlich niedriger als die vor dem Kriege bestandenen, löprozentigen. Übrigens, führt die Kommission aus, stellen die Zollsätze des Tarifs nicht die endgültigen, sondem die Höchstzölle dar und können deshalb bei Handelsvertragsverhandlungen mit den einzelnen Mächten für viele Waren ent• sprechend ermäßigt werden, wenn auch die betreffenden Mächte die Einfuhr von türkischen Ausfuhrwaren durch entsprechende niedrige Zölle begünstigen. Schließlich drückt, wie bereits gemeldet, die Kommission die Hoffnung aus, daß bis zu dem für die Inkraftsetzung des Tarifs festgesetzten Zeitpunkt, also bis zum 14. September 1916, der Abschluß der Handelsverträge zumindest mit den verbündeten Mächten möglich werde.“ Soweit die ״Frankfurter Zeitung“. Für uns, denen die Kolonisation Palästinas und der angrenzenden türkischen Provinzen am Herzen liegt, hat diese Zollfrage eine ungeheuere Wichtigkeit. War doch bisher zum nicht geringen Teile die türkische Zollgesetzgebung Schuld daran, daß sich in den Ländern der Türkei keine großzügige Industrie entwickeln konnte. Unter dem Joch der europäischen Mächte, hatte die Türkei auf alle Waren, gleichgültig ob Rohstoffe oder Fertigwaren, ob Produkte, die im Lande selbst gediehen oder nicht, einen Einfuhrzoll von 11% legen müssen. Soweit es sich nun um Industrieerzeugnisse handelt, die man unter Umständen auch in der Türkei selbst herstellen könnte, war dieser Zoll zu niedrig, als daß die Preise der heimischen Industrieprodukte mit denen der importierten Waren hätten Schritt halten können —- wenigstens so lange man noch an keine maschi-