Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1916-01-14 · 2 (14.1.1916) · p. Seite 13

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
3 (1916)
Issue
2 (14.1.1916)
Date
1916-01-14
Page
Seite 13 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/9072829-9102942-9117831--00661-9073487
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 2 Das Jüdische Echo 13 ich will gegen euer Pfund Fleisch tausend Scudi setzen, daß solches wahr ist." Der Jude blieb nichtsdestoweniger bei seinen Worten so halsstarrig und vermessen, daß er augenblicklich mit dargebotener Hand versetzte: «.Wenn es dem Herrn gefällt, wollen wir gern eine Schrift darüber aufrichten lassen." Da dann auch Secchi seinem wunderlichen Kopfe folgend so unbedachtsam handelte, daß er ohne Verzug in Gegenwart zweier Zeugen einen Zettel verfertigte dieses Inhalts: „Wenn die Zeitung falsch sein würde, daß Drago die Stadt San Dominico in der Insel Hispaniola eingenommen, sollte der Herr Paulus Maria Secchi verbunden sein, dem Juden Simon Ceneda tausend Scudi an barem Qelde und guter Münze auszuzahlen. Im Gegenteil, wenn diese Zeitung wahr sein würde, sollte der gedachte Secchi Macht haben, mit seiner eigenen Hand und mit seinem wohlgeschärften Messer diesem jetzt genannten Juden ein Pfund Fleisch von seinem Leibe herunterzuschneiden, und zwar an welchem Orte es ihm am besten gefallen würde." Dieses Billet ward recht ordentlich von den Hauptpersonen und von den beiden Zeugen, deren einer ein Christ und der andere ein Jude, beiderseits aber Kaufleute von ziemlichen Mitteln waren, unterschrieben, und einer jedweden Partei eine Abschrift davon zugestellt. Zu großem Unglücke des Hebräers kam noch vor Ausgang dreier Monate die gewisse und unfehlbare Nachricht von der Eroberung und Plünderung dieser Stadt. Secchi drang deswegen mit Gewalt auf die Erfüllung des aufgerichteten Kompromisses und wollte noch dazu durch das Ausschneiden des versprochenen Pfundes Fleisch an einer gefährlichen Stelle den Juden in Lebensgefahr bringen. Der bekümmerte Jude erbot sich, anstatt dessen tausend Scudi zu geben, als mit welcher Summe auch er im Falle des Gewinns sich hätte befriedigen lassen. Allein Secchi wollte durchaus von keiner anderen Genugtuung hören und schwur, er müßte eben dasjenige haben, wozu sich jener anheischig gemacht. Weil nun der arme Teufel sich nicht zu helfen wußte, so lief er zu dem Gouverneur und bat. er möchte doch den Secchizur Annehmuns: der tausend Scudi anstatt eines Äquivalents vermittels seiner hohen Autorität anhalten. Dem Gouverneur war bekannt, wie gern der Papst in dergleichen Fällen das Urteil selber zu sprechen pflegte, und um dieser Sache willen hinterbrachte er ihm den ganzen Handel mit beigefügter Bitte, diese Streitigkeit durch seinen eigenen Ausspruch zu entscheiden. Sixtus ließ sowohl den Christen vor sich fordern, las ihre schriftliche Obligation, und nachdem sie selbst ihre Klagen weitläufig vorgebracht, erklärte er ihnen seine Meinung mit folgenden Worten: „Es ist nicht mehr als billig, daß derjenige, so sich in Wetten einläßt, denselben ein völliges Genügen tue, und darum wollen wir, daß auch die eurige aufs genaueste in acht genommen werde. So sucht demnach Euer Messer hervor und schneidet allhier in unserer Gegenwart aus dem Leibe des Juden an welchem Orte es Euch gefällt, ein Pfund Fleisch heraus. Allein gebt hierbei wohl Achtung auf Euch selbst. Denn wofern Ihr nur ein einziges Quintlein zu viel oder zu wenig schneiden werdet, müßt Ihr ohne Barmherzigkeit hängen. Solchergestalt schärfe man das Messer und bringe eine richtige Wage her, damit man ohne Verzug zum .Handel schreiten könne." Dem armen Kaufmann Secchi kam bei der Anhörung dieses Urteils ein solches Zittern an, als ob er einen Anstoß von dem viertägigen Fieber empfände. Er küßte mit tränenden Augen zu des Papstes' Füßen die Erde und gab mit seinen Gebärden genugsam zu verstehen, daß er sich nimmermehr einer so kühnen Tat unterfangen würde. Als ihn auch der Papst fragte, was er nunmehr tun wollte, antwortete er weinend: „Ich bin zufrieden, heiliger Vater, und ich verlange nichts als dero Benediktion, und daß man den geschriebenen Zettel zerreiße". Hierauf wendete sich Sixtus an den Juden und sagte: „Was sprichst aber du, bist du gleichfalls zufrieden?" Der unglückselige Jude, welcher sich glücklich schätzte, daß er einen so guten Ausspruch erhalten, wohl wissend, daß es unmöglich sein würde, bei dem Schnitt das Gewicht so genau zu treffen, gab zur Antwort: „Vollkommen zufrieden, heiliger Vater." Allein der Papst versetzte: „Wir sind keineswegs zufrieden, auch unser Gouverneur nicht, als das Haupt unserer Justiz. Und was für ein Gesetz hat Euch doch dergleichen Wetten anzustellen gelehrt? Die Untertanen der Fürsten, oder noch deutlicher zu reden, die Menschen der ganzen Welt, haben nur den bloßen Gebrauch ihres Leibes, sie können aber denselben weder ganz noch zum Teil verkaufen, wo ihnen nicht ihr Oberherr solches ausdrücklich erlaubt." Sie wurden demnach alle beide ins Gefängnis geführt und dem Gouverneur befahl Sixtus zugleich, daß er aufs schärfste wider sie verfahren sollte, damit sich andere an ihrem Exempel möchten spiegeln und so ärgerliche Wetten unterlassen lernen. Der Gouverneur sagte, sie hätten allerdings verdient, daß man einen jedweden um tausend Scudi strafe. Doch Sixtus versetzte: „So meint Ihr, hiemit sei es genug? Sollte auf solche Art einem Untertan freistehen, nach seinem eigenen Gutdünken mit seinem Leben zu schalten und zu walten? Hat nicht der Jude, indem er dem Secchi Macht gab, ein Pfund Fleisch aus seinem Leibe zu schneiden, sich einer augenscheinlichen Todesgefahr unterworfen? Und heißt dieses nicht, ein Selbstmörder werden? Hat nicht Secchi einen freiwiligen Totschlag begangen, indem er die Wette, dem Juden ein Pfund Fleisch auszuschneiden, erstlich angenommen, hernach geschlossen und zuletzt gar erfüllen wollen? Daß aber der Jude von dem Schnitt notwendig habe sterben müssen, braucht keines weitläufigen Beweises, denn man braucht nur die Natur des Ortes ansehen, wo der andere solchen zu vollbringen gesonnen gewesen. Also sind nun dieses unstreitig zwei mutwillige Totschläger und dieselben sollten gleichwohl unter unserer Regierung mit einer bloßen Geldbuße loskommen?" Der Gouverneur gab hierauf zur Antwort: „Der Kaufmann beteuerte gar hoch, daß es ihm niemals in den Sinn gekommen, die Tat wirklich zu vollziehen, sondern, er habe sich nur so gestellt, damit er den Juden beschämen und ihm einige Furcht einjagen möchte. Dieser letzte bezeugte gleichfalls, daß er sich in eine solche Cognac Macholl München den besten französischen Marken ebenbürtig — überall erhältlich Eigene Verkaufsstelle: Karlsplatz 25 (Hotel Königshof'

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.